vor einigen Monaten - bis zur Entscheidung des BVerwG - hatte ich mich über AR-15s von deutschen Herstellern hier im Forum kundig gemacht.
Leider wären die hiesigen ARs "von der Stange" letztlich ein Kompromiss für mich, den ich ungern eingehen möchte.
Nachdem die Rechtsauffassung des BVerwG unvertretbar geworden sein dürfte, habe ich mich nun etwas mit Custom ARs auseinandergesetzt und eine Frage zur Vorgehensweise bei der Nitrocarburierung von Läufen. Da viele Anbieter wohl Rohre der Fa. Lothar Walther verwenden, interessiert mich insbesondere deren vorgehensweise:
Werden die Läufe vor oder nach Bohrung des Gas Ports nitrocarburiert?
So wie ich es verstehe, ist es zur Ausrichtung des Ports erforderlich, dass die Barrel Extension bereits montiert ist. Diese darf allerdings beim nitrocarburieren nicht installiert sein. Wird die Barrel Extension also nach dem Bohren des Ports abmontiert, der Lauf nitrocarburiert, und die Barrel Extension wieder montiert?
Oder wird der Lauf vor dem Bohren nitrocarburiert und das Bohrloch bleibt somit blank?
Ist bekannt, ob das erste Vorgehen (Nitrocarburierung einschließlich des Gas Ports) gegen einen Aufpreis möglich wäre?
Vielen Dank!
GaiusMarius
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