Ich bin neu im Forum und habe bezüglich meiner Thematik im Forum recherchiert. Erfolg brachte die Recherche leider nicht. Deshalb hoffe ich auf hilfreiche Antworten von euch.
Bis vor kurzem war ich Inhaber eines sogenannten "Kleinen Waffenscheins", welcher
mich zum Führen einer Gaspistole außerhalb befriedeten Besitztums berechtigt hat.
Als ehemaliger Soldat auf Zeit bin ich im Umgang mit Waffen jeglicher Art geschult. Ein ordnungsgemäßer Umgang mit Schusswaffen ist also standardmäßig gewährleisten.
Der Grund für die damalige Beantragung des kleinen Waffenscheins war die zunehmende Kriminalität in meiner Stadt und die steigende Brutalität bei der Ausführung von Straftaten.
Zudem fahre ich immer mit dem Fahrrad vom Kampfsporttraining heim. Die Trainingsstätte ist vierzehn Kilometer von meinem Wohnort entfernt. Im Winter wird es früher dunkel. Nach dem Training muss ich immer durch einen dunklen, schlecht einsehbaren Wald fahren.
Die Anzahl der Überfälle in diesem Waldgebiet haben sehr rasant zugenommen. Deshalb
ist das Mitführen einer "Schreckschusspistole" in der Öffentlichkeit ein Sicherheitsfaktor.
Vor rund zwei Wochen war ich auf dem Weg zum Training. Ich hatte mein Trinken zuhause vergessen. Also hielt ich an einem Laden. Als ich an der Kasse stand, kam plötzlich eine mir unbekannte männliche Person auf mich zu. Wie sich später herausstellte der Ladendetektiv, welcher mir eröffnete, dass er bereits die Polizei verständigt hätte, weil ich illegal eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen würde. Daraufhin zeigte ich ihm den kleinen Waffenschein in Verbindung mit meinem Personalausweis. Es interessierte ihn jedoch nicht.
Fünfzehn Minuten später war die Polizei vor Ort und ich legte den Beamten
die entsprechenden Unterlagen, welche mich zum Führen berechtigen, vor. Die Polizisten meinten zum Schluss nur noch, dass ich Post von entsprechender Stelle erhalten würde. Vor ein paar Tagen hatte ich Post im Briefkasten, dass ich nicht in der Lage sei verantwortungsvoll mit einer Schusswaffe umzugehen und mir die Erlaubnis entzogen wird.
Das kann doch nicht rechtens sein. Immerhin bin ich immer verantwortungsbewusst mit meiner Schreckschusspistole umgegangen. Zumal ich zum Führen einer solch besonders gekennzeichneten, geladenen Schusswaffe berechtigt bin. Weder in den Satzungen des Waffengesetzes, noch im kleinen Waffenschein steht, dass man die Waffe verdeckt
tragen muss, weshalb man mich nicht zur Rechenschaft ziehen kann. Einfach lächerlich.
Was ist eure Meinung zu dieser Thematik und wie sollte ich vorgehen ?
Liebe Grüße
NRW 91
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