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Sportschützen-MPU

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    #16
    Es sind nun noch 6 Monate bis zum 21. Ich habe keine Ahnung was passiert wenn ich die Behörde frage ob man nicht erst ab 21. mit der MPU GK-Langwaffen haben darf. Mein Problem ist das ich nun schon 3 Waffen dieser Art besitze. Zwei wertvolle Sammlerstücke und ein günstig erworbenes sehr gutes Gewehr.


    In dem Gesetztesartikel den du geschrieben hast steht ja nichts von der MPU, daher bin ich mir nicht sicher.
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

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      #17
      habe nun nochmal recherchiert.

      § 6 Persönliche Eignung

      Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
      (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
      (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
      (4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.



      Nichts vom 21. Lebensjahr wurde dort erwähnt.



      Ebenso:

      § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

      (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
      (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass
      1.
      das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und
      2.
      die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
      Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
      (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe
      1.
      von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder
      2.
      zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist
      und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat.
      (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.


      Hier wird das 21. Lebensjahr erwähnt, jedoch nicht in Verbindung mit der Sportschützen-MPU
      Zuletzt geändert von scorpac; 22.02.2012, 19:39.
      "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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        #18
        14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
        (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des
        sportlichen Schießens wird (...) nur erteilt, wenn der
        Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat
        .

        das was du oben zitierst heißt ja nur, dass man mit 18 Jahren eine WBK beantragen kann aber eben nur KK bzw. Bock-Flinten bis Kal. 12. Und vor Vollendung des 25. eben eine MPU braucht. GK gibt es aber erst ab Mindestalter 21 mit MPU (bis auf die Ausnahmen bei den Waffen).

        EDIT: die MPU kannst du auch mit 22 Jahren machen. GK erst ab 21. Egal ob der Tüv die MPU bei dir schon mit 18 Jahren gemacht hat. Der Tüv ist nicht die zuständige Waffenbehörde.
        Zuletzt geändert von Dzilmora; 22.02.2012, 20:00.

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          #19
          War es also ein Fehler das mir das Amt dann einen K98 im Kaliber 8x57IS eingetragen hat?



          EDIT:

          Als der 98er eingetragen wurde hatte die Frau im System einen Fehler. Das system meinte erst ab 25. Die Frau hatte vergessen MPU anzuhaken. Als sie das gemacht hatte konnte sie mir erst den 98er eintragen. Ich werde sicherheitshalber am Freitag aber trotzdem nachfragen.
          Zuletzt geändert von scorpac; 22.02.2012, 20:27.
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            #20
            GK erst mit 21. Auch bei Repetierlangwaffen. Ergo ist der K98 zu unrecht eingetragen. Leider... Ich hasse diese Regelung.

            Einzige Ausnahme sind Einzelladerflinten bis Kal. 12, die gibts schon ab 18.

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              #21
              wäre die Frage was du am besten jetzt machst @scorpac, Behörde auf Fehler aufmerksam machen? Ist vielleicht das Beste?

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                #22
                Habe nun nochmal beim Amt nachgefragt. Der Sachbearbeiter hat gesagt das diese "21+MPU" Regelung nur für GK-Kurzwaffen gilt. GK-Langwaffen sollen wohl schon ab 18+MPU möglich sein.

                Dabei belasse ich es nun. in 2 Monaten kanns mir egal sein.
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                  #23
                  Ja, lass Gras drüber wachsen. Du kannst die auf dem Amt ja nicht zwingen aber trotz dem mal kurz zitiert:

                  (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.


                  (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner...

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                    #24
                    Hab die bestimmt 3x gefragt über die Zeit hinweg. Die wollen mir die einfach nicht abnehmen .... ^^
                    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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                      #25
                      Habe nun auch meinen Test für das Fachpsychologisches Gutachten bei unter 25 Jährigen Sportschützen im Hause TÜV-Nord in Frankfurt am Main absolviert.

                      Kostenpunkt 149,80€

                      Zwei Seiten mit kurzen Fragen wie z.B. Ob man das Waffenrecht verschärfen, liberalisieren oder so lassen würde, warum man überhaupt eine Waffe will, bei welchen Gelegenheiten man Waffengebrauch für ethisch vertretbar hält, wer Waffen erwerben dürfen sollte und wer nicht und welche Eigenschaften jemand haben sollte der eine Waffe erwerben darf.

                      Ausserdem ca 100 Fragen mit jeweils 5-6 Ankreuzmöglichkeiten von z.B. "trifft zu" bis "trifft überhaupt nicht zu" bei denen jeweils nur eine zu wählen ist.

                      Sowas wie: verlieren sie leicht die Kontrolle?
                      denken sie oft, dass andere Sie auslachen?
                      usw.

                      Darauf folgte nach der Auswertung meiner Antworten ein kurzes klärendes Gespräch eventuelle Unklarheiten zu bereinigen, zu erkären was getestet wurde, wie meine Antworten vom Durchschnitt abweichen und ob sich das positiv oder negativ in Kombination mit Waffenbesitz auswirkt. Danach sagte man mir dass das Ergebnis positiv sei und ich das Gutachten wohl binnen einer Woche im Briefkasten hätte.

                      Zuletzt geändert von meenzer; 27.08.2013, 22:44.

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                        #26
                        Yeah!

                        Endlich mal ein Zeugnis. Na, das ist doch schon mal was
                        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                          #27
                          Genau! Das Zeugnis war übrigens heute im Briefkasten... nur 48 Stunden später. Wenn doch nur alles beim WBK-Beantragen immer so schnell ginge...

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                            #28
                            Zitat von meenzer Beitrag anzeigen
                            Genau! Das Zeugnis war übrigens heute im Briefkasten... nur 48 Stunden später. Wenn doch nur alles beim WBK-Beantragen immer so schnell ginge...
                            Na dann hast du es ja auch geschafft Willkommen im Club der GK-Schützen unter 25
                            "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                            GRA - German Rifle Association

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                              #29
                              Schiesst euch nicht ins Knie ihr Jungspunde .

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                                #30
                                Seit heute hab ich's auch ganz offiziell schwarz auf weiß das ich noch alle Tassen in Schrank hab!

                                Das ganze war wie folgt. Ich habe die Prüfung in RLP abgelegt.
                                Die Kosten beliefen sich auf 199€ beim TÜV Süd. Angekommen musste ich erstmal einen Fragebogen ausfüllen der nur formelle Fragen enthielt über Wohnort, Arbeitssituation usw.

                                Danach ging es in eine einzelne Kabine an den PC. Dort kamen 200 Fragen dran welche man nur mit Ja, nein und weiß nicht beantworten konnte. Bei letzterem wurde gesagt ich solle es nur selten auswählen da der Test sonst nicht verwertbar sei. Es kamen Fragen dran wie "warn sie je frech zu ihren Eltern?". Ich bin ein Mensch der sehr gern in Gesellschaft ist aber auch genauso gern alleine ist. Und genau so habe ich die Fragen beantwortet, ehrlichkeit ist wichtig.

                                Dann kam ein Gespräch mit dem Psychologen der lediglich die Auswertung des PCs mit mir durchging. Er sagte dann auch wer zb ankreutzt das er nie frech war zu den Eltern wird schon als unglaubwürdig eingestuft...jeder war ja mal in der Pubertät. Ich habe zb auch die Frage ob ich je was geklaut habe mit ja beantwortet. Er stellte mir keine Fragen. Er zeigte mir das Ergebnis was recht gut meine Selbsteinschätzung traf. Daraufhin sagte er es sei alles im grünen Bereich und ich könne gehen und bekomme das Ergebnis in 1-2 Tagen zugesendet.

                                Was ich bemängelte warn die Fragen die teils blöd gestellt sind, dieser Meinung war der Psychologe auch. Sie seien seit 3 Wochen eingeführt worden. Beispielsweise die Frage ob man stehts eine gute Ausrede parat hat. Wenn ich ja sage heißt es ich rede mich gerne raus? Heißt nein das ich vermutlich lüge? Ich habe ca. 10-15 Fragen daher mit weiß nicht beantwortet.

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