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Du denkst das ist der Anlass....was hat der SB den geschrieben ....er wird ja ne Rechtsgrundlage angegeben haben. Und wenn er sich auf § 4 Abs. 4 WaffG bezogen hat, hat er ja auch Recht und macht nur seinen Job.
Dann Zettel ausfüllen, abgeben, alles gut. Er hat was zum abheften, wenn es Ärger gibt hat er was zum vorzeigen und alles ist gut
Er hat nix direktes geschrieben sondern nur auf diesen Paragraphen verwiesen, dass sie dieses Recht in Anspruch nehmen können das Bedürfniss erneut zu prüfen, war wie so ne Art 0815 Vorlagenschrieb.
Wüsste ich wo mein Scanner ist würde ichs mal einscannen.
Ansonsten wie du sagst ich lass den Schrieb ausfüllen gebe ihn ab und gut ist.
"Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
(Volker Pispers)
ich glaube auch, das der SB nur seinen Job so machen will, das ihm niemand an die Karre fahren kann wenn was schief läuft.
Im Gesetz bzw. der Verordnung steht ja " Umzug in einen weiter entfernten Ort" nicht in einen weit entfernten Ort. Wenn es also bisher 20km zum Verein waren und jetzt sind es 21km das ist der neue Ort weiter entfernt ( als der alte ). Einfach Bescheinigung ausfüllen oder Schießbuch vorlegen - fertig. Danke für die PDF, hab ich auch gleich mal gespeichert.
Kleine Berichtung: in keinem Gesetz/Verordnung steht was von Umzug das Bedürfnis betreffend. Ich wüsste auch nicht warum. Ein Umzug macht doch ein Bedürfnis nicht zu nichte? Oder haben Sportschützen deren Verein über 20 Kilometer weg liegt automatisch und eigentlich kein Bedürfnis?
Hier geht es um eine anlassbezogene Prüfung und zumindest ich hätte gerne für mich gewusst worin dieser Anlass besteht. Immerhin wird hier einem ein Verstoß gegen das WaffG unterstellt.
Man muss nicht immer so ein Aufstand bei allem machen... Man will eine gute Zusammenarbeit und er will lediglich eine Bestätigung, dass regelmäßig geschossen wird, wie bei den ganz normalen Regelüberprüfungen. Also ein Schreiben vom Verein Mitglied XY geht dem Schießsport regelmäßig nach.
Schießbuch freiwillig vorliegen wäre wieder zu viel.
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