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Pulverlagerung

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    Pulverlagerung

    Servus miteinader,

    ich habe gestern eine intersante Diskusion mit nem Wiederladekollegen geführt.
    Hier ging es um die Lagermenge. Da ja die Lagermenge je nach Begebenheiten vorgeschrieben ist.
    Er meinte: 3 kg im Keller (unbewohnt), 3 kg in der Garage (unbewohnt) und 3 kg in der Gartenlaube würden ja rein rechtlich gehen (alles NC-Pulver). Sind ja voneinander unabhängig freistehende unbewohnte Gebäude auf seinem eigenen befriedetem Besitztum.

    Würde sowas wirklich gehen? Oder wie ist das?
    http://german-rifle-association.de/welcome.html

    #2
    Garage ist grenzwertig... Hier mal der Text:

    "Geeignet sind auch Garagen, sofern sie nicht als solche genutzt werden und eine Genehmigung der Bauauf-
    sichtsbehörde für die geänderte Nutzung (Lagerung explosionsgefährlicher Stoffe) vorliegt. Aufbewahrungsräume
    müssen leicht erre
    ichbar sein und ausreichend beleuchtet werden können."
    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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