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Ruger 10/22 tactical Schaftfrage

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    Ruger 10/22 tactical Schaftfrage

    Hallo Schützenfreunde,
    ich habe eine Schaftfrage.
    Ich habe mir einen FAB Schaft, für meine Tactical mit kurzem, dickem Lauf bestellt. Dieser Schaft ist klappbar und in der Länge verstellbar.
    Im zusammengeklappten Zustand ist die Waffe 62 cm lang.
    Wird die Waffe dadurch zu einer verbotenen Waffe oder erfüllt
    sie die Gesetzeslage?
    Muss ich das Gelenk ausbauen oder versteifen?
    Muss ich den Schubschaft blockieren?
    Oder kann ich einfach Spaß mit dem Ding haben?
    Vielen Dank
    Gruß gingko

    #2
    In DE könnte sie so Anschein erwecken

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      #3
      Ist auch meine Vermutung.
      Wobei der Schaft ohne Handschutz ist, länger als
      60 cm im zusammengeklappten Zustand ist und und und
      Es ist schon doof mit diesen Gummi Paragraphen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von gingko Beitrag anzeigen
        Ist auch meine Vermutung.
        Wobei der Schaft ohne Handschutz ist, länger als
        60 cm im zusammengeklappten Zustand ist und und und
        Es ist schon doof mit diesen Gummi Paragraphen.
        Was hat die Länge mit Anschein zu tun?

        Kommentar


          #5
          Was würden wir nur schreiben wenn es den §6 nicht gäbe?
          Da der §6 für alle Halbautos gilt, ist die Länge der Waffe dafür nicht relevant.
          Schon der Blackhawk Schaft ist grenzwertig, wenn man den Schubschaft abbaut und einen Festschaft dran geht der durch. FAB M4 ist Anschein.
          Sicherheit bringt nur die Anfrage bei der Behörde und wenn es um die Zulassung zu Wettbewerben geht, die Anfrage beim Verband. ( Nicht DSB fragen-sinnlos ).
          Das meiste was hier im Forum dazu geschrieben steht sind persönliche Meinungen, so wie mein Beitrag auch.
          Ergo - Behörde und Verband fragen.

          Gruß

          Fieli
          Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

          Kommentar


            #6
            Es wurde ja schon so viel geschrieben, aber verstanden habe
            ich das meiste nicht ;-)
            Mir geht es bei dieser Waffe nicht um Wettkämpfe. Es geht mir
            nur darum, wenn eine Kontrolle kommt, und die Waffe sieht, muss
            sie save sein. Also min. 60 cm lang und keine Verbotenen Waffe.
            Habe einen Waffengutachter gefragt, der meinte, für die Behörde ok, weil
            sie mit dem FAB keine Kriegswaffe imitiert, aber für sportliches schießen
            eher nicht.
            Dann müßte es ja bei einer Kontrolle ok sein

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              #7
              deine ewb ist sportschütze, und die waffe ist mit dem von dir beschriebenem schaft nicht zum sportlichen schiessen zugelassen!!!

              und dann soll es der behörde bei einer kontrolle egal sein das du eine waffe besitzt die nicht zum sportlichen schiessen zugelassen ist?!?

              frag mal diesen "gutachter" ob er dir das rechtsverbindlich und schriftlich gibt, und im schlechtesten fall dann finanziellen schadenersatz leistet wenn dir die waffe im zweifel abgenommen wird!!!
              "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

              "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

              "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                #8
                Wenn sie save sein soll, dann frag die Behörde.
                Der Fab Schaft hat die Zusatzbezeichnung M4. Den hat er weil er ein M4 nachahmen soll. Und was ist ein M4?? Kriegswaffe??
                Sonst kann ich mich nur Hangman anschließen, aber die Entscheidung triffst du.

                Gruß

                Fieli
                Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

                Kommentar


                  #9
                  FAB wirbt tatsächlich mit M4
                  Aber es geht ja um Anschein.
                  Wenn eine Ruger 10/22 drin steckt, erweckt es optisch alles andere
                  als eine M4. Es erweckt den Anschein, als würde eine Ruger in einem
                  Pistolenschaft steckt. Mir geht es nicht um Diskussionen. Diese ganze
                  Sache kann hin und her diskutiert werden. Aber Handfeste Resultate lassen sich
                  aus dem Gesetzes Text nicht ziehen.
                  Wenn jetzt noch ein Handschutz montiert wäre, hätte es für mich mehr den Anschein. Dann noch ein Griff mit integrierter Kimme, ein erhöhtes Korn,
                  und der Magazinträger und ein Mündungsfeuerdämpfer, dann wäre es eine Anscheinwaffe.
                  Aber so, nackisch ;-)
                  Aber ich werde versuchen, den Schaft zurück zu schicken. Mir ist das ganze Hin und Her es nicht wert,
                  mein Hobby zu verlieren
                  Schade
                  Zuletzt geändert von gingko; 04.03.2017, 16:05.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn eine Ruger 10/22 drin steckt, erweckt es optisch alles andere
                    als eine M4. Es erweckt den Anschein, als würde eine Ruger in einem
                    Pistolenschaft steckt.
                    du hast das mit dem anschein noch nicht verstanden:
                    die ruger ist kaliber .22l.r./lfb!
                    d.h.: hülsenlänge UNTER 40mm!
                    da reicht schon EIN merkmal (wie z.b. der schubschaft einer m4!) das der anschein "erweckt" wird!
                    wenn also das schon greift, dann: NIX SPORTSCHÜTZE/sportliches schiessen!!!

                    ergo: darfst du mit deiner ewb als sporti nicht haben/nutzen!

                    da gibt es nix zum rumlamentieren!

                    was du damit in deinen eigenen vier wänden anstellst gilt hier nicht, aber wenn du damit auf einen schiessstand willst, dann geht es eben nicht!
                    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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