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Stgw.57 Commando
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Zitat von Frettchen Beitrag anzeigenEhem. Armeewaffen zu kürzen ist verboten. Mit Ausnahmebewilligung ist es aber möglich. Ob du so eine erhältst ist abhängig vom Kanton.
Von Vollautomatischen auf Halbautomatisch umgebaute ex militärwaffen zu kürzen ist verboten.
Diese Waffen haben einen Sonderstatus im Schweizerwaffengesetz und benötigen keine Sondergenehmigung.
Kürzt mann den Lauf fallen sie nicht mehr unter diese Sonderklausel und du brauchst für die Waffe die gleiche genehmigung wie wen du ne voll auto AK47 auf Semi umbauen lässt.
K31 kann man nach belieben kürzen da keine umgebaute Vollauto Waffe, mein Zombislayer ist in planung
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Zitat von psg Beitrag anzeigenJeder Schützenmeister fällt in Ohnmacht wenn er dieses Gewehr in einem Schiesstand sieht.
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Zitat von psg Beitrag anzeigenIch frage mich einfach wo mit so einem Ding in der Schweiz geschossen werden soll ?
Im Brünig-Indoor z.B. in der Poly-Halle.
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