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    Haftpflichtversicherung

    Ich bin Mitglied in DSB, DSU und BDS. Alle drei Verbände haben eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitglieder. Genügt das für die WBK oder brauche ich da noch eine " normale " Haftpflichtversicherung, die auch den privaten Gebrauch von Hieb und Schusswaffen abdeckt. Allianz bietet sowas an.

    Vielen Dank

    Dieter
    Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

    #2
    Also als Sportschütze brauchst du zwingend selbst keine zum Beantragen. Alles anderes wird dir dein Berater sagen können.

    Geht ja im Wesentlich um dein Verschulden gegenüber anderen

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      #3
      als mitglied im dsb ist die versicherung enthalten. der mitgliedsausweis ist gleichzeitig versicherungskarte. du brauchst nur zusätzlich ne rechtsschutz für 10€ im jahr, wenn du ganz sicher gehen willst.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #4
        Ich bin mir nicht so sicher, ob ein normaler Berater dazu fundiert Auskunft geben kann.

        Die Privatwirtschaft hat jedenfalls teilweise kein tiefergehendes Wissen über das Sportschießen, betont aber, dass eine spezielle Vesicherung abgeschlossen werden müsste: "Sportschützen haben ein gefährliches Hobby. Die normale private Haftpflichtversicherung genügt in diesem Fall nicht. Sie sind vielmehr verpflichtet, für ihren Sport eine zusätzliche Police abzuschließen.
        Ohne Police kein Waffenschein für Sportschützen"


        Sicherlich benötigt ein Sportschütze mit Waffenschein eine zusätzliche Versicherung, aber wer von uns hat schon einen Waffenschein? Das dürfte die Ausnahme sein.

        Mich interessiert ebenfalls, was denn nun über die Gruppenversicherungen der Verbände abgesichert ist und wo und wann ein möglicher Schaden nicht abgedeckt ist.

        Interessant ist das ja auch für Gäste auf dem Schießstand.

        Neulich durfte ich mir anhören, dass ich mit meinen eigenen Waffen, ohne meinen Verbandsausweis (den ich vergessen hatte), als Gast nicht schießen dürfte, weil ohne Verbandsmitgliedschaft keine Versicherung besteht.
        Auf meinen Einwand, was denn mit Gästen wäre, die als Altbesitzer vielleicht gar keinem Verband angehören, wurde gekontert, sowas gäbe es nicht, man muss für eigenen legalen Waffenbesitz in einem Verband sein oder einen Jagdschein besitzen. Gäste ohne WBK dürften dort gar nicht schießen.

        Die Verantwortlichen in den Vereinen sind also leider auch nicht immer gute Ratgeber, sonst wäre ihnen zumindest bekannt, dass es sehr wohl auch legalen Waffenbesitz gibt, ohne Sportschütze oder Jäger zu sein. Aber sei's drum, jeder Verein kann selber entscheiden wen er schießen lässt.

        Entscheidend war die Aussage, dass Nicht-Verbandsmitglieder nicht versichert sind.

        Das findet sich beim DSB teilweise bestätigt: http://www.ziel-im-visier.de/inhalt/...ungsschutz.php

        Es muss also für Gäste bei DSB-Vereinen eine eigene Regelung über den Landesverband, Verein etc. geben.
        Bei BSSB-Vereinen ist also eine Tagesversicherung abzuschließen, wenn nicht die folgende Gästeversicherung des BSSB greift


        Verbandsmitglieder sind beim BSSB, so wie ich das verstehe, über die Gruppenversicherung nur bei Vereinstätigkeiten bzw. im eigenen Verein oder mit Einschränkungen bei anderen in Verbänden organisierten Vereinen abgesichert.


        Daheim und zu Besuch bei jemand anderem scheint ein Schaden meist nicht über die Gruppenversicherung abgedeckt.
        Da sollte aber doch die normale Privathaftpflicht greifen, oder?

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          #5
          Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
          Mich interessiert ebenfalls, was denn nun über die Gruppenversicherungen der Verbände abgesichert ist und wo und wann ein möglicher Schaden nicht abgedeckt ist.
          Du bist als Sportschütze automatisch mitversichert, nix eigenes is nötig. DAS ist mein Kenntnisstand.

          Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
          Interessant ist das ja auch für Gäste auf dem Schießstand.

          Neulich durfte ich mir anhören, dass ich mit meinen eigenen Waffen, ohne meinen Verbandsausweis[...], als Gast nicht schießen dürfte, weil ohne Verbandsmitgliedschaft keine Versicherung besteht.
          Auf meinen Einwand, was denn mit Gästen wäre, die als Altbesitzer vielleicht gar keinem Verband angehören, wurde gekontert, sowas gäbe es nicht, man muss für eigenen legalen Waffenbesitz in einem Verband sein oder einen Jagdschein besitzen. Gäste ohne WBK dürften dort gar nicht schießen.
          Du zahlst als Gast nen Beitrag, mal 5€, mal 10€ und da ist - zumindest vom BSSB kenne ich das - ne Tagesversicherung inklusive. Also auch da kein Problem.
          Muss halt ins Schießbuch/kladde/ordner eingetragen werden, sonst kein Nachweis.

          Und Altbesitz ohne Bedürnis gibts freilich, gäbe auch Sammler und Funktionsprüfung und sonstwas. Is aber egal, denn wenn der Verein das so meint, dann ist das irgendwann mal auf natürlich Art kein Verein mehr.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Haftpflicht weiter undurchsichtig

            Meine Info bisher: Beim DSB finde ich nur einen Link zur Gothaer Versicherung. Kein Hinweis das man über die Mitgliedschaft versichert ist.
            Bei der DSU ist man Haftpflichtversichert wenn man für den Verein tätig ist und im Rahmen der Sportordnung schießt.
            Beim BDS Hafplicht das gleicht, zusätzlich hat man noch eine Rechtsschutzversicherung.
            Zumindest in neueren Haftpflichtversicherungen, die man ohne Verband abschließt, gibt es eine Waffenklausel. Die besagt, das der Umgang mit Schusswaffe mitversichert ist. Sofern legaler Besitz und keine Straftat.
            Eine Haftpflicht Versicherung wird bei der WBK gar nicht verlangt, nur bei Waffenschein und Schiesserlaubnis.
            Bisher stellt sich mir das so dar, das der Versicherungsschutz über die Verbände eingeschränkt ist.
            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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              #7
              Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand generell KEINE private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
              Eine Nachfrage bei meiner (HUK) brachte die Auskunft, dass jeder rechtskonforme Umgang mit Schusswaffen mit versichert ist. Lediglich die Jagdausübung muss zusätzlich versichert werden.

              Gut versichert grüßt
              der Gunner
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                @ gunner

                Na dann werde ich mal schnell eine abschließen. Die letzten 30 Jahre habe ich keine gehabt und auch nicht gebraucht. Bin halt ein überaus rechtstreuer und umsichtiger Mensch, wie alle LWB. Werde aber eine abschliessen - besser ist das!!
                Danke für die Antworten
                Gruß
                Fieli
                Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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