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Hab vor 10 Jahren scheisse gebaut, will kleinen Waffenschein

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    Hab vor 10 Jahren scheisse gebaut, will kleinen Waffenschein

    Hallo euch

    hab da mal eine dringende Frage. Ich habe letztes Jahr ein Antrag auf einen kleinen Waffenschein gestellt, und wurde abgelehnt. Einmal wegen Trunkenheitsfahrt und einmal wegen Verstoß das Waffengesetz.
    Heute bzw vor 2 Wochen stellte ich erneut einen Antrag auf kleinen Waffenschein für tragen der Schreckschusspistole.

    Das mit der Trunkenheit liegt nun 6 Jahre hier und das mit dem verstoß gegen das Waffengesetz 10.

    Vollgendes. Allg, straftaten sind nach 5 Jahren verfährt und Verstoß gegen das Waffengesetz 10 Jahre.

    Die Frau meinte am Telefon und holt sich die Akte vom verstoß des waffengesetz ob es vorsätzlich oder fahrlässig war.

    3 Wochen vor Silvester war ich betrunken und schoß vom Balkon Leuchtraketen . Ploizei kam, Tür eingeteten und nahm mir die Waffe weg.

    Bekomm ich nun einen Schein, weil es verjährt ist, also Gerichtsurlteil länger als 10 Jahre oder gar nicht?
    Weil sie meinte es ist wichtig ob es vorsätzlich oder fahrlässig war.
    Ich war wiegesagt betrunken, und es ist länger als 10 jahre her.

    Im Führungszeugnis steht es noch 3 Monate drinne. und dann habe ich keine EInträge im Führungszeungis. Und in 10 jahre also in 2024 sehen die Behörden auch keine Einträge mehr.

    Wie wird der Beschluß sein, trotzdem Ablehnung oder nicht?

    die 10 Jahre verjährungsfrist ist somit gemacht.

    LG Chris,

    vielen dank für euere zuschrieften

    #2
    1. probier's und Du wirst sehen
    2. wozu brauchst Du unterwegs ne SRS Waffe ?
    3. dass Du mit der dann, trotz kleinem WS, nicht überall hin darfst weißt Du schon, oder stellst Du dann fest, wenn sie Dir die Polizei abnimmt ?

    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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      #3
      Alkoholbedingt ist nicht "fahrlässig". Konnte die Tat damals überhaupt fahrlässig begangen werden?

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        #4
        hi,

        SRS Waffe ? ist das eine schreckschusswaffe?

        weil ich hier abends in frankfurt nachts ungern so ohne nix rumlaufe

        Ja ich weiß das ich bei einigen Orten nicht damit rumlaufen darf.
        Nein darauf warte ich bestimmt nicht darauf,

        "fahrlässig".
        Konnte die Tat damals überhaupt fahrlässig begangen werden?


        Wie meinst du das??? ich weiß nichts was in der Akte steht, Fackt ist, ich war betrunken und schoß vom balkon mit leuchtmunition.
        Es war 3 Wochen vor Silvester..


        Aber verjährt ist doch verjährt. Habe ja keine Tankstelle mit so einer Waffe überfallen..

        fahrlässig = ohne absicht, aber mit einer gewissen unvorsichtigkeit


        also ist das doch besser ??


        OMG, der Antrag ist schon gesetell, nur das Warten nervt.

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          #5
          Hallo christian, ich will ja nicht pingelig sein, aber...
          Meine siebenjährige Tochter macht in der zweiten Klasse entschieden weniger
          Rechtschreibfehler als Du!
          Auch wenn das hier nur ein Internetforum ist, denke ich das man sich etwas zusammenreißen kann.
          Nimm's bitte nicht persönlich aber wenn ich deine Texte lese bekomme ich Augenkrebs.
          Gib Bescheid wenn du deinen kleinen Waffenschein bekommen hast, ich werde dann für meine Tochter auch mal einen beantragen.
          Gruß
          Alex

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            #6
            Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
            3 Wochen vor Silvester war ich betrunken und schoß vom Balkon Leuchtraketen .
            Vorsatz!

            Ist aber nicht nur ein Fall von § 5 Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 sondern vor allem auch von Absatz 1 Nr. 2 erste und zweite Alternative und eventuell noch ein Fall von § 6 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 WaffG.

            Die Chancen sind schlechter als 1:1.

            In der Auskunft aus dem Zentralregister stehen die Tat, die §§ und das Strafmaß, da kannst du dir alles leicht zusammensuchen.

            Wobei ich mich aber frage welche Straftat hier begangen worden ist.
            Zuletzt geändert von Frodo; 17.01.2014, 17:38.

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              #7
              Problematisch könnte auch die Trunkenheitsfahrt sein. Um wieviel Promille ging es denn? Alkohol verjährt nicht.

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                #8
                Moin

                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                hi,

                SRS Waffe ? ist das eine schreckschusswaffe?

                weil ich hier abends in frankfurt nachts ungern so ohne nix rumlaufe
                Da ich ja aus dem Umfeld komme sei die Frage erlaubt. Was willst Du in Frankfurt mit einer Schreckschusswaffe???????????
                Bin alsemal in der Geschend unnerweschs, da hilf mir keine Schreckschusswaffe. Das eskaliert oder Du wirst nach einer Auseinandersetzung übermannt. Ruhig sein (und bleiben) ist in jeder Großstadt die Devise, wenn es um handfestes geht. Am besten keinem Streit begegnen.
                Ich bin ab und zu in F und hatte bisher keine Probleme. Habe Brennpunkte vermieden.
                Was ist Dein zentrales Problem.?

                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                Ja ich weiß das ich bei einigen Orten nicht damit rumlaufen darf.
                Dann ist das ja schon mal geklärt. Also nicht an der Konsti, nicht auf der Zeil und auf keinen Fall in der U-Bahn. S-Bahn, Züge, Bahnhof schließe ich mal aus. Da weiß ich nichts von Verboten.

                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                "fahrlässig".
                Konnte die Tat damals überhaupt fahrlässig begangen werden?
                Kommt drauf an, wie Du Dich benommen hast. Fahrlässig wäre es zu sagen, das man sich der Umstände nicht bewust war und sich entschuldigen möchte. Hast Du das getan?


                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                Wie meinst du das??? ich weiß nichts was in der Akte steht, Fackt ist, ich war betrunken und schoß vom balkon mit leuchtmunition.
                Es war 3 Wochen vor Silvester..
                Was ist Leuchtmunition genau.???

                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                Aber verjährt ist doch verjährt. Habe ja keine Tankstelle mit so einer Waffe überfallen..

                fahrlässig = ohne absicht, aber mit einer gewissen unvorsichtigkeit


                also ist das doch besser ??
                Hört sich nach einer schlecht überdachten Ausrede an.


                Zitat von ChristianM3 Beitrag anzeigen
                OMG, der Antrag ist schon gesetell, nur das Warten nervt.
                Dann wart halt ab. Wenn man sich Bescheide langsam durchliest versteht man sie oft sehr gut. Mach das bitte und überlege Dir in Zukunft ob Du hier mit einem solchen Problem konfrontieren möchtest.
                Ich sehe das hier als ein Forum für Waffen-/Technikbegeisterte, die wissen was sie tun.
                Die wenigsten hier sind nach Alkoholgenuss aufgefallen als sie "Leuchtmunition", was auch immer das ist, verschossen haben.

                Ist das allgemeine Diskussionsforum, gut, es wird deshalb trotzdem niemals Betroffenheitsdiskussionen mit der Bitte um sinnfreie Tips geben.

                Noch nen Tip. Wenn Du nen kleinen Waffenschein hast und das Dingen an der Konsti oder sonstwo trägst, lass es verpackt. Entweder hat Dein Gegenüber das selbe Dingen in echt, oder der nachfolgende Polizeieinsatz wird Dir zeigen was Du falsch gemacht hast.

                Leute gibts...........

                stefan

                der sich gerade vorstellt wie es in F ist, wenn er weiß das jeder so ne Gaspumpe einstecken hat...........fahr ich nicht mehr hin.......bin ich zu gutmütig...........ja, Gunner, die Rechtschreibung, hab mir Muehe gegeben, anderer nicht hattest Deutsch LK, immer schwierig.........
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  #9
                  Moin

                  Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                  Problematisch könnte auch die Trunkenheitsfahrt sein. Um wieviel Promille ging es denn? Alkohol verjährt nicht.
                  Ein Bekannter (Sportschütze und Jäger) von mir wurde mit 1.8 erwischt. Hat MPU gemacht und bekam nach knappen 2 Jahren seinen Fuehrerschein zurueck.
                  Zehn Jahre nach der Tat durfte er seine Waffenbesitzkarte und seinen ersten JS wieder lösen. Es gibt wohl Regulative die Verfehlten eine Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen.

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                    #10
                    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                    Alkohol verjährt nicht.
                    Nein, er gärt nur - vor allem im Kopf
                    Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                    Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                    2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

                    Kommentar


                      #11
                      ....wie hat er nur die letzten 10 Jahre in Frankfurt überlebt ???

                      Typisches Einzelschicksal und wie oben bereits erwähnt, was nützt dir die Pseudowaffe, in der Zeit bist du Sie selbst gezogen hast,
                      bekommst Du Besuch vom gegenüber !

                      Entweder ein Streetfighter oder ein Messer zwischen den Rippen.

                      Sorry, aber ich glaub das hier ist die falsche Plattform !

                      Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                      «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                      "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                      „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                        #12
                        hiii,


                        also schreiben kann ich schon ganz gut, bin nur zu faul.


                        =>Zehn Jahre nach der Tat durfte er seine Waffenbesitzkarte und seinen ersten JS wieder lösen. Es gibt wohl Regulative die Verfehlten eine Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen.

                        also ist die eine sache schon mal geklärt.

                        Leuchtmuniton. ? das sind die dinger für Silvester, schrieb ja das ich das 3 Wochen vor Silverster gemacht hatte.

                        Also im FZ steht bei mir drinne und ich machte mich schlau:


                        Das steht bei mir drinnen:
                        Tatbezeichnung: Verstoß gegen das Waffengesetz
                        Angewendete Vorschriften: WAFFG § 2 ABS. 2, § 10 ABS 3, § 52 ABS 3
                        Nr 2B, § 54

                        120 Tagessätze zu je 15,00 EUR Geldstrafe
                        Maßnahme nach : WAFFG § 54



                        und ich googlte:

                        WAFFG § 2 ABS 2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis
                        WAFF 10 ABS 3 (3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. In den übrigen Fällen wird die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein für eine bestimmte Munitionsart erteilt; sie ist für den Erwerb der Munition auf die Dauer von sechs Jahren zu befristen und gilt für den Besitz der Munition unbefristet. Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

                        § 52 ABS 3 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Munition erwirbt oder besitzt
                        § 53 (1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände,

                        1. auf die sich diese Straftat bezieht oder

                        2. die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen.



                        ==>> Wie gesagt, wäre das gleiche wenn einer BEI SILVESTER einer nicht im Privaten Grundstück geschossen hätte.

                        Ich tat es halt 3 Wochen vorher.


                        Also ich finde einige Zuschriften ganz nett, aber es wäre nett wenn man das Thema erst nimmt, denn ich denke mir das nicht aus, und ist ja auch was ich euch anvertraue sozusagen, also macht da keine Witze.


                        LG CHRIS

                        Kommentar


                          #13
                          Tagessatz von 15 € , ........
                          Mann, Mann, Mann.
                          Spar dir dein Geld lieber!

                          Kommentar


                            #14
                            1800€ War vor 10 Jahren

                            und ich habe es auch vor 10 Jahren bezahlt .

                            Aber darum geht es gar nicht ^^

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Westo501 Beitrag anzeigen
                              Tagessatz von 15 € , ........
                              Mann, Mann, Mann.
                              Spar dir dein Geld lieber!
                              Wie meinst Du das ?
                              Er hat es doch schon bezahlt für eine Verfehlung vor 10 Jahren.

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