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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

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    #31
    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    Ja, da hat Pfälzer Recht, den habe ich erst später hinzugefügt.

    Ich schreib das nächste Mal Datum und Uhrzeit hinzu.
    Den zweiten Satz bitte in Grün, beim nächsten Mal dann halt

    Du mußt nur präziser formulieren, was Du wissen willst, hab ich Dir schon mal geschrieben.
    Für HomeDefence bin ich auch zu haben. Aber wenn jeder Honk auf der Straße verdeckt ne Knarre tragen darf, find ich das nicht gut und bin
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #32
      Ich doch auch, Pfälzer.

      HomeDefence, absolut OK.

      Aber ich bin auch für verdecktes Führen. Jeder, der eine Tochter hat, hat heutzutage Angst um sie, wenn sie mal länger wegbleibt.

      So eine kleine Baby-Glock in der Handtasche der eigenen Tochter, die damit auch umgehen kann, wäre nicht verkehrt.

      Wie viele Vergewaltigungen in Kriegsgebieten würde es nicht geben, wenn die Frauenzimmer mit Kalashnikovs umgehen könnten?

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        #33
        Was viele der "besorgten" Kollegen hier nicht wahrhaben wollen: Es ist schon längst Realität, dass "jeder Honk" eine (illegale) Knarre in diesem Land haben kann bzw. hat. Ich habe das in diesem Forum schon oft genug ausgeführt und habe gerade auch nicht wirklich die Lust, dies erneut ausführlich zu tun...

        Nur kurz zum Nachdenken: Was denkt ihr eigentlich wo die ganzen Waffen geblieben sind? Aus zwei Weltkriegen, aus den Beständen der Sowjet- und der DDR-Armee, aus den Zeiten, wo Waffen noch nicht registriert wurden, die Waffen welche niemals angemeldet wurden, die Schwarzmarktware, die Käufe aus dem benachbarten Ausland, als dies noch weitestgehend problemlos möglich war, etc. pp.

        Ich kann hier zum Thema nur mit "Ja" antworten, ohne Wenn und Aber, Sorry!

        Ich denke, dass ich jetzt nicht extra dazuschreiben muss, dass man die Zugangsvoraussetzungen entsprechend sinnvoll und praxisgerecht festlegen müsste.

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #34
          Ich versuche mal allen zu antworten, muss mich dafür aber kurz und bündig fassen. Kann also nachgefragt werden, falls noch einer zweifelt.

          Und los geht's:

          @wozzi
          1. Würde die Bundesrepublik Deutschland über eine funktionierende Polizeibehörde verfügen, würden deren Mitarbeiter sich nicht gezwungen sehen Mitte in der Hauptstadt vor paar Chaoten den Rückzug eintreten zu müssen, wie vor kurzem.
          Wenn du schon Einspruch einlegst, dann nach dem juristischen Schema bitteschön: Behauptung --> Begründung --> Beleg
          Schau mal, so: Die öffentliche Sicherheit in Deutschland und damit die deutsche Polizei ist im Weltvergleich überragend. Dies begründet sich damit, dass in Deutschland trotz der relativ schwachen Polizeipräsenz (1:370) [Quelle: Statistik der BpB 2010], eine Kriminalitätsrate von 0,8 auf 100.000 Einwohner ergibt (Platz 6 weltweit) [Statistik der UNODC 2010].
          2. Die Verhältmäßigkeit bedeutet nicht, dass man sich ausschließlich mit der selber Waffe verteidigen muss, mit der man angegriffen wird. Würde es so sein, würden die Polizeibeamten kein Feuerwaffen tragen dürfen.
          Keine Ahnung wo du das her hast, aber es stimmt sehr offensichtlich nicht
          Die Polizei ist ein Organ des Staates, sie unterliegt zwar auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, allerdings einem verfassungsrechtlichen (anderer Kriterienkatalog)!
          Von "ausschließlich selber Waffe" hab ich nie gesprochen. Für die Erforderlichkeit im Sinne des §32 StGB verlangt der Gesetzgeber "das relativ mildeste Mittel" [Kommentar zum StGB 2013 S. 311]. Was in Deutschland, wo 2010 gerade mal 6.623 Fälle von strafrechtlich relevantem Schusswaffengebrauch registriert wurden, das "relativ höchste Mittel" wäre. [Statistik des BMI 2010].
          Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
          Simo Häyhä

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            #35
            @RuedigerDE
            Schöne Theorie!
            Wann ist denn die Polizei mal vor Ort, um Straftaten zu verhindern und Menschen davor zu bewahren, daß sie zum Opfer werden?
            Mit Theorie hat es nichts zu tun. Das Eine, was ich beschrieben habe ist geltendes Recht, das andere eine bestätigte Realität. Eine Kriminalitätsrate von 0,8 auf 100.000 Einwohner ist die viertbeste in Europa und Rang 6. in der ganze Welt. Das sagt mir persönlich, dass die Polizei wohl so gut wie immer vor Ort ist um Straftaten zu verhindern.
            Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
            Simo Häyhä

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              #36
              Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
              @RuedigerDE


              Mit Theorie hat es nichts zu tun. Das Eine, was ich beschrieben habe ist geltendes Recht, das andere eine bestätigte Realität. Eine Kriminalitätsrate von 0,8 auf 100.000 Einwohner ist die viertbeste in Europa und Rang 6. in der ganze Welt. Das sagt mir persönlich, dass die Polizei wohl so gut wie immer vor Ort ist um Straftaten zu verhindern.
              Du verwechselst "Recht" und "Gesetz".

              Aus so einer Statistik zu lesen, daß die Polizei aktiv Straftaten verhindert, ist eine sehr eigenartige Interpretation.

              Das interessiert vor allem dann nicht, wenn jemand mit bösen Absichten vor Dir steht...


              lg Rüdiger:-)
              Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

              Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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                #37
                @Derda
                Das zweite Zitat ignoriert völlig den Notwehrparagrafen, da dieser "da" ist, falls die Polizei mal nicht einfach so neben einem steht.
                Hä? (schwäbisches Fragewort mit zwei Buchstaben) Ich habe mich in meiner Begründung ganz explizit auf Notwehrparagraphen bezogen... verstehe ich nicht
                Mein Lieblingsbeispiel Österreich zeigt im Schnellvergleich: Ab 18 "Zeug" kaufen von nicht deliktrelevanten Waffengattungen? Kein Thema, die Leute scheinen sich nicht damit zu bekriegen. Die Mordrate und Kriminalität liegt unter unserer[...]
                Das bitte noch mal überprüfen bzw. nachrechnen. Insgesamt gesehen stehen die Österreicher mit ihren 0,7 Verbrechen auf 100.000 Einwohner (2010) tatsächlich um 0,1 Pkt. besser als wir (wer kann es ihnen auch verübeln, bei der schönen Bergkulisse ) Im Bezug auf den Schusswaffengebrauch sieht's schon wieder anders aus: Österreich 1.258 Fälle bei einer Bevölkerung von ca. 8.400.000; Deutschland 6.628 Fälle bei einer Bevölkerung von ca. 83.000.000! Damit ist die Schusswaffenkriminalität deutlich höher als bei uns.
                Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                Simo Häyhä

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                  #38
                  Du verwechselst "Recht" und "Gesetz".
                  Definitionsgemäß ist "Gesetz" eine Sammlung des gültigen Rechts. Wie kann man das bitte verwechseln???
                  Aus so einer Statistik zu lesen, daß die Polizei aktiv Straftaten verhindert, ist eine sehr eigenartige Interpretation.
                  Gibt's noch eine andere? Oder, bedeutet die Statistik etwa, dass die Polizei keine Straftaten verhindert? Oder was ist hier eigenartig???
                  Das interessiert vor allem dann nicht, wenn jemand mit bösen Absichten vor Dir steht...
                  In der Tat! Dann ist man wohl in diese magische und gering verschwindende 0,8 Marke gerutscht, so ist das Leben nun mal Ich bin in Berlin-Wedding aufgewachsen, d.h. es stand schon mehr als einmal jemand mit bösen Absichten vor mir, aber ich habe noch nie eine Kanone gebraucht...
                  Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                  Simo Häyhä

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                    #39
                    An Alle!

                    An Alle!
                    Wenn ich mir diesen Themenbereich so durchlese, habe ich das Gefühl mich nicht in Deutschland, sondern in der Demokratischen Republik Kongo zu befinden. Es könnte angenommen werden, unsere Straßen sind voll mit blutrünstigen Banditen und in der Nachbarschaft eines jeden von uns würden sich jeden Tag Kapitalverbrechen abspielen.

                    Ich weiß nicht inwiefern es hilfreich ist, Schusswaffen unter die Bevölkerung zu streuen, und was sich mir erst recht nicht erschließt, ist der Zweck einer solchen Maßnahme.

                    Schusswaffen gehören m.E.n. ausschließlich in die Hände von Profis, seien es staatliche (Armee, Polizei) oder private (Sicherheitsfirmen, Sportschützen, Jäger). Wozu sollte ein untrainierter Durchschnittsbürger in einem der sichersten Länder der Welt eine Schusswaffe haben? Die Wahrscheinlichkeit, dass er damit ein Familienmitglied oder den Nachbarn niederschießt, ist wesentlich höher als die effektive Verhinderung eines Verbrechens, von anderen Unfällen ganz zu schweigen.

                    Mal ganz davon abgesehen, habe ich rein rechtlich in meinem ersten Post bewiesen, dass die SV als Bedürfnis gesetzlich vorgesehen und anerkannt ist, und zwar für Leute, die das wirklich brauchen. Daher frage ich mich ernsthaft, wenn wollt ihr eigentlich genau bewaffnen???
                    Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                    Simo Häyhä

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                      #40
                      Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                      ??? Die Selbstverteidigung ist als Bedürfnis anerkannt! Vgl. §8 Abs. 1 WaffG



                      Sollte die Selbstverteidigung der Grund für die Beantragung sein, müsste in Verbindung mit dem Abs. 2 des selben Paragraphen die Geeignetheit und Erforderlichkeit nachgewiesen werden.

                      Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das staatliche Gewaltmonopol nicht in der Lage oder nicht Willens ist eine Person zu schützen. Hier greift von der gewohnheitsrechtlichen Seite das naturgegebene Recht zur SV ein, welches zusätzlich im §32 StGB als "Notwehr" festgeschrieben ist. Im Verhältnis zur staatlichen Pflicht der Gefahrenabwehr, ist diese allerdings nur subsidiär.

                      Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine funktionierende Polizeibehörde, die in der Lage ist für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Damit scheidet das Merkmal der Erforderlichkeit schon mal aus.

                      Ferner wird in Deutschland ein übermäßiger Gebrauch von Schusswaffen seitens der Kriminalität nicht beobachtet. Damit scheitert auch die Geeignetheit.

                      Der private Waffenbesitz zur SV ist daher weder verhältnismäßig notwendig noch rechtlich durchzusetzen.
                      Dann hätte man sich die Formulierung Abs 1 sparen können, wenn sie in zwei ad absurdum geführt wird. ein einfaches Nein hätte dann gereicht
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                        #41
                        Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                        Nein, hat er nicht. Den EDIT hat er erst später angefügt.

                        Auch für Dich, lieber CAG gilt, richtig lesen, oder von Anfang an dabei sein beim Fred
                        Dann schau mal genau hin.
                        Vincent hat seinen Beitrag schon um 16.01 Uhr geändert, Dein Kommentar kam erst danach.


                        lg Rüdiger:-)
                        Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

                        Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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                          #42
                          Dann hätte man sich die Formulierung Abs 1 sparen können, wenn sie in zwei ad absurdum geführt wird. ein einfaches Nein hätte dann gereicht
                          Diese Passage ist für Menschen gedacht, die wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind. Es geht in diesem Zusammenhang nicht um schützenwertes Eigentum, einzig die persönliche Unversehrtheit soll durch die Erlaubnis, eine Schusswaffe nebst Munition zu erwerben und zu besitzen, geschützt werden. Zudem muß der Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein – dafür sind objektive Gründe anzuführen, ein bloßes Angstgefühl reicht nicht aus, ebenso wenig diffuse Gefährdungsszenarien – die Gefahr muß konkret vorliegen oder nachgewiesen werden.
                          Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                          Simo Häyhä

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                            #43
                            Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                            Definitionsgemäß ist "Gesetz" eine Sammlung des gültigen Rechts. Wie kann man das bitte verwechseln???

                            Gibt's noch eine andere? Oder, bedeutet die Statistik etwa, dass die Polizei keine Straftaten verhindert? Oder was ist hier eigenartig???

                            In der Tat! Dann ist man wohl in diese magische und gering verschwindende 0,8 Marke gerutscht, so ist das Leben nun mal Ich bin in Berlin-Wedding aufgewachsen, d.h. es stand schon mehr als einmal jemand mit bösen Absichten vor mir, aber ich habe noch nie eine Kanone gebraucht...
                            Recht hat nicht unbedingt immer viel mit Gesetzen zu tun.

                            Ich habe ein Recht auf Leben, dem gegenüber stehen manche Gesetze.
                            In vielen Ländern gibt es Gesetze, die sind eher Unrecht.

                            Deutschland gehört (noch) zu den friedlichen Ländern. Daraus kann man aber nicht schließen, daß die Polizei Straftaten verhindert.
                            Die Plizei erscheint üblicherweise erst am Tatort, wenn ein Verbrechen bereits begangen ist.
                            Dem Opfer nützt Deine Statistik dann leider gar nichts mehr.

                            Du brauchst Vielleicht keine Waffe, aber gilt das auch für eine eher schmächtige und körperlich unterlegene Frau?


                            lg Rüdiger:-)
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                              #44
                              Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                              Diese Passage ist für Menschen gedacht, die wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind. Es geht in diesem Zusammenhang nicht um schützenwertes Eigentum, einzig die persönliche Unversehrtheit soll durch die Erlaubnis, eine Schusswaffe nebst Munition zu erwerben und zu besitzen, geschützt werden. Zudem muß der Antragsteller wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet sein – dafür sind objektive Gründe anzuführen, ein bloßes Angstgefühl reicht nicht aus, ebenso wenig diffuse Gefährdungsszenarien – die Gefahr muß konkret vorliegen oder nachgewiesen werden.
                              Das ist in Tschechien z. B. anders, aber da kommt es trotzdem nicht dauernd zu blutigen Massakern.

                              Die Zahl der Waffenscheine in Deutschland tendiert gegen "Null".
                              Ich darf mich zwar nicht selber schützen, aber wenn ich genug Geld habe, kann ich mir Personenschützer anstellen.
                              Also mal wieder das berühmte "Zweiklassen-Prinzip".

                              Der einfache Bürger darf sich nicht selber schützen, sein Recht wird durch Gesetze verhindert.


                              lg Rüdiger:-)
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                                #45
                                Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                                Schusswaffen gehören m.E.n. ausschließlich in die Hände von Profis, seien es staatliche (Armee, Polizei) oder private (Sicherheitsfirmen, Sportschützen, Jäger).
                                Ernst gemeint?

                                Ich habe in meiner aktiven Zeit so viele "Profis" kennengelernt, denen ich keine Waffe geben würde, aber das ist nur meine persönliche Meinung dazu...

                                Gruß

                                Michael
                                sigpic

                                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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