ich möchte an meiner GSG5 den Standard MP5Look-Schaft abmontieren und stattdessen einen MP5PDWLook-Klappschaft dranbauen. Eigentlich nur aus dem Grund, weil mir der PDWLook besser gefällt, die Klappfunktion ist für mich Nebensache.
Leider hat hier der Gesetzgeber eine kleine Stolperfalle eingebaut. Die Waffengesamtlänge würde nämlich mit eingeklappten Schaft unter 60cm betragen, wäre somit verboten.
Nun habe ich mir gedacht, daß ich den Klappmechanismus ausser Funktion setzen könnte, indem ich den Schaft fest mit der Waffe verbinde, so ,daß es unmöglich ist diesen von Aussen wieder instand zu setzen.
Ich hätte dann faktisch aus einem Klappschaft einen Festschaft gebaut und wäre mit einer Länge über 60cm somit rechtlich wieder auf der sicheren Seite?
Oder was meint Ihr dazu?
Hat Jemand von Euch Erfahrung mit so einem Umbau?
Danke im Vorraus!
Grüße
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