Nun türmt sich aber leider vor mir ein Riesenberg an Regeln auf und bevor ich hier in den falschen Bereich rutsche frage ich lieber gleich nach.
Bisher beschränkt sich mein bisheriges Vorgehen auf das einmalige Vorstellen in einem Verein der dem Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. untersteht. Geschossen wird dort mit Kurz- u. Langwaffen auch im Großkaliberbereich.
Wie ich hier in einem Thread (Schmeisser AR 15) lesen konnte muss dafür wohl ein Bedürfnis erfüllt sein um diese Waffe überhaupt erwerben zu können.
Heißt das im Klartext wenn diese Waffe in meinem Verein oder allg. im BDS nicht geschossen wird, das ich mir eine derartige Waffe abschminken kann?
Weiterhin würde mich noch interessieren ob es auch Begrenzungen beim Kaliber gibt oder es wie in meinem Fall in meinem Verein keine Rolle spielt. Ich interessiere mich für eine Repetierbüchse im Kaliber .308Win..
Gibt es Vorschriften in Deutschland die zum Beispiel das anbringen von bestimmten Bauteilen wie Haltegriff, Laserpointer, bestimmte Magazingrößen oder gar Schalldämpfer untersagen?
Dies interessiert mich allgemein, da ich bei Frankonia teilweise Waffenteile sehe wo ich mir denke das die doch scheinbar in Deutschland nicht erlaubt sind. Dazu zähle ich nun mal den Schalldämpfer und Magazingröße bei einem Selbstlader von 5 auf 10.
Wäre dankbar für ein paar Antworten.
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