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Frage gelbe WBK

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    #16
    Wie immer kommt es auf die Behörde an.

    Ich kenne einen Fall bei dem beim Eintrag des dritten Repetierers im identischen Kaliber gefragt wurde, wofür er gebraucht wird, schließlich hätte man ja schon zwei. Mit Verweis auf unterschiedliche Disziplinen (z.B. Zielfernrohr, offene Visierung) wurde die Waffe eingetragen, aber darauf hingewiesen, dass es bei der vierten Waffe in diesem Kaliber Probleme gäbe.

    Ein Nachweis, dass man die Disziplinen auch schießt, wurde aber nicht gefordert. Eventuell hatte die Waffenbehörde aber auch in den im Internet öffentlich einsehbaren Ergebnislisten nachgesehen, ob eine aktive Wettkampfteilnahme gegeben ist.

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      #17
      Gibt es nicht so etwas wie eine nachträgliche Bedürfnisüberprüfung ob z.b. nach 3 Jahren die Waffe noch immer verwendet wird? Weil sonst müsste man ja einfach 12 Monate im Verein sein und könnte sich dann Lebenslang mit Waffen und Munition eindecken.
      Ich habe die Frage nur so gestellt, da ich sonst nur auf Wurftaubenjagd bin, aber einfach nebenher gerne auch noch einen Repetierer kaufen würde.
      Bekomme ich dann irgendwann Schwierigkeiten, wenn ich mit diesem dann nur sagen wir 3-4 mal im Jahr schießen gehe mit meiner Flinte aber die regulären 12 mal?
      Halte dann quasi das Bedürfnis aller erlaubten gelben WBK Waffen lediglich durch mein Trapschießen aufrecht?
      Finde es ja irgendwie schon komisch, dass das anscheinend so locker flockig vonstatten geht.

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        #18
        Aber auf die Gelbe gibt es kein Bedürfnis pro Waffe, sondern nur per se...

        Die Waffe muss zwingend irgendeiner Sportordnung entsprechen und zu viele mit selbem Kaliber ist nicht möglich, da man nicht sammeln darf.
        Geh Einkaufen, nimm das mit, was vielseitigen Sport möglich macht und lass dir nix Falsches eintreffen.

        Das mit 12x pro Waffe sind halt feuchte Träume von Verbotsfanatikern oder egozentrischen Machtmenschen und da es nicht sowie ist aktuell...

        Egal, ein Drilling z.B. ist für dich tabu und bei .50 BMG musst du dringend auf Gewicht etc achten, damit es noch von einer Sportordnung gedeckt wird, aber ansonsten:
        Have Fun as long as possible
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #19
          D.h. wenn ich jetzt in DSB bin, darf ich mir auch eine z.B. 7,62x39 als Repetierer in den Schrank stellen, auch wenn sie nur in einer BDS oder BDMP etc. Disziplin verwendet wird? Also muss ich nicht unbedingt in diesem Verband sein?

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            #20
            Zitat von Chris272 Beitrag anzeigen
            könnte sich dann Lebenslang mit Waffen und Munition eindecken.
            ...
            Finde es ja irgendwie schon komisch, dass das anscheinend so locker flockig vonstatten geht.
            Was, nee, man darf sein Leben lang mit einer WBK Waffen kaufen ? Das darf doch nicht sein... Hr. Dr. deMaiziere, übernehmen sie, das WaffG muss schleunigst verschärft werden, das fordern sogar die Schießer selbst... wo bin ich denn hier gelandet, sagt mal ?

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              #21
              Zitat von derda Beitrag anzeigen
              ein Drilling z.B. ist für dich tabu und bei .50 BMG musst du dringend auf Gewicht etc achten, damit es noch von einer Sportordnung gedeckt wird
              Das wird beides mehr als dünne mit der neuen, weil die SHB für PSGs idR bei 8 oder auch mal 8.5 mm enden... oder gibt es mittlerweile ein SHB, dass 50er drin hat... wie auch immer... Aber zum Glück haben manche noch eine WBK Gelb alt, damit gehen auch diese Kniften ohne Stress...

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                #22
                @ CAG

                Joa, mag sein, wenn die Sportordnung verschlimmbessert wurde... Aber so per se...

                Zitat von Chris272 Beitrag anzeigen
                D.h. wenn ich jetzt in DSB bin, darf ich mir auch eine z.B. 7,62x39 als Repetierer in den Schrank stellen, auch wenn sie nur in einer BDS oder BDMP etc. Disziplin verwendet wird? Also muss ich nicht unbedingt in diesem Verband sein?
                Exakt, genau dafür isse da. Zum Nachwris reicht dann halt IRGENDEIBE Sportordnung, WI es nicht ausgeschlossen ist. Das Kaliber ist übrigens echt angenehm, da du ja was gesucht hast...
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #23
                  Zitat von Chris272 Beitrag anzeigen
                  Gibt es nicht so etwas wie eine nachträgliche Bedürfnisüberprüfung ob z.b. nach 3 Jahren die Waffe noch immer verwendet wird? Weil sonst müsste man ja einfach 12 Monate im Verein sein und könnte sich dann Lebenslang mit Waffen und Munition eindecken.
                  Ich habe die Frage nur so gestellt, da ich sonst nur auf Wurftaubenjagd bin, aber einfach nebenher gerne auch noch einen Repetierer kaufen würde.
                  Bekomme ich dann irgendwann Schwierigkeiten, wenn ich mit diesem dann nur sagen wir 3-4 mal im Jahr schießen gehe mit meiner Flinte aber die regulären 12 mal?
                  Halte dann quasi das Bedürfnis aller erlaubten gelben WBK Waffen lediglich durch mein Trapschießen aufrecht?
                  Finde es ja irgendwie schon komisch, dass das anscheinend so locker flockig vonstatten geht.
                  Das ganze wurde hier und in anderen Foren eigentlich schon dutzende male abgehandelt und wäre mit einer Suche schnell zu finden (gewesen):

                  Eine behördliche Bedürfnisprüfung (nach § 4 Abs. 4 WaffG)
                  hat nichts mit der

                  - 12/18-Regelung des §14 Abs. 2 bzw. 3 Nr. 1 Waffg. zu tun. Jenes gilt, um ein Bedürfnis zu erlangen. Die 12/18-Regelung kommt darüber hinaus von den Verbänden: es wird keine Anzahl von Pflichtterminen im Gesetzestext genannt, lediglich die 12 Monate sind darin verankert.

                  - die behördliche Prüfung nach § 4 Abs. 4 WaffG: "Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen", das Bedürfnis kann aber auch nach diesem Zeitraum stets geprüft werden, wie auch die Zuverlässigkeit und die Eignung.

                  Diese behördliche Prüfung bzw. die Anzahl von einzuhaltenden "Pflichtterminen" ist ebenfalls nicht festgelegt. Das Bundesland Bremen hätte das zwar gerne seit einigen Jahren aber da gibt es (noch?) nichts regelndes.
                  Bei meinem zuständigen Ordnungsamt sind das z.B. jedes Jahr mindestens drei Schießtermine oder eine Begründung warum es weniger war. Das betrifft aber meist ältere Schützen, ich wüsste in der Praxis von keinem Neuling, der wegen dem §4 ein Problem bekommen hätte.

                  Was - wo - wie -
                  mit welcher Waffe
                  geschossen wurde, ist der Behörde bei dieser Prüfung egal. Sie will nur sehen, das man an einem Schießstand war, dort in einer Kladde/in einem Schießbuch aufgeführt und irgend etwas geschossen wurde. Wer wenig schießt, aus welchen Gründen auch immer, sollte als Sportschütze also aufpassen, das man auch wirklich im Schießbuch/Kladde eingetragen wird.
                  Und ob das Testschüsse auf eine Testscheibe oder die Deutsche Meisterschaft war, ist der Behörde bei der §4-Prüfung egal.

                  Und das ganze ist auch gut so:
                  - bei unseren verkomplizierten, vollkommen überdrehten Gesetzen mit dem anhängenden Verwaltungsirrsinn wäre es katastrophal, wenn z.B. eine Schützin ihre Waffen abgeben müsste, weil sie schwanger geworden ist und deshalb nicht oder nur unzureichend zum schießen gekommen ist.
                  - oder jemand wird krank - z.B. Krebserkrankung -
                  - einer unserer Soldaten muss nach Afghanistan -
                  - man wird für ein halbes Jahr ins Ausland versetzt etc.-
                  ... und diese Leute würden unmittelbar ihren Waffenbesitz, ihre Waffenrechte verlieren ... und danach wieder von anfang an beginnen müssen ...

                  aber auch für den Sport an sich:
                  wer etliche Waffen für verschiedene Verbände und Disziplinen hat, für den ist es Irrsinn alles durcheinander zu schießen. Es muss die Möglichkeit bestehen, das ich in diesem Jahr mich z.B. auf die Sportpistole konzentriere und mich im nächsten Jahr auf eine Selbstladebüchsen-Disziplin und im übernächsten Trap oder Skeet usw. schieße. Eine Waffen"bindung" würde nur zu Manipulationen oder sinnlosen Ballern führen, ohne jemanden sportlich weiter zu bringen.


                  Eine verkappte Sammlereigenschaft wird, wie von Mitglied Derda schon geschildert, direkt von der Behörde beim Waffenerwerb bzw. der Eintragung unterbunden. Sei es wegen Kalibergleichheit, unpassende Waffen für Sportschützen (fehlende Disziplin), zu umfangreicher oder zu "Artengleicher" Erwerb von z.B. Flinten, Repetierern, Einzelladern etc. auf die Gelbe WBK etc.


                  Und nochmal meine eigene Meinung: was ist so schlimm daran, wenn ein voll überprüfter, gesetzesbraver und ordentlicher Mensch "einfach" an Waffen und Munition gelangt? Dieser ganze Bedürfniskäse und die vermaledeite Erwerbsstreckung macht uns und vor allem den Neulingen nur das Leben schwer ohne der Sicherheit irgend etwas zu bringen. Wenn wir jetzt auch noch zum Kugeln-Zählen anfangen würden, wie es die Vorderlader-Schützen meist schon mit dem Pulver und Pulververbrauch haben ... ... ...
                  Die alte Mär, das zuviele Waffen/Munition Kriminelle anziehen ... aber gleichzeitig eine Zentrale Lagerung propagieren ... wenn man den Waffengegnern zuhört strotzt es nur so von fachlicher Inkompetenz und Logikfehlern. Und alles rein auf Verdacht - sämtliche Statistiken weisen ja aus, das Deutschland kein Problem mit den Legalwaffenbestizern hat. Winnenden und Erfurt hin oder her, auch wenn die beiden Ereignisse noch ein dutzend mal aufgekocht werden ...


                  ---

                  Zu 7,62x39 -Repetieren plus Gelegenheitsschütze: Die günstige Surplus-Munition im Zusammenspiel mit Geradezugrepetierern oder dem gesuchten CZ 527 Carbine macht das ganze gerade für Neulinge reizvoll. Ich würde aber dringend empfehlen, noch mit .222 und .223 zu vergleichen. Angefangen von der Reinigung, über Waffenhandling, Verfügbarkeit von ´brauchbarer´ Munition usw. ist es oft die glücklichere Alternative für den Gelegenheitsschützen - auch finanziell (Preis Gebrauchtwaffe plus den 50-200 Schuss, die man dann im Jahr durchlässt).

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                    #24
                    Zitat von derda Beitrag anzeigen
                    Exakt, ...
                    Manchmal fragt man sich, wenn solche Erklärungen (auch noch mehrfach) nötig sind, doch, wie heutzutage die WSK verteilt wird. Gibt es die jetzt im Losverfahren auf der Dorftombola... ??? Diese Fragen... auweia... das ist Basiswissen, das muss sitzen.

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                      #25
                      Danke @Classic, das hat Klarheit reingebracht. Es ging mir nur um die Nachkontrolle, aber dann is das jetzt auch verstanden.
                      @CAG, ich selbst finde es doch auch gut, dass es so "locker" gehandhabt wird, da wirst hier auch glaub ich keine andere Meinung finden. Es war nur eben bei dem sonstigen Gesetzesjungel für mich unklar, ob dann eben anschließend nochmal diese behördliche Prüfung stattfindet das wars, Ich wollte nur nochmal sicher gehen denn lieber so, als nachher Ärger im Haus.
                      Ich selbst hab meine Sachkunde schon vor ein paar Jahren gemacht, aber erst jetzt wieder angefangen, deswegen frage ich überhaupt.

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                        #26
                        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                        Manchmal fragt man sich, wenn solche Erklärungen (auch noch mehrfach) nötig sind, doch, wie heutzutage die WSK verteilt wird. Gibt es die jetzt im Losverfahren auf der Dorftombola... ??? Diese Fragen... auweia... das ist Basiswissen, das muss sitzen.
                        Ja sia, Hr. Ich-Weiss-Alles (besser)

                        und die AWaffV gibt es nur, weil alles so klar und verständlich ist
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          #27
                          Manche Sachen sind tatsächlich in der Sachkunde echt leicht verständlich. Problem ist halt, dass man erstmal durchsteigen muss um an den Punkt zu kommen, wo das wie Kleinkram anmutet...
                          Quasi man wird überwältigt und verunsichert und man muss rein wachsen. Dafür gibt es doch das Forum.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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