SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vorführwaffe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vorführwaffe

    Ich bin im Netz auf das hier gestoßen: egun.de/market/item.php?id=3935098
    ich frage mich nun allerdings, was genau eine Vorführwaffe ist? Dürfte ich, sofern ich alt genug wäre, WBK etc, als Sportschütze mit dieser Waffe überhaupt schießen? Oder ist der Name programm, d.h. nur auf Vorführungen

    #2
    ersetze mal "Waffe" mit z.B. "Wagen"...
    "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
    Zitat von Kerkermeister
    Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

    Kommentar


      #3
      Gut aber nach meinen herausgelesenen Infos ist es ja einer Neuwaffe gleichzusetzen (also wieso Vorführwaffe) umd kann (sofern man es auf Wagen bezieht) "zugelassen" und genutzt werden, oder versteh ich des falsch?

      Kommentar


        #4
        Also diese sogenannte "Vorführwaffe" ist praktisch eine Art "Vorzeigewaffe". Es handelt sich durchaus um eine Neuwaffe, die aber Kunden vorgeführt wurde. D.h., diese Waffe wurde, z.B. im Geschäft, interessierter Kundschaft gezeigt und zum Befingern in die Hand gegeben. Jenachdem wie ruppig die Kundschaft mit der Waffe umgegangen ist, können sich schon Gebrauchsspuren (neben schon evtl vorhandenen Lagerspuren) an dieser Waffe befinden. Man kann hier praktisch von einer ungeschossenen Gebrauchtwaffe sprechen. Deshalb werden "Vorführwaffen" oft als preiswertere Einzelstücke angeboten. Es kann natürlich auch sein, dass diese Waffe auch schon auf dem Schießstand vorgeführt wurde und daher ein paar Schuss alt ist. Aber danach kann man Anbieter ja mal fragen.
        Aus waffenrechtlicher Sicht dürfen Sportschützen dieses "Behördengewehr" erwerben und selbstverständlich auch schießen.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

        Kommentar


          #5
          Ok, danke

          Kommentar


            #6
            Das mit dem "ungeschossen" würde ich so nicht unterschreiben, womit wir wieder beim Vorführwagen sind: Der wird natürlich gelegentlich auch auf Probe gefahren.

            Kommentar

            Lädt...
            X