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    #76
    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
    Deutsche von Geburt sind auch Menschen mit Migrationshintergrund.. da hier geboren. ...
    Nein, maximal nur dann, wenn mind. ein Elternteil bereits deutscher Staatsbürger war, denn das deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz kennt eben KEIN Lokalitätsprinzip wie USA oder Frankreich. Somit können zwei geduldete mit Asylstatus zB kein Ankerbaby machen. So ein Pech... oder eben Glück für uns.^^

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      #77
      Zitat von CAG Beitrag anzeigen
      Nein, maximal nur dann, wenn mind. ein Elternteil bereits deutscher Staatsbürger war, denn das deutsche Staatsbürgerschaftsgesetz kennt eben KEIN Lokalitätsprinzip wie USA oder Frankreich. Somit können zwei geduldete mit Asylstatus zB kein Ankerbaby machen. So ein Pech... oder eben Glück für uns.^^
      teilweise falsch.

      geht ja nciht nur um die jetzigen flüchtlinge.


      (3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
      1.
      seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
      2.
      ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

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