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Rückschloßflinte, Frage zu Deko-Abänderung

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    Rückschloßflinte, Frage zu Deko-Abänderung

    Hallo,
    ich habe eine sehr gefällige alte einläufige Rückschloßflinte angeboten bekommen, sicher reichlich über 100 Jahre alt. Der Schlagbolzen ist nicht mehr drin und das Schlagbolzenloch verschweißt. Dies muß schon vor laanger Zeit gemacht worden sein, die Flinte stammt aus einer Nachlaßauflösung und hing dort wohl recht lange. Der glatte Lauf ist allerdings nicht verschweißt. Ich nehme mal an, daß aus diesem Grund die Bezeichnung "Deko" in Deutschland nicht rechtssicher ist, obwohl es sich nicht um einen gezohenen Lauf handelt,da das Lager ja noch frei ist?

    Danke für Eure Antworten
    Wallander
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    #2
    Kommt auf das Alter des Umbaus an.
    Bei Alt-Deko Umbauten (vor 1970) reichte es, den Schlagbolzen sowie das Schlagbolzenloch zu zerstören.
    Wenn du "sicher" sein willst, schweiß einfach das Lager zu. (Schraubenkopf rein und zupunkten)

    Hast du Bilder?

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      #3
      Bilder hab ich noch keine, sollte ich sie übernehmen dann stell ich im Laufe der Woche welche ein. Meiner Meinung nach ist sie bestimmt vor 1970 unbrauchbar gemacht worden, aber wer will das zweifelsfrei sagen? Bei Büchsen in Alt-Deko blieb ja der Verschluß intakt, während lediglich das Patronenlager verschweißt wurde. Bei dieser (Kipplauf-)Flinte ist es im Prinzip umgekehrt. Wenns nicht anders geht, würde ich das Lager eben noch verschweißen lassen, das Blöde sind dann halt die Anlaßfarben auf einem schönen, antiken Stück..
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        #4
        Hmmm...mit den Farben stimmt.....wie wäre es von "unten" eine Bohrung im Lauf und ne Schraube rein (Schweißpunkt nicht vergessen)

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          #5
          Das wäre natürlich die ästhetisch vertretbarere Lösung. Bleibt dennoch die Frage, ob dem Gesetz damit Genüge getan würde. Stand mal irgendwo, ob das Lager komplett verschlossen, oder ob es lediglich nur unmöglich sein muß, eine Patrone zu laden? Vielleicht sollte ich einfach mal Kontakt zu einem Beschußamt aufnehmen, im Zweifelsfall sollte ich dort wohl die rechtssicherste Auskunft bekommen. Denn wer hat schon große Lust, wegen einer "Verzierung" mit der Zuverlässigkeit zu spielen?
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            #6
            Ich sach ja: Schraube durch (von unten, nicht in das obere Material bohren) durchstecken und von unten festschweißen.

            So kann keine Patrone mehr geladen werden und zusammengebaut sieht man es nicht mehr.

            Beim Amt würde ich nicht nachfragen (man soll ja keine schlafenden Hunde wecken) Wer weiß, auf was für Ideen die kommen......

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