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Rechtliche Frag Owi und Zuverlässigkeit

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    Rechtliche Frag Owi und Zuverlässigkeit

    Folgender Sachverhalt ist mir heute passiert.
    Besuch der Polizei und Vorladung ins Revier.
    Einer meiner Mitarbeiter arbeitet seit 2 Jahren bei mir und hat letztes Jahr seinen Führerschein abgeben müssen. Warum weiss ich nicht. Jetzt kam heraus, dass er ein Jahr ohne Führerschein, unfallfrei mit meinem Geschäftsauto unterwegs war. Ich werde nun beschuldigt, den Mitarbeiter ohne FS mit meinem Auto fahren gelassen zu haben.
    Mein Mitarbeiter versicherte mir bei Einstellung, er hat den FS, was ja auch stimmte. Und von einem erwachsenen Mann, der mir das auch noch versicherte, lasse ich mir den FS nicht vor zeigen. Nun wurde mir gesagt, ich müsse mir den FS bei der Einstellung eines Mitarbeiters zeigen lassen. Wusste ich nicht. Woher auch. Der Mitarbeiter sagte heute bei der Polizei aus, dass er mir das mit dem FS Verlust nicht sagte, weil er Angst um seinen Job hatte. Wie dem auch sei, ab sofort muss mir jeder Mitarbeiter den FS zeigen und einen Wisch unterschreiben. Ich muss jetzt mit einer Bestrafung in Höhe von 500 bis 800€ rechnen und vermutlich gibt's noch Punkte obendrauf als Zugabe und was weiss ich noch alles. Der ganze Krempel geht vor den Staatsanwalt.
    Meine Frage ist die, ob es sich hierbei um grobe Ordnungswidrigkeit handelt und meine Waffen dadurch in Gefahr sind bez. Zuverlässigkeit.
    Ich bin weder vorbestraft noch habe ich sonstigen Dreck am Stecken.
    Für klare und vernünftige Antworten bin ich sehr dankbar.
    Zuletzt geändert von SUdR; 12.03.2011, 12:27.
    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
    Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
    (Theodor Körner 1791-1813)

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    #2
    Moin

    Als allererstes würde ich mich von einem Rechtsbeistand beraten lassen, und nicht darauf hoffen, das hier empfohlenes ein oder zutrifft.

    Zu der Sache mit dem Führerschein sei Dir gesagt, das Du sehr wohl verpflichtet bist die Fahrerlaubnis eines Mitarbeiters wiederkehrend auf Vorhandensein zu prüfen, sofern er ein Firmenfahrzeug führt.

    Da wo ich arbeite findet das jährlich einmal statt. Auf Nachfrage wurde mir von unserer Rechtabteilung mitgeteilt das dieser Turnus ausreicht um seiner Aufsichtspflicht als AG zu genügen.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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      #3
      Hi SUdR,

      als Halter der Kraftfahrzeuge bist Du verantwortlich für das, was mit den Fahrzeugen passiert. So auch für das Benutzen Deiner Fahrzeuge ohne Führerschein (ob mit Deinem Wissen oder nicht).

      In wie weit man Dir grobe Fahrlässigkeit vorwerfen wird, liegt ganz an der Auslegung der Richtbarkeit.

      Einen Anwalt würde ich mir auch nehmen. Was die "Unzuverlässigkeit" im Bezug Deines Waffenbesitzes angeht, denke ich nicht dass man Dich belangen wird, da Du wohl ein unbeschriebenes Blatt bist. Ich würde aber trotzdem zur Sicherheit Deinen Waffenbesitz nicht zur Sprache bringen oder irgendwelche Nachfrage stellen... zumal Dein Waffenbesitz ja mit den vorliegenden Anschuldigungen in keiner Verbindung steht.

      Vielleicht solltest Du überlegen, ob Du Deine Kraftfahrer in Deinem Betrieb eine Verpflichtungserklärung zum Melden bei Veränderungen in deren beruflichen Verwendung unterschreiben lässt... Vielleicht kann Dir Dein Anwalt da eine rechtsverbindliche Auskunft geben.

      Ich wünsche Dir viel Glück und Drücke Dir die Daumen

      Gruß
      J.W.
      Zuletzt geändert von John Wayne; 13.03.2011, 10:07. Grund: Danke Gunner...wat bist Du für ne´aufmerksame Jung:-)
      Gruss
      J.W.
      Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
      und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
      s.o.d.

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        #4
        Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
        Was die "Unzuverlässigkeit" im Bezug Deines Waffenbesitzes angeht, denke ich nicht dass man Dich nicht belangen wird, da Du wohl ein unbeschriebenes Blatt bist.

        Ich glaube, das korrigierst Du besser selber, bevor sich ein völlig anderer Sinn ergibt?!
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Genau dein Fall ist bei uns in der Firma passiert. Das ende war das mein Chef eine verwarnung und ein Bußgeld in höhe von 120€ bezahlen musste.Ende .
          Anders sieht es für den Mitarbeiter aus.Bei uns gab das für den Mitarbeiter ein halbes Jahr weiteren entzug wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und er musste ein psychologisches Gutachten machen lassen.

          Aber trotzallem ist es denke ich von Bundesland zu Bundesland verschieden.Unser fahrer hatte auch schon eine menge Punkte.
          Gruss Frank
          Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa............ nicht schreiend wie sein Beifahrer

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            #6
            Die Zuverlässigkeit, bzw. deren Aberkennung regelt §5 des WaffG.
            Dort wird die Zuverlässigkeit nur nach einer Verurteilung ab 1 Jahr Freiheitsentzug wegen eines Verbrechens allgemein aberkannt,
            ALLE ANDEREN GRÜNDE, die Zuverlässigkeit zu versagen,
            stehen in direktem Zusammenhang mit Verstößen gegen das WaffG, Gewaltverbrechen oder im Zusammenhang mit staatsfeindlicher Tätigkeit.

            Zitat von WaffG;§5 ff
            §5
            Zuverlässigkeit
            (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
            1. die rechtskräftig verurteilt worden sind
            a) wegen eines Verbrechens oder
            b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von
            mindestens einem Jahr,
            wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch
            nicht verstrichen sind, [...]
            Die AWaffV vom 27.10.003 schweigt sich dazu aus.

            Demnach würde ich langsam wieder aufatmen!
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              #7
              Danke Euch allen für Eure Antworten.
              Ich warte jetzt mal ab, was da auf mich zu kommt.
              Ab heute muss mir jeder Mitarbeiter einen Wisch unterschreiben und eine Kopie des FS geben. Weiss jemand, wo das gesetzlich geschrieben steht, dass man sich als Halter eines Pkw den FS von den Mitarbeitern zeigen lassen muss?
              Bin bisher nicht fündig geworden.
              Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
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                #8
                Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                Weiss jemand, wo das gesetzlich geschrieben steht, dass man sich als Halter eines Pkw den FS von den Mitarbeitern zeigen lassen muss?
                Bin bisher nicht fündig geworden.
                Ich vermute, dass Du auch nicht findig wirst. Es steht nur da, dass Du dafür Sorge zu tragen hast, dass Deine Wagen nur von Berechtigten benutzt werden. Jemand der kein gültiges FS hat ist eben nicht berechtigt...

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                  #9
                  Moin

                  Mir ging es wie Woozi, deshalb erkundigte ich mich bei einem Anwalt.
                  Der erklärte mir den Sachverhalt ähnlich, wie Woozi es schreibt.
                  Was er mir noch erklärte war, das die AGB`en Deiner Versicherung auf jeden Fall einen Verstoß des Halters sehen, wenn das Fahrzeug an wen ohne Fahrerlaubnis überlassen wird.
                  Das führt im ungünstigen Fall zu einer Beteiligung an den entstandenen Kosten eines Unfalls.

                  stefan
                  Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                    #10
                    Aha. Also existiert hierzu kein § im eigentlichen Sinne?
                    Interessant. Dann schauen wir mal wie das weiter geht.
                    Ich halte Euch auf dem Laufenden falls Interesse besteht.
                    Vermutlich dauert das jetzt erst einmal eine Zeit lang. Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen.
                    Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                    Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
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                    dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                    (Theodor Körner 1791-1813)

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                      #11
                      Das Ergebnis ist zusammen genommen gut geraten, aber leider weitgehend falsch:

                      Zunächst einmal haben wir es mit keiner Ordnungswidrigkeit zu tun, sondern mit einer Straftat nach § 21 Abs. 1 Ziffer 2 StVG, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann.

                      Und ab einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von über 60 Tagessätzen, sind die waffenrechtlichen Erlaubnisse spätestens gefährdet.

                      Insofern würde ich über das Einschalten eines Anwaltes zumindest nachdenken.

                      Kommen wir zu den Annehmlichkeiten:
                      Erfahrungsgemäß kommt für denjenigen, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis ermöglicht hat (indem er das Auto zur Verfügung stellte) nicht mehr raus als für den Fahrer selbst. Bei einem Ersttäter (hinsichtlich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis) sind das selten mehr als 30 - 50 Tagessätze. Insofern läge man noch im grünen Bereich.

                      Zwei Risikofaktoren gibt es dabei aber:
                      - der Fahrer selbst
                      Etwa, wenn er insoweit kein Ersttäter ist oder die Umstände, die zum Verlust des Führerscheins geführt haben so schwerwiegend sind, daß sich das Gericht jetzt erst Recht verar... vorkommt. Am schlimmsten aber, wenn er den glorreichen Einfall hat, die Schuld auf den Arbeitgeber abzuwälzen im Stil von "Der Arbeitgeber mich zum Fahren gezwungen".

                      - das eigene Verschulden
                      Hierzu ist erleichternd immerhin festzuhalten, daß der Junge einmal einen Führerschein hatte. Besser wäre, wenn man ihn auch gesehen hätte.

                      Die Hauptfrage für beide Beteiligten wird im Ergebnis auch darauf hinauslaufen, wie oft er seit dem Verlust des Führerscheins wirklich gefahren ist.

                      Auch wenn ich in dieser Frage befangen bin: Ich würde wirklich nicht alleine daran herumdoktorn.

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                        #12
                        Moin

                        Ich erlaube mir zu zitieren:
                        ---------------------------------------------------------------------
                        Straßenverkehrsgesetz

                        III. Straf- und Bußgeldvorschriften

                        § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

                        (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

                        1.

                        ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
                        2.

                        als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

                        (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

                        1.

                        eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
                        2.

                        vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
                        3.

                        vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

                        (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

                        1.

                        das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
                        2.

                        als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
                        3.

                        in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
                        ----------------------------------------------------------------------
                        Das dürfte Melanies Aussage unterfüttern.

                        Danke an Melanie für den Hinweis.

                        stefan
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          Ich habe eine absolut saubere Weste. Pünktlicher Steuerzahler, keine Punkte, nie einen Unfall und so weiter. Nichts. Nada. 45 Jahre braver Bürger. Kling spiessig, ist aber so.
                          Wie die "Weste" des Mitarbeiters aussieht entzieht sich meiner Kenntnis weil mich nur sein Arbeitseinsatz interessiert. Und der ist so gut, dass ich ihn deswegen nicht rauswerfen werde. Er ist mein Sozialfall in der Firma. Ein Mensch, dem das Leben nie etwas Schönes beschert hat. Und ich lasse nichts Schlechtes über ihn kommen.
                          Er hatte den Schein noch bis letztes Jahr. Er sagte bei der Polizei aus, dass er mir absichtlich verschwiegen hat, dass er den FS seit einem Jahr los hat. Dies aus Angst seinen Job bei mir zu verlieren. Gezwungen zu fahren wurde er nie. Er fuhr praktisch6 bis 7 Monate, einmal pro Woche ohne FS ein Firmenauto, unfallfrei von mir. Ich habe einen Rechtsanwalt an der Hand falls es zum Worst Case kommen sollte. Waffenrechtlich wende ich mich an Prolegal, so fern die mir Auskunft erteilen zum Thema oder Anwälte empfehlen können. Eigentlich ein Unding, dass so etwas als Straftat geahndet wird, und ein rechtlicher Bezug zum Waffenbesitz hergestellt werden kann. Für mich hat diese Art Recht nichts mit Recht zu tun. Eine Straftat fängt bei mir an bei Raub, körperlicher Gewalt, Drogenhandel, Steuerhinterziehung usw. Fallstricke überall. Von heute auf morgen ist man ein Straftäter. Unglaublich. Ich bin gespannt wie ein Kind an Weihnachten, was da jetzt gegen mich konstruiert werden wird.

                          Noch etwas: Ich wurde zur Polizei bestellt und musste dort als Zeuge und Beschuldigter auftreten.
                          Ich wurde quasi angehört und es wurde ein Protokoll erstellt. Selbst die Polizei konnte mir keine Antwort darauf geben, wo es steht, das ich den FS regelmässig kontrollieren muss. Man sagte mir nur, dass machte man halt so, bzw. das sollte man machen. Keiner sagte mir das und ich kenne die Stvo nicht auswendig. Jedenfalls wurde mir gesagt, dass die Anhörung von mir ausreicht und ich mit einer Geldstrafe zwischen 300€ und 800€ zu rechen habe. Eine Verhandlung würde es nicht für mich geben.
                          Zuletzt geändert von SUdR; 14.03.2011, 21:39.
                          Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                          Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                          Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
                          dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                          (Theodor Körner 1791-1813)

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                            #14
                            Zitat von SUdR Beitrag anzeigen
                            Ich bin gespannt wie ein Kind an Weihnachten, was da jetzt gegen mich konstruiert werden wird.
                            Ich hoffe nichts wirklich schlimmes... Bereite Dich aber auf das Schlimmste und hoffe das Beste.

                            Gruß, Andreas

                            Kommentar


                              #15
                              Wird schon werden.
                              Notfalls gehe ich, wenn alles ausgestanden ist ins benachbarte Land CH. Und weg ist wieder ein gequälter und gegängelter Steuerbürger.
                              Luftlinie 30km. Diesen Gedanken hege ich schon länger, diesen doch recht komischen Staat zu verlassen. Meine Partnerin ist Schweizerin.
                              ProLegal ist verständigt. Der Anwalt auch falls es brennen sollte.
                              Ich bin nicht sauer wegen einer Strafe oder Waffenentzug. Sicher währe es mehr als ärgerlich, wenn eine staatlich angeordnete Enteignung statt fände. Ich bin mehr sauer wegen diesen Schlappschwänzen in Roben und ihren verkorksten Fallstricken, die sie § und Recht nennen. Die sie überall wie Tretminen installiert haben und zusammenhanglos verknüpften. Von heute auf morgen ein Straftäter. Das widert mich unglaublich an. Man kann gar nicht so viel Essen, wie man Kotzen könnte.
                              Zuletzt geändert von SUdR; 15.03.2011, 19:51.
                              Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten.
                              Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott!
                              Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
                              dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!
                              (Theodor Körner 1791-1813)

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