SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Auflagen zur Nutzung/Besitz von Luftgewehren mit F-Stempel?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ich möchte die Meinungskontrahenten bitten einen Blick auf die Seiten 9 und 10 dieses Dokumentes zu werfen:


    Hieb- und Stoßwaffen sind den Schusswaffen nicht gleichgestellt, auch nicht im Hinblick auf die Aufbewahrung. Hieb- und Stoßwaffen sind vielmehr tragbare Gegenstände die dazu bestimmt sind die Abwehr- oder Angriffsfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen. Alles nachzulesen im § 1 des WaffG.

    Die Vorschriften zur Aufbewahrung von erlaubnisfreien Schusswaffen und von Hieb- und Stoßwaffen sind im Gesetz und der AWaffV nicht konkretisiert. Es bleibt daher bei der Generalklausel des § 36 Absatz 1, der die Aufbewahrung von Waffen (dazu gehören Schusswaffen, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände die dazu bestimmt sind ... oder sonstige Gegenstände die im Gesetz genannt sind.) regelt. Was dem aus Behördensicht genügt, steht in dem oben verlinkten Dokument.

    P.S.
    Auch wenn ich hier Belege gebracht habe, bin ich nicht der Vorarbeiter der Diskussionsbeteiligten. Ich habe das in der Hoffnung gemacht damit die Diskussion und die Tonlage wieder zu versachlichen.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
      Belege kannst du dir selber raussuchen. Ich bin nicht dein Vorarbeiter.
      Du hast eine Behauptung aufgestellt die du nicht Belegen
      kannst, es handelt sich also bestenfalls um deinen Glauben.
      Tatsächlich ist es einfach nur falsch.
      Und in der Schweiz ist alles ganz anders - aber darum geht
      es ja hier nicht.

      Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
      Die Vorschriften zur Aufbewahrung von erlaubnisfreien Schusswaffen und von Hieb- und Stoßwaffen sind im Gesetz und der AWaffV nicht konkretisiert. Es bleibt daher bei der Generalklausel des § 36 Absatz 1, der die Aufbewahrung von Waffen (dazu gehören Schusswaffen, den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände die dazu bestimmt sind ... oder sonstige Gegenstände die im Gesetz genannt sind.) regelt.
      Vollkommen zutreffend.

      Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
      Was dem aus Behördensicht genügt, steht in dem oben verlinkten Dokument.
      Das ist wiederum von viel Wunschdenken geprägt und findet
      sich in keiner gesetzlichen Norm wieder. Es ist daher auch
      weder durchsetzbar noch notwendig.
      Übrig bleibt genau der Satz 1 aus dem §36 in dem es heißt:
      Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen
      Und das ist in der abgeschlossenen Wohnung erfüllt.

      Kommentar


        #18
        Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
        ...Auch wenn ich hier Belege gebracht habe, bin ich nicht der Vorarbeiter der Diskussionsbeteiligten. Ich habe das in der Hoffnung gemacht damit die Diskussion und die Tonlage wieder zu versachlichen.
        Du hast hier einen Leitfaden mit Empfehlungen der "Weisswurstfresser" gebracht bei denen immer alles anders ist und damit überhaupt nichts belegt.

        Nochmal alles was nicht Deko ist darf nicht an die Wand.

        Hier war auch mal die Diskussion mit einer geladenen Waffe im Waffenschrank und der Erfolg eines einzelnen Waffenbesitzers der das durchsetzte.
        Was hat es gebracht ? Nichts. Es ist nicht zulässig.

        Wer an die Wand einen spitzen Degen, ein scharfes Schwert, einen scharfen Säbel, eine funktionsfähige Waffe vor 1871, eine funktionierende einläufig einschüssige Vorderladerwaffe, eine Kriegswaffe die aus einem nicht mit Beschußzeichen versehenden Teilesatz zusammen gebaut ist, eine funktionierende SSW, ein Luftgewehr mit F im Fünfeck hängt bekommt einen auf den Sack.

        Auch eine nach aktueller Richtlinie nicht korrekt abgeänderte Dekowaffe darf nicht an die Wand.

        Hängt ein Werkzeug an der Wand wie eine Machete, ein Beil, ein Eispickel ist das in Ordnung

        Es muss aber immer einen geben den das irgendwie stört und petzt aka denunziert.

        Mein Kumpel hatte einen "Montenegriner" Revolver an der Wand hängen. Ein monströses altes Ding und diverse Platzpatronenrevolver, irgendwelches Indianerzeugs und er ist Westernfan.
        Bei der Kontrolle der Örtlichkeit des Waffenschranks zur Erlangung zur WBK durch den Bezirksbeamten (NRW) hat er gleich ne Anzeige bekommen.
        Selbst mit einem RA und fahrlässiger Begehung war die nächsten fünf Jahre nichts mehr mit Waffe und fast alles von der Wand war weg.

        Das ist alles meine Meinung und wem die nicht gefällt oder meint das diese nicht richtig ist soll es eben nicht glauben und handeln wie es ihm gefällt.

        Das letzte Wort spricht ein Richter.
        Zuletzt geändert von Kerkermeister; 23.07.2015, 17:35. Grund: RS und Ergänzung

        Kommentar


          #19
          Und was war der genaue Vorwurf?
          Sicher nicht die legalen Platzpatronenrevolver.

          Kommentar


            #20
            Verehrte Forenleitung man muss sich in keinem Forum beleidigen lassen, auch nicht als Weisswurstfresser. Ich ersuche Sie deshalb höflichst um Löschung des Benutzerkontos "Frodo", denn ich möchte hier nicht mehr sein - auch nicht als anonymer Nick.

            Verbindlichen Dank und alles Gute!

            Kommentar


              #21
              Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
              Verehrte Forenleitung man muss sich in keinem Forum beleidigen lassen, auch nicht als Weisswurstfresser. Ich ersuche Sie deshalb höflichst um Löschung des Benutzerkontos "Frodo", denn ich möchte hier nicht mehr sein - auch nicht als anonymer Nick.

              Verbindlichen Dank und alles Gute!
              Ich muss mich hier laufend sogar persönlich beleidigen lassen.

              Ich habe dich nicht persönlich beleidigt, sondern du fühlst dich beleidigt.

              Der Konflikt zwischen den Preussen und Bayern besteht schon länger als wir beide alt sind. Auch die Bezeichnung Ösi und Piefke sind sehr alt.

              Was ersichtlich ist das du mit deinem Beitrag die Forenleitung, Moderation zum Handeln erpressen willst. Wenn du Glück hast werde ich gesperrt/verwarnt etc. was ja wohl deine Intention ist.
              Zuletzt geändert von Kerkermeister; 23.07.2015, 20:20.

              Kommentar


                #22
                Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                Nochmal alles was nicht Deko ist darf nicht an die Wand...
                36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
                Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes
                erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen) (...) oder eine vergleichbare
                Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
                der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
                (abschließbare) Wandhalterungen.
                Hysterischen Sachbearbeitern sollte man nicht die Möglichkeit geben Waffen an der Wand zu sehen. Und warum der Rechtsanwalt des Kumpels gepennt hat entzieht sich meiner Kentniss. Auf jeden Fall war da mehr als Schreckschuss an der Wand.
                Zuletzt geändert von Dzilmora; 23.07.2015, 18:07.

                Kommentar


                  #23
                  Zitat von NC9210 Beitrag anzeigen
                  Und was war der genaue Vorwurf?
                  Sicher nicht die legalen Platzpatronenrevolver.
                  Der Vorwurf war das der Montenegriner eine scharfe Waffe war (auch wenn uralt) und das die SSW nicht gegen Zugriff (eben an der Wand hing) gesichert war.

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                    ... oder eine vergleichbare
                    Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
                    der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
                    (abschließbare) Wandhalterungen.
                    Was sicherlich eine Möglichkeit wäre um es völlig legal zu umgehen.

                    Ich erinnere mich an ein Urteil das eine Wohnung nicht so abzusichern ist das bei einem Besuch nicht zufällig doch ein Minderjähriger die Wohnung betritt.

                    Indem der Beklagte dann seine Waffen an der Wand einzeln absicherte kam er um eine Verurteilung herum.
                    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 23.07.2015, 18:11. Grund: Ergänzung

                    Kommentar


                      #25
                      Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                      Der Vorwurf war das der Montenegriner eine scharfe Waffe war (auch wenn uralt) und das die SSW nicht gegen Zugriff (eben an der Wand hing) gesichert war.
                      Der erste Vorwurf ist wohl zutreffend und löst die beschriebenen
                      Folgen aus (das hätte noch blöder enden können).
                      Der zweite steht mit Sicherheit nicht im Urteil, der ist nämlich
                      nicht haltbar. Ich bezweifle sogar daß er in der Anklageschrift
                      bzw. im Strafbefehl steht (oder der Bekannte hatte Kinder?).

                      Kommentar


                        #26
                        Zitat von NC9210 Beitrag anzeigen
                        Der erste Vorwurf ist wohl zutreffend und löst die beschriebenen
                        Folgen aus (das hätte noch blöder enden können).
                        Der zweite steht mit Sicherheit nicht im Urteil, der ist nämlich
                        nicht haltbar. Ich bezweifle sogar daß er in der Anklageschrift
                        bzw. im Strafbefehl steht (oder der Bekannte hatte Kinder?).
                        Nö der hat(te) keine Kinder.

                        Ich habe mir den Strafbefehl nicht angesehen muss ich ihn mal nach fragen.

                        Der Polizist war sogar "heisser als heiss" und fragte beim ersten Besuch als der Kumpel nicht zu Hause war mehrmalig die Ehefrau wo denn der Schlüssel zum Waffenschrank wäre.

                        Ist schon Jahre her. Ich war mit ihm mal vor einiger Zeit in Duisburg. Da gibt es so eine Westernstadt, da liefen einige herum die hatten eingeklebte Revolver in den Holstern. Die hatten Angst wegen des WaffG. Es wird immer irrer.

                        Es gibt jährlich eine Veranstaltung mit Ritterspielen in der Burg Satzvey.

                        Ich hörte zufällig das die Veranstalter eine Genehmigung haben müssen die ihnen erlaubt Dolche und Schwerter zu tragen und die Gebühren erheblich seien.

                        Es gibt diese Probleme wohl auch bei Mittelaltermärkten.

                        Ich habe bei egun diverse Schweizer Bajonette gekauft und der Verkäufer erzählte das er vermehrt "Ehrendolche" von Ex-Schweizer Soldaten bekommt die Angst haben gegen das Schweizer WaffG zu verstossen.

                        Ich kenne beruflicherweise "Verbrecher" die benutzen Kugelschreiber , angeschliffene Löffelgriffe um sie in andere Leute Rücken zu stechen. Irgendwie nimmt die allgemeine Hysterie gegen alles "gefährliche" zu...
                        Zuletzt geändert von Kerkermeister; 23.07.2015, 18:51. Grund: Ergänzung

                        Kommentar


                          #27
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Hysterischen Sachbearbeitern sollte man nicht die Möglichkeit geben Waffen an der Wand zu sehen. Und warum der Rechtsanwalt des Kumpels gepennt hat entzieht sich meiner Kentniss. Auf jeden Fall war da mehr als Schreckschuss an der Wand.
                          Der Montenegriner war der Knackpunkt. Auf meinem Schießstand hängt sogar noch ein Foto davon, wenn ich es nicht abgehängt habe. Der Polizist war/ist nämlich auch der Sachverständige der den Stand abnimmt.

                          Jedenfalls ist es fast immer eigene Dummheit die den Beifang so erfolgreich macht.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von NC9210 Beitrag anzeigen
                            ... Der zweite steht mit Sicherheit nicht im Urteil, der ist nämlich
                            nicht haltbar...
                            Unzuverlässigkeit, wenn dann noch SSW usw. dazu kommen, spielt das beim Richter und seiner Entscheidungsfindung sicher eine Rolle.

                            Kerkermeister,

                            Schwerter unterliegen auch dem Führverbot (Hieb und Stich). Das man die gegen Gebühr führen darf ist zwar anachronistisch aber immerhin. Ein paar Euro würde ich auch bezahlen um meines mal auszuführen.

                            Kommentar


                              #29
                              Im Zusammenhang mit stilechter Kleidu g und Umgebung wie bei Satzvey sicherlich möglich.
                              Es gibt ja auch Westernvereine und sicherlich auch Mittelalter begeisterte.
                              Ich war nach der Lektüre eines Buches über den amerikanischen Bürgerkrieg, Ausrüstung, Waffen, praktischen Tipps dazu kurz davor eine Nordstaaten Uniform und alles mögliche andere zu kaufen und einen entsprechenden Verein zu suchen.
                              Daraus ist eine .58er 1861 Springfield von Chiappa geworden.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X