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WBK abgelehnt! Willkür?

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    WBK abgelehnt! Willkür?

    Hallo zusammen,

    Gestern, knapp 8 Monate nachdem ich meinen Wbk Antrag abgegeben hatte, habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und gesagt bekommen das er meinen Wbk Antrag ablehnen wird.
    Zum Hergang: 3 Monate nach Antragsabgabe rief ich das erste mal an und dort sagte mir der Sb das es noch dauert und ob denn die Polizei schon bei mir war die Waffenschränke anschauen? Ich sagte nein und verwies ihn darauf das ich ja Bilder und Rechnung mit abgegeben hatte. Er sagte mir das kann ich auch beim Nachbarn fotografiert haben.
    Nun wartete ich wieder 2 Monate aber keine Polizei kam und ich rief wieder an wann denn die Polizei mal kommt?
    Da fragte mich der Sb wie ich darauf komme, die kommen nicht, ich hab ja Bilder und Rechnung mit abgegeben das reicht ihm.
    Die Registerauszüge waren nach knapp 6 Monate auch endlich da und da sagte er mir alles ok und las mir aus meinem Zentralregister vor wo er eine Trunkenheitsfahrt 2003 sowie Diebstahl im Jahr 2000 erwähnte sowie ein eingestelltes Verfahren wegen Tankbetruges von 2014 (Eingestellt deswegen weil ich verwechselt wurde und eine andere Person als Täter ermittelt wurde). Alles nicht so schön, aber lange her und auch er habe Gesetze an die er sich halten müsse, aber ich müsste das Bedürfnis nochmal neu ausfüllen und abstempeln lassen da der Sachbearbeiter vom Dachverband SVBB mit anderer Kullifarbe hinter meinen Disziplinnummern „gem. DSB“ schrieb. Er könne mir aber die gelbe Wbk schon mal zuschicken, was ich nicht verstand, da die Langwaffe mit auf dem Bedürfnis stand ! Also gut, ich wieder das Bedürfnis neu ausgefüllt, alles nach Berlin geschickt und gewartet. Der Sb vom Dachverband fand das auch etwas verwirrend da es nur ein Vermerk seinerseits war und überhaupt nichts mit dem Bedürfnis an sich zu tun hatte. Ich schickte dann alles wieder per Einschreiben zur Waffenbehörde und rief nach 4 Wochen wieder an ob meine Post überhaupt angekommen wäre? Der Sb meinte alles angekommen und so gefällt ihm das besser und in ein paar Tagen schicke er mir alles zu. Wiederum nach 4 Wochen, also gestern rief ich wieder an und fragte ob die Post verloren gegangen ist oder sonst noch irgendwas fehlt? Da sagte er mir wie oben schon erwähnt, das er meinen Antrag ablehnen werde mit der Begründung der Delikte von vor 12 bzw 15 Jahren. Ich fragte ihm wie das sein kann? Schliesslich habe ich vor 3 Jahren von seiner Kollegin einen kleinen Waffenschein bekommen wo mir die Sachbearbeiterin selber sagte ich bin waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet. Da meinte er plötzlich den kleinen WS müsse er mir denn natürlich auch wieder entziehen da das eingestellte Verfahren von 2014 Gewicht hat und eine Einstellung nicht meine Unschuld beweist. Wie bitte? Wenn ich mich nie zu der Sache polizeilich äußern musste, da nie eine Vorladung kam sondern nur ein Brief von der Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt da anderer Täter ermittelt, bin ich trotzdem noch mitschuldig im Sinne des WaffG oder wie soll ich das verstehen?? Er meinte dann naja er schickt mir jetzt die Ablehnung vom Wbk Antrag und den kleinen WS kann ich ja noch behalten. Wie soll das denn gehen? Seinen kl. WS kann er denn aber auch gern wieder haben weil den hatte ich nur gemacht um mich überprüfen zu lassen und entweder bin ich nun zuverlässig oder nicht!? Ich bin keiner der mit einer SSW rum rennen muss.
    Also ehrlich, ich bin jetzt gar nicht mal so wahnsinnig sauer über die Ablehnung, auch wenn es mich ärgert weil ne Menge Zeit und Geld dahinter steckt, sondern vielmehr über die Vorgehensweise der Behörde!
    Es ist einfach mal unterste Schublade wie dort mit einem umgegangen wird und wie das Gesetz gestreckt und gebeugt wird so wie scheinbar jeder Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat.
    Meine Frage nun an euch, die sicherlich mehr Ahnung haben wie ich. Darf die Behörde so vorgehen bzw. haben die Sb bei der Behörde so einen weiten Ermessensspielraum oder ist es einfach nur Willkür??
    Und ist denn der Sachbearbeiterin vor 3 Jahren ein Fehler unterlaufen, da ich ja jetzt, 3 Jahre später in denen ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe plötzlich unzuverlässig sein soll? Dann sollen sie doch gleich sagen jeder der damals mal was verbockt hat kriegt nie eine Wbk und dann kann sich das Gesetz die Angaben mit den 5 bzw. 10 Jahresfristen sparen. Das verwirrt dem Normalbürger ja nur.!
    Lohnt es sich Einspruch einzulegen bzw. einen Anwalt zu nehmen? Er sagte auch gleich wenn mir was nicht passt solle ich mir doch einen Anwalt des Vertrauens suchen dann wird auf anderer Ebene nochmal entschieden. Diese Aussage sagt mir doch aber schon das das nichts bringen wird oder? Da hackt doch eine Krähe nicht der anderen das Auge aus.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten
    Gruß Norbert

    #2
    Wenn alles so war, wie Du das hier schreibst, dann weiß der gute Mann selber nicht, was er will. Oder überhaupt, was er darf und was nicht. Es ist ja nicht immer so, daß der, der gerade ein Ressort inne hat, auch Wissen und Ahnung davon hat. Ist ja in der Bundespolitik nicht anders.

    Mit dem würde ich jetzt nicht mehr reden, das würde ein Anwalt meines Vertrauens, der sich im Waffenrecht auskennt, übernehmen.
    Je eher, desto besser. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann kostet Dich das nicht mal was, wenns denn vor Gericht ginge und Du gewinnst.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    Kommentar


      #3
      Trunkenheitsfahrt, Diebstahl, Tankbetrug es gibt Menschen die legal nicht an Waffen kommen sollten. Die Hemmschwelle bei bereits gestrauchelten Mitmenschen damit Mist zu machen ist zu gering, egal wie lange das zeitlich her ist. Mir fehlt daher das Verständnis und die Abgabe eines Hilfetipps zu deinem Ansinnen.

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        #4
        Es gibt "Verjährungszeiten", welche nicht grundlos vom Gesetzgeber so festgelegt sind. Auch wenn die Vergangenheit nicht so blühend ist. Nach Gesetz ist er "sauber". Ich würde die übergeordnete Stelle/den Dienststellenleiter, den Bürgermeister ansprechen. Fruchtet dies nicht, dann mit einem Anwalt agieren. Den besten Tipp hattest du wohl noch nicht: So einen Antrag gibt man persönlich ab! Das ist eine ganz andere Qualität als per Post.

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          #5
          Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
          Trunkenheitsfahrt, Diebstahl, Tankbetrug es gibt Menschen die legal nicht an Waffen kommen sollten. Die Hemmschwelle bei bereits gestrauchelten Mitmenschen damit Mist zu machen ist zu gering, egal wie lange das zeitlich her ist. Mir fehlt daher das Verständnis und die Abgabe eines Hilfetipps zu deinem Ansinnen.
          Scherzkeks?
          Hast du den - recht unleserlich formatierten - Text überhaupt gelesen?

          Die Punkte:
          - KWS erfolgreich bekommen
          - Verjährungsfristen deutlich überschritten
          - TE nicht gerade stolz auf den Mist
          - Die Taten haben null gewaltbezug
          - KEIN Tankbetrug, weil Verwechslung.

          Gerade für deine letzte Annahme fehlt mir jetzt jedes Verständnis, wenn du eine WBK und Waffen jemanden niemals geben willst, der verwechselt wurde... Also zu unrecht in den Fokus kam, für ein Vergehen eines anderen.

          Und ehrlich, du sprichst gerade dem gesamten System der Justiz seinen Zweck der Rehabilitation ab, aber sonst is draußen schönes Wetter, also alles paletti?

          Kurz:
          Menschen machen Fehler, Menschen können lernen und wer jemanden für Jugensünden oder sonstwas für ewig benachteiligen will, muss mal ganz stark in sich gehen bei Sachen, wo dieser jener nie erwischt wurde...
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Zitat von derda Beitrag anzeigen
            Scherzkeks?
            Hast du den - recht unleserlich formatierten - Text überhaupt gelesen?...
            Ja habe ich.....

            Ich kenne dieses Geleier, wenn die Kacke am dampfen ist und hinterher alles doch schon Jahre her ist.

            Verantwortung aber will keiner übernehmen, ich lese nur Entschuldigungen.

            Das was du schreibst ist alles richtig.

            Meine Erfahrung eine andere und meine Meinungsäußerung und Meinung nicht verboten.

            Vielleicht ist brommer28 auch vom §6 WaffG her gar nicht geeignet mit Waffen umzugehen, weißt du das alles ?
            Zuletzt geändert von Kerkermeister; 26.02.2015, 16:23. Grund: Ergänzung

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              #7
              Natürlich sind Meinungen nicht verboten, aber ich will nicht Personen einfach was unterstellen, wenn ich keinerlei Erfahrungen mit diesen habe.

              Ich kann nur nach dem Text gehen und habe zudem die Meinung, dass Menschen Prioritäten teils anders setzen.
              Sprich, wer beim Kloputzen unzuverlässig ist, kann gleichzeitig beim Waffenputzen der reinlichste Mensch sein. Oder ich verstehe nicht, was Steuerhinterziehung (z.B.) mit Gewalttaten (mit oder ohne Waffen) zu tun haben könnte.

              Ich sags mal so: Gesetzgeber sagt mit seinen Verjähringsfristen, dass Menschen sich beweisen müssen und wenn sie das schaffen, gelten sie (erneut?) als zuverlässig.

              Zum Fall: Wer damals den KWS bekommen hat, der hat auch die gesamte Überprüfung durch und wurde damals für zuverlässig befunden und bekommt - angeblich - seine WBKs nicht, weil er bei einem Tankbetrug verwechselt wurde.

              Rein daher ist das eine gesetzlich nicht gedeckte Willkür, die die Verjährungsfristen und die damalige Überprüfung mehr als lächerlich wirken lassen...
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                #8
                Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                ... Mir fehlt daher das Verständnis und die Abgabe eines Hilfetipps zu deinem Ansinnen.
                Beißreflex ? Der Verkehrsverstoß ist Pillepalle, solange keine Straftat vorliegt und die 60 Tagessätze nicht erreicht werden und was heißt Diebstahl ? Ein Kaugummi ? Wenn er eine "Einstellung" bekommt, nachdem dem StA aufgefallen ist, dass er mit seine Verdächtigen durcheinander gekommen ist, ist das sicher kein Grund, ihm daraus einen Strick zu drehen (es besteht gar die Frage, wieso so was überhaupt noch im Regsiter steht). Und nebenbei, Verjährung ist 10 Jahre für AffG-Relevanz. Also fahr dich mal wieder ein Stk. runter.

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                  #9
                  Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                  ... Also fahr dich mal wieder ein Stk. runter.
                  Gerade du musst dich hier aufblasen und anderen Verhaltenstipps geben...

                  Es ist interessant zu sehen, welches positive Verständnis plötzlich für Verfehlungen gegen das Gesetz gut geheißen werden und trotzdem dermaßen belastete Schützen in die Reihen der unbelasteten gesetzestreuen Sportschützen integriert werden sollen.
                  Zuletzt geändert von Kerkermeister; 26.02.2015, 17:32.

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                    #10
                    Kerkermeister,
                    er hat seine Strafen bekommen und ist damit rehabilitiert.
                    Man kann doch einem Menschen seine Verfehlungen nicht ein Leben lang vorwerfen.
                    Wenn man das weiterspinnt, dann müsste man Falschparker am Besten gleich hinrichten.

                    Ich bin ein sehr großer Freund der Gewaltenteilung.
                    Und das aus gutem Grund.
                    Ich habe beruflich viel mit Polizisten zu tun und kenne daher diese Denke leider.
                    Sie herrscht nicht bei allen vor, aber doch bei einem erheblichen Teil, vlt. mehr als der Hälfte.

                    Und wenn es nach denen ginge, dann bräuchten wir auch keine Gerichte mehr, die würden das am Liebsten gerne selbst und ungehemmt regeln.

                    Gottseidank sind wir noch nicht so weit.
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #11
                      Der Norbert kommt aus der Uckermark. Ländlicher Raum. Ich weiß nicht wie alt er ist, aber gerade auf dem Land kommt man nach zwei Bier aus der Kneipe und fährt, mit Moped oder Auto, heim.

                      Finde ich nicht schön, da ich persönlich auf 0,0 stehe, aber lassen wir ihn jung gewesen sein, dann war es eine Jugendsünde und sicher ohne Schaden an Gütern und Personen, denn sonst wäre das Strafmaß ein anderes gewesen.

                      Diebstahl, kann der oben erwähnte Kaugummi gewesen sein oder ne Schachtel Zigaretten. Ist sicher nicht lustig, aber vielleicht war es ne Mutprobe, unter Jugendlichen nicht selten und bleibt auch meist dabei.

                      Schwerer Diebstahl wäre sicher wieder mit einem höheren Strafmaß einhergegangen.

                      An der Tanke verwechselt worden, uncool, aber es scheint sich geklärt zu haben.

                      Ich sehe, auch mit Blick auf die vergangene Zeit, genau wie derda und CAG, keinen plausiblen Grund, ihm die WBK zu verwehren.
                      A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                        #12
                        Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
                        Trunkenheitsfahrt, Diebstahl, Tankbetrug es gibt Menschen die legal nicht an Waffen kommen sollten. Die Hemmschwelle bei bereits gestrauchelten Mitmenschen damit Mist zu machen ist zu gering, egal wie lange das zeitlich her ist. Mir fehlt daher das Verständnis und die Abgabe eines Hilfetipps zu deinem Ansinnen.
                        Ahaaaa, der Herr Kerkermeister wieder......... schön, daß Du nicht entscheidest, wer was machen oder kriegen darf.
                        Dann bekäme außer Dir keiner was.

                        Was hat er denn verbrochen, damit er auf Lebenszeit unzuverlässig ist ?

                        Die Staatsgewalt sollte sich besser der illegalen Waffenbesitzer und -erwerber annehmen, das wäre mal was.
                        Aber immer nur Wasser predigen und den Wein selber saufen geht gar ned.

                        Getroffene H.... dürfen gerne bellen.
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                          #13
                          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                          ....
                          Soso der liberale Mann aus der Pfalz wieder....

                          Wenn einer in deine Laube einbricht oder dir was aufs Maul haut oder dein Haus brennt, dann rufst du aber nach der Staatsgewalt, dann kann es nicht schnell genug gehen. Dann muss der böse Mann verhaftet werden und lebenslänglich in den Knast.

                          Gut das du das auch nicht entscheidest.

                          Merkt ihr eigentlich alle nicht das der Typ ein Troll ist ?

                          So ein Vogel würde sich hier niemals äußern.

                          Legale rechtstreue LWB schustern in einem Waffenforum einem Kleinkriminellen der Waffenbeschaffung zu steht dann in der Zeitung.

                          Die gleiche Nummer zieht der/die parallel in WO ab.

                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von Kerkermeister; 26.02.2015, 21:06.

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                            #14
                            Ja, und in WO antworten noch viel mehr "verantwortungslose Legalwaffenbesitzer". Darunter auch mindestens einer, der es von berufswegen her wissen sollte.

                            Du kennst brommer29 nicht und verurteilst ihn von vornherein. Ist das eine Berufskrankheit ?

                            Und nein, ich komm vom Land, da hat man, wenn man den Täter denn kannte, das selber geregelt. Das war früher so. Da gabs keine Kriminalität wie in der heutigen Form.
                            Heute sind das fahrende, gut organisierte Banden, da brauchts dann eben die Staatsgewalt.
                            Weil der treue, rechtsgläubige Staatsbürger darf sich ja heutzutage nicht mal mehr notwehren, ohne einen Prozeß an den Hals zu kriegen.
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                              #15
                              @Kerkermeister

                              Genau, alle LWB´s sind noch nie und nimmer mit dem Gesetz in Konflikt geraten! Sie halten sich ausnahmslos an alle Regeln und Gesetze. Die parken noch nicht mal falsch oder fahren mal zu schnell - aber das wären natürlich auch Lappalien im Gegensatz zu den Straftaten des Threaderstellers.

                              Bist du Schliesser im Knast und hast da auch deine eigenen Gesetze?

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