da ich gerne (Werks-)Schnittmodelle sammeln würde, recherchiere ich momentan zu den Abänderungen die ein Schnittmodell haben muss um nicht mehr als Waffe zu gelten, schließlich will ich nicht versehentlich eine illegale Waffe erwerben, was laut Foreneinträgen bei einigen privat hergestellten Schnittmodellen ja wohl mal schnell passieren kann. Wie es aussieht gibt es nicht sehr viele Schnittmodellsammler und rechtliche Diskussionen sind entsprechend selten zu finden.
Erstmal folgt ein kleiner Ausflug in meine Recherchen, anschließend kommen einige Fragen. Hoffentlich sind die Verlinkungen ok.
Laut WaffVwV verliert ein Schnittmodell die Eigenschaft als Waffe wenn
Einige Schnittmodelle die diese Theorie bestätigen:
- 98er
- Samopal vzor 58 P (Schnittmodell)
- Anschütz
Bei all den Schnittmodellen ist bis auf die Öffnung am Lauf/Patronenlager keine weitere Abänderung, wie z.B. Bohrungen, zu erkennen. Natürlich gibt es auch Gegenbeispiele, aber ich hätte gerne Schnittmodelle mit so wenigen Abänderungen wie möglich, sofern es legal ist.
Jetzt bleibt natürlich noch der Verschluss. Bei dem Anschütz Gewehr steht:
In Deutschland ist dies keine Waffe mehr im Sinne des Waffengesetzes
und eine Aufbewahrung im Waffenschrank ist nicht mehr notwendig
(falls Sie aus einem anderen Land stammen, prüfen Sie bitte Ihr Waffengesetz).
Jetzt kommen wir zu den Fragen. Mir ist klar das ich hier keine Rechtsberatung bekomme oder sonstwas, ich will nur auf eure Erfahrung zurückgreifen. Vielleicht besitzt der ein oder andere auch ein paar Schnittmodelle und kann was zu den Abänderungen sagen.
1) Könnte ein aufgeschnittenes Patronenlager + Lauf ausreichend sein?
2) Verhält es sich bei dem Verschluss ein bisschen wie mit den Verschlüssen von Salutwaffen, bedeutet also, dass sie nicht abgeschliffen werden müssen obwohl es relevante Teile sind?
3) Könnte es ausreichend sein, dass der Schlagbolzen gekürzt/nicht vorhanden ist?
4) Die WaffV macht meiner Meinung nach bei Schnittmodellen keinen Unterschied zwischen Waffen und Kriegswaffen nach der KWL. Sehe ich das richtig?
5) Gibt es Änderungen abhängig vom Herstellungsdatum wie bei Dekowaffen die ich übersehen habe?
6) Bis auf Lauf, Patronenlager und Verschluss muss nichts deaktiviert werden. Das Schnittmodell darf also abschlagbar (laut Anschütz!) sein, man kann ein Magazin einsetzten etc.?
Im Zweifel heißt es natürlich "Lieber zu viel deaktiviert als zu wenig" und ich werde dubiose Angebote meiden, trotzdem würde ich mich über eine Diskussion was erlaubt ist und was nicht freuen.
Gruß
Edit: Bilder angehangen
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