Sie hat aus Familienbesitz diesen alten Fahrradrevolver in ihrem Besitz. Der Abzug ist einklappbar, auf dem Lauf ist ein "R" mit kleiner Krone eingraviert. Sie möchte ihn verkaufen, weiß aber gar nicht, ob sie das überhaupt darf. Ich habe schon etwas vorgesucht und weiß, dass man auch für diese historische Waffe einen Waffen-Berechtigungsschein braucht, den sie nicht hat.
Darf sie denn trotzdem diese Waffe an einen WBS-Inhaber verkaufen, oder macht sie sich dann strafbar?
Zum guten Schluss: was ist eine solche historische Waffe denn wert?
Danke für eure Hilfe!!
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