SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtens oder nicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Jo, da hat die betreffende Person gleich alle Grundregeln im Umgang mit Waffen nicht beachtet, was dann zum Schießunfall führte.

    1. The Gun Is Always Loaded
    2. Never Point The Gun At Something You Are Not Prepared To Destroy
    3. Always Be Sure Of Your Target And What Is Behind It
    4. Keep Your Finger Off The Trigger Until Your Sights Are On The Target


    Im betreffenden Fall hätte das nicht-Einsetzen des Magazins dn Unfall nicht verursacht. Aber es wäre nur eine Frage der Zeit, bis bei so unvorsichtigen Leuten dann was anderes passiert. Das eingesetzte Magazin ist in dieser Kausalkette nun wirklich nicht hauptursächlich gewesen.



    Grüße

    Thomas
    Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

    Kommentar


      #32
      Der Fehler liegt aber bei dem Schiessunfall schon viel weiter vorn in der Kette.

      Eine geladene Waffe legt man nicht aus der Hand.

      Man schiesst seine Serie ( was für eine auch immmer), bis zum letzten beabsichtigten Schuss, entweder ist dann die Waffe leer oder man öffnet die Trommel, die Kammer oder nimmt das Magazin raus.
      Dann Kontroliert man bei einem Automaten ob noch geladen ist, sofern kein Verschlussfang besteht und der Verschluss offen ist.
      Dann entladen und die Mündung Richtung Ziel(Scheibe), dabei die Waffe so ablegen das der Ladezustand an der Position des Verschlusses erkennbar ist.

      Bei Waffenstörungen zuerst Magazin raus und Sicherheit herstellen.

      Ich war neulich auf einer Meisterschaft Standaufsicht. Ich habe eine Person verwarnt wegen Ablage der Waffe ohne sichtbare Verschlussposition.
      Der Kampfrichter hat aam selben Tag zwei Leute disqualifiziert, weil die "alten Hasen" die Waffe mit Magazin abgelegt haben.

      Kommentar


        #33
        @ K98K_243

        Gilt das mit dem Magazin auch für Langwaffen wie K31 oder anderen Ordonannzlern, wo zwar das Magazin wechselbar ist, aber das nicht generell vorgesehen war, auch so zu nutzen? Reicht dann EUCH nur der offene Verschluss?

        Interessiert mich einfach, wie ihr das mal handhabt, da ich persönlich anscheinend immer nur Leute hab, die verantwortungsbewusst umgehen und die Sicherheitsregeln beachten, wenn ich mal ausnahmsweise Aufsicht mache...
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

        Kommentar


          #34
          In der Schweiz gilt seit den 90er Jahren, dass das Magazin auch bei den Repetierern für das "Entladen" entfernt wird. Vorher reichte es, wenn der Verschluss offen war.
          Allgemein für offizielle Schweizer Schiesstände: sofern abnehmbar gehört das Magazin bei einer entladenen Waffe entfernt.

          Was ausserhalb des Standes passiert, ist dann nicht mehr in der Verantwortung der Standbetreiber.
          Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

          Kommentar


            #35
            Bei Langwaffen, hier Repertierernse steht ebenfalls drin steht das Magazin zu entfernen. Wichtig ist es zweifelsfrei zu erkennen ob von einer Waffe - Sportgerät keine Gefahr mehr ausgeht.

            Sonderfall K31 : Dieser wurde ja eigentlich über Ladestreifen geladen, damals war man noch nicht so eifrig am Magazinwechseln wie heute.

            Solche Modeerscheinungen wie roten Nylonfaden durch, war auch mal in - wird zwar heute noch von vielen gemacht, aber explizit gefordert auch nicht mehr.

            Im Zweifelsfall schadet ein Blick in die Sportordnung nie ...Bespielsweise hier aus dem BDS Sporthandbuch für Langwaffe:

            L 1.09 Herstellen der Standsicherheit
            Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
            die Scheibe gewechselt, erfolgt nach dem Schießen die Aufforderung „Waffen
            entladen und geöffnet ablegen“.
            Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze
            davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Magazine sind
            herauszunehmen und der Verschluss ist zu öffnen. Das Ablegen der Waffen
            hat mit offenem Verschluss und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu
            erfolgen. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung geahndet.
            Bei Waffen, die bauartbedingt nicht mit offenem Verschluss abgelegt werden
            können, ist der Verschluss in offener Stellung mit einem geeigneten Hilfsmittel
            sichtbar zu blockieren.
            Zuletzt geändert von K98K_243; 15.05.2016, 14:48. Grund: Zwischen Sportordung und tatächlicher Praxis gibt es hier Abweichungen- es kommt auf denn Kampfrichter drauf an...

            Kommentar


              #36
              Ja, Leute: Das hat aber alles nichts mit dem Transport der Waffe im verschlossenen Koffer mit eingesetztem, leerem Magazin zu tun. Darum ging es hier ursprünglich.
              "The chinaman is running them cheap shells on me again."

              Kommentar

              Lädt...
              X