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Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenGefunden bei Militaria123:
Deko-MP40, Baujahr 1944 (!) :
http://www.militaria321.com/auktions...tionID=5448300
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Mal was anderes: Maschinengewehr UK 59
Feldlafette für MG 42
Thomspon 1928 - Originale Magazintasche mit Magazinen auch recht selten in dem Zustand
MFG DanielSUCHE:
Cal.30 Browning 1919 MG als guten Nachbau
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Gast
Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenGefunden bei Militaria123:
Deko-MP40, Baujahr 1944 (!) :
http://www.militaria321.com/auktions...tionID=5448300Zuletzt geändert von Gast; 07.06.2008, 10:50.
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Gast
Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigenDie sind ja auch schon deutlich höher weggegangen. Ich bin mal gespannt ob ich jemals eine finden werde zu einem halbwegs anständigen Preis.
alles gut in schiß
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Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenHallo HunteR,
den Händler kenne ich jetzt nicht, aber das angebotene Teil dürfte doch rechtlich problemlos zu erwerben sein, oder?
Gruß,
Bernhard
Das Teil dürfte doch legal zu besitzen sein, nur der Einbau wäre illegal?!?
Ist zumindest bei uns so.
GrußWissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.
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Das ist was völlig anderes, hast du glaube ich auch missverstanden. Für den Militärdienst braucht man ja einen vollautomaten. Die Seriefeuersperre dient nur dazu ein versehentliches Umschalten im Schiess-Stand zu verhindern. Das kommt nämlich ab und an mal vor, dass beim austreten aus dem Dienst nicht kontrolliert wird und dann hats auch bei uns schon mal gerattert. (Ist mir selber mit Papas Dienstwaffe mal passiert). Damit dies aber liecht von aussen erkennbar ist, ist bei eingeschalteter Seriefeuersperre beim Stgw.90 der Weisse Punkt und beim Stgw.57 die Weisse Platte deutlich zu sehen. Die Sperre dient nicht dazu, dem Wehrmann das bewusste Umschalten auf FA zu verhindern.
Im Uebrigen kämpfe ich gerade mit den Militärbehörden für die Erhaltung meiner Dienstwaffe als Vollautomat, sieht aber nicht gut für mich aus. Da die Armeewaffe nicht dem Waffengesetz unterstellt ist nützt mir meine zivile Erwerbsberechtigung wohl nichts :-(Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
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Hallo HunteR,
o.k., habe ich verstanden. Wenn Du jetzt Deine ehemalige Dienstwaffe abgeändert in Dein Eigentum bekommst, dann zählt sie doch nicht mehr als Armeewaffe und müsste folglich dem Waffengesetz unterliegen. Als Berechtigter kannst Du sie Dir dann doch wieder "rück-rüsten" lassen, oder?
Herr Büchel macht das sicher gerne. Möchte wetten, daß er die notwendigen Teile auch schon in der Werkstatt liegen hat...
Gruß,
Bernhard
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