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    #31
    Ja. Vieles ist eben auch einfach Gewohnheitssache...

    Wenn ich eine CZ 85B hätte probieren können, dann wäre die es sogar vielleicht geworden. Ich finde die Waffe sehr schön. Habe die CZ 75 von einem Kameraden der Bundeswehr probieren dürfen. Lag mir auch wirklich super in der Hand und mir gefällt eine Stahlwaffe wirklich gut... Aber die CZ 75 ist nicht ambidexter ausgelegt und die CZ 85B ist leider total ausverkauft und der Importeur kann auch keinen Liefertermin nennen..

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      #32
      Das stimmt, die CZ75 lässt sich aber ziemlich leicht auf links umbauen. Aber du hast ja schon geschrieben, dass du sie gerne out of the box nutzen möchtest.

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        #33
        So. "Schätzchen" ist bereits zu Hause. Heute Abend oder morgen wird sie ausprobiert.....

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          #34
          Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
          "Ungesetzliche Abweichung"??? Da würde ich wahrscheinlich mit meinem Rechtsanwalt zu dem Gespräch gehen......

          Wie ich zudem bereits geschrieben habe, möche ich keine zu grosse und zu schwere Waffe haben. Und so teuer soll sie auch nicht sein. Sig Sauer scheidet, wie bereits geschrieben, für mich komplett aus.

          Im Moment tendiere ich sehr zur Glock. Mit night sights und -Feder ist das schon eine sehr gute Sache, denke ich. Und ich kann damit auf die unterschiedlichsen Veanstaltungen gehen...
          Ich denke, dass ein Rechtsanwalt in diesem Fall nichts bringt! Wenn der zuständige Beamte nicht sicher ist, für wen er einen WES ausstellen muss oder darf, kann er ohne Begründung den Bewerber für ein vorgängiges Gespräch einladen!

          Ein Bekannter von mir musste diese Prozedur auch über sich ergehen lassen .

          Ich persönlich würde es sogar begrüssen, wenn ein Bewerber vorgängig einen Kurs absolvieren müsste! Ich habe mir einen solchen Tag vorgängig genehmigt, um das wichtigste im Waffengesetz, die Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit einer Faustfeuerwaffe zu erlernen!

          Es ist für mich unverständlich, dass wenn sich einer einen Pudel als Haustier zulegt, er sich vorgängig einem Sachkundenachweis unterziehen muss und jeder, welcher eine grosskalibrige Waffe zulegen möchte, diese ohne wenn und aber und ohne nur die wesentlichen Sicherheitsvorschriften zu kennen ohne Probleme bekommt! Bei jedem Jäger, welcher sich auf den Jagdschein vorbereitet ist dies eine Selbstverständlichkeit und er wird an der Prüfung auch auf sein Wissen getestet!

          Ich weiss, dass ich jede Menge Schelte bekomme, doch ich bleibe bei meiner Aussage, da ich in dieser Beziehung bei Hobbyschützen schon manche mir unverständliche Tat, bezüglich Sicherheit und Waffenhandhabung mit-bekommen habe! Ich war schon persönlich in einem Schiesskeller, wo sich Vollidioten mit grosskalibrigen Revolfern hantierten, dass ich mein Schiessvorhaben vorzeitig abgebrochen und mich aus dem Staub gemacht habe, in der Hoffnung, dass diese Idioten keinen Unfall verursachen, was für Waffengegner Wasser auf die Mühle gewesen wäre!!

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            #35
            So, die ersten 100 Schuss sind durch. Alles noch etwas ungewohnt, da ich ja ewig nicht mehr geschossen habe, aber das kommt schon wieder. Macht auf jeden Fall viel Spass und die Pistole funktioniert fehler- und störungsfrei.

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              #36
              Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
              So, die ersten 100 Schuss sind durch. Alles noch etwas ungewohnt, da ich ja ewig nicht mehr geschossen habe, aber das kommt schon wieder. Macht auf jeden Fall viel Spass und die Pistole funktioniert fehler- und störungsfrei.
              Gratuliere dir zu deiner Schusstaufe !! Doch ich würde dir empfehlen, mit der Waffe einen halbtägigen Grundkurs zu besuchen, bei welchem man in die Führung von Faustfeuerwaffen eingeführt und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Sicherheitsvorschriften (Transport, Lagerung, Führen usw) erlernen kann. Das Schiessen kommt bei einem solchen Kurs auch nicht zu kurz! So zum Beispiel sicher nicht

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                #37
                Zitat von Philippe
                Die Art und Weise, wie die Waffenerwerbsscheine ausgestellt werden, unterscheidet sich von Waffenbüro zu Waffenbüro bzw. eben auch von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. An meinem Wohnort ist eine Behandlung innerhalb einer Arbeitswoche üblich; mir ist sogar ein Ort bekannt, wo man selbst den ersten WES noch gleichentags nach dem persönlichen Einreichen bekommen kann und ich habe von Vorgehen gehört, wo man gut und gerne vier bis sechs Wochen auf den Schein warten muss. Im Waffengesetz und in der Waffenverordnung liest man zu diesem Thema gar nichts. Offenbar wollte man vor weniger als 20 Jahren, als die Gesetzeshoheit über Waffen von den Kantonen zum Bund überging, ihnen immerhin noch Spielraum beim Vollzug einräumen. Speziell ist auch die Tatsache, dass in allen Kantonen jeweils genau ein Waffenbüro existiert mit einer einzigen Ausnahme: im Kanton Zürich gibt es nämlich zwei solcher B


                Für eine solche Aussage muss es nicht zwingend die rote Karte geben; ich teile die Meinung, dass es bis zu einem Grad schon komisch anmutet, dass praktisch einzig und allein das Kinderbekommen und der Erwerb einer Feuerwaffe keine besonderen Fähigkeiten abverlangen, obschon die Folgen fatal sein können (z.B. Galladé im ersten Fall).

                Mir sind Waffenhändler bekannt, welche sich auf eigene Initiative hin von der Waffentauglichkeit ihrer Kunden überzeugen, indem sie von ihnen unbekannten Erstkäufern verlangen, dass diese eine gekaufte Waffe noch im Geschäftslokal ordentlich zerlegen und Fragen zur Sicherheitsvorschriften mindestens ansatzweise beantworten können. Ich habe dabei schon ganz üble Szenen miterleben müssen, sodass man einfach nur hofft, solchen Waffenbesitzern nie in einer Schiessanlage begegnen zu müssen.

                Ich würde auch behaupten, dass mehr als die Hälfte der Waffenbesitzer nicht weiss, ob bzw. was zu tun ist, wenn festgestellt wird, dass z.B. eine Waffe oder Munition abhandengekommen ist. Aus diesem Grund bin jeweils überrascht, wenn es zu einem Aufschrei in der Presse kommt, wenn die Armee mal wieder einige Tausend Schuss Gewehr- oder Pistolenmunition vermisst.
                Das sehe ich genau auch so, doch einige Händler wehren sich nach wie vor dagegen!!

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                  #38
                  Ich denke auch, dass vor allem Neueinsteiger ein Kurs machen bzw. bekommen sollten. Einen halben Tag für den Unterricht in Recht, Waffenhandhabung und Schiessen ist aber viel zu wenig. Die Handhabung der Waffe, besonders der Kurzwaffe sollte schon in Fleisch und Blut übergegangen sein, bevor man sich eigenverantworlich auf einen Schiesstand/Schiesskeller bewegen darf. Das wäre eine Einschränkung welche ich begrüssen und fördern würde...

                  Ich selber habe allerdings schon mehrere Jahre selber an verschiedenen Waffen ausgebildet. Schweizer Recht ist nicht so kompliziert, wie wir ja bereits festgestellt haben. Das kann ich mir auch selber durchlesen. Zu bestimmten Fragen wie Transport, Lagerung usw. habe ich bei Waffenhändlern und auch in meinem Verein (ja, ich bin einem Verein beigetreten) nachgefragt. Zum Thema schiessen habe ich am Samstag einfach erstmal wieder begonnen. Aber natürlich war ein Schiessmeister anwesend und ich habe ihm mitgeteilt, dass ich eben schon ewig nicht mehr geschossen habe. Er hat mir dann eine super Einweisung für den Stand gemacht, hat am Anfang mal geschaut wie ich mit der Waffe so umgehe und ist dann direkt wieder gegangen, nachdem er wohl gesehen hat, was er auch sehen wollte. Schiessen selber muss ich natürlich erstmal wieder reinkommen. Aber auch da hat der Schiessmeister unaufdringlich nachgefragt, was ich so selber denke über meine Ergebnisse. Ich habe es ihm dann gesagt und er war einer Meinung mit mir. Noch ein paar hundert Schuss weiter mit der Waffe und ich habe meinen Schiessrythmus und meine Abzugskontrolle sicher wieder gefunden. Dann werden die Ergebnisse auch wieder konstanter und erfreulicher. Trockentraining werde ich zu Hause auch weiter ganz klassisch machen. Habe mir einen Satz Pufferpatronen gekauft und eine "Fähnlistange" gebastelt...

                  Zitat von Othmar Beitrag anzeigen
                  Gratuliere dir zu deiner Schusstaufe !! Doch ich würde dir empfehlen, mit der Waffe einen halbtägigen Grundkurs zu besuchen, bei welchem man in die Führung von Faustfeuerwaffen eingeführt und die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Sicherheitsvorschriften (Transport, Lagerung, Führen usw) erlernen kann. Das Schiessen kommt bei einem solchen Kurs auch nicht zu kurz! So zum Beispiel sicher nicht

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                    #39
                    Zitat von Philippe
                    Vielen Händlern ist auch nicht bekannt, wie der Verkauf von Munition genau geregelt ist. Sie verlangen vermutlich deshalb völlig unnötigerweise einen Strafregisterauszug und fühlen sich bereits dadurch rechtlich abgesichert.
                    Für den Bezug von Munition braucht es grundsätzlich nur eine ID.... doch einige Händler gehen vermutlich aus Unwissenheit auf nummer sicher

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                      #40
                      Für eine solche Aussage muss es nicht zwingend die rote Karte geben; ich teile die Meinung, dass es bis zu einem Grad schon komisch anmutet, dass praktisch einzig und allein das Kinderbekommen und der Erwerb einer Feuerwaffe keine besonderen Fähigkeiten abverlangen, obschon die Folgen fatal sein können (z.B. Galladé im ersten Fall).


                      Das in Klammer geschriebene gefällt mir besonders!!

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                        #41
                        Strafregisterauszug für den Munitionsbezug zu verlangen finde ich auch durchaus in Ordnung. Die Frage ist, ob ein Händler eventuelle Einträge, welche nicht einen Waffen- oder Munitionsbezug einschränken würden, dass auch beurteilen kann.

                        Wie ich gelesen habe gibt es durchas Leute, die zwar gewisse Einträge haben, dieses aber nicht die Ausstellung eines WES beeinträchtigt hat. Ob das wirklich stimmt, weiss ich aber nicht.

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                          #42
                          Naja, das wird dann wohl ein bisschen viel. Ein Waffenhändler ist kein Psychologe und jemand der böses im Schilde führt wird wahrscheinlich sein bestes Gesicht aufsetzen um in solch einer Situation irgenwie an die Murmeln zu kommen. Ich denke das viele Leute auch immer einen guten Vorrat an Munition liegen haben. Ich gehe auch nicht erst Mun kaufen, wenn sie alle ist...

                          Man kann sich auch nicht gegen alles absichern. Gültiger WES oder ebensolcher Strafregisterauszug ist schon okay, finde ich. Aber sonst wird es zu kompliziert. Eine Restunsicherheit wird es zudem immer geben und wenn man mehr will, dann wird es wieder unendlich.... Womöglich aktuelle gesundheitliche und psychologische Gutachten bevor man was erwerben darf? Bedürfnis nachweisen, etc.? Dann kommen wir sicher dahin, wo wir nicht hin wollen...

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                            #43
                            Naja, ich finde es durch den Artikel 24 der Waffenverordnung in Verbindung mit den Ergänzungen von Artikel 8 des Waffengesetzes schon eindeutig geregelt. Man muss natürlich beachten, dass ein Waffen- Munitionshändler kein Psychologe ist und auch nicht sein muss.

                            Ansonsten müsste man zudem davon abrücken, dass die jeweils benötigten Papiere natürlich in aller Regel nie wirklich aktuell sind und das sich an den Lebenssituationen der Menschen ständig etwas ändern kann. Das kann und muss niemand genau kontrollieren. Und wenn man es täte, dann kann sogar ein Psychologe oder Psychiater sich gewaltig irren. Insofern wäre es eher überzogene und in Wahrheit sinnlose Kontrolle...

                            Ich habe als Jugendlicher und junger Erwachsener 3 Mal im Bekanntenkreis erlebt, dass jemand sich selber das Leben genommen hat. Es kam immer vollkommen überraschend und es gab keinerlei wirkliche Hinweise vorher.

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                              #44
                              Das ist bei vielen Gesetzestexten nunmal so. Lezten Endes bleibt also nahezu immer ein Ermessens- und/oder Interpretationsspielraum.

                              So findet man im Bedarfsfall auch immer einen Schuldigen und der Gesetzgeber war/ist es natürlich nicht....

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                                #45
                                Zitat von G-Force Beitrag anzeigen
                                Naja, ich finde es durch den Artikel 24 der Waffenverordnung in Verbindung mit den Ergänzungen von Artikel 8 des Waffengesetzes schon eindeutig geregelt. Man muss natürlich beachten, dass ein Waffen- Munitionshändler kein Psychologe ist und auch nicht sein muss.

                                Ansonsten müsste man zudem davon abrücken, dass die jeweils benötigten Papiere natürlich in aller Regel nie wirklich aktuell sind und das sich an den Lebenssituationen der Menschen ständig etwas ändern kann. Das kann und muss niemand genau kontrollieren. Und wenn man es täte, dann kann sogar ein Psychologe oder Psychiater sich gewaltig irren. Insofern wäre es eher überzogene und in Wahrheit sinnlose Kontrolle...

                                Ich habe als Jugendlicher und junger Erwachsener 3 Mal im Bekanntenkreis erlebt, dass jemand sich selber das Leben genommen hat. Es kam immer vollkommen überraschend und es gab keinerlei wirkliche Hinweise vorher.

                                Kenne persönlich einen Fall, welcher sich bei uns abgespielt hat! Eine Person, welche der Behörde als zuiziedgefährdet bekannt war, wurde die Pistole beschlagnahmt.
                                Nach ca einem halben Jahr, wurde durch die Person ein Gesuch für den wiedererwerb der Waffe eingereicht. Der Fall wurde durch die zuständige Behörde aufgenommen und untersucht. Die Person wurde demnach mit einem negativen Entscheid mit eingeschriebenem Brief darüber orientiert!

                                Zwei Wochen später, wurde die Person erhängt im Wald aufgefunden und bei der Untersuchung wurde der Brief in der Innentasche seiner Jacke gefunden!

                                Ein Waffenbesitzer in unserem Bekanntenkreis, welcher sich nicht mit der Schusswaffe umgebrachte, sondern in der geschlossenen Garage das Auto gestartet, es sich auf einer Decke gemütlich gemacht hat und eingeschlafen ist!

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