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Griffstücke für Maschinenpistolen

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    Griffstücke für Maschinenpistolen

    Würde ich so abgeändert nicht haben wollen...




    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    #2
    Also das Griffstück hätte ich schon längst entsorgt oder die ganze Waffe zur Zertifizierung gegeben. Das ist eine tickende Zeitbombe im bezug auf sein Führungszeugnis ich denke der hat die letzte Gesetzesänderung im bezug auf Griffstücke für Kurzwaffen nicht mitbekommen

    Gruß David

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      #3
      Die Sache mit den Griffstücken hat sich erledigt (man lese den BKA Bescheid mal ganz gründlich!).
      Normal-UZI und Normal-MP5 Griffstücke sind weiterhin frei, betroffen sind lediglich MP5 K und Mikro Uzi Griffstücke - und die sind ganz anders.

      Aber ich steh eh auf dickere Dinger:

      http://bluedguns.de/g3-receiver-old.html

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        #4
        Zitat von Luftlander Beitrag anzeigen
        Die Sache mit den Griffstücken hat sich erledigt (man lese den BKA Bescheid mal ganz gründlich!).
        Normal-UZI und Normal-MP5 Griffstücke sind weiterhin frei, betroffen sind lediglich MP5 K und Mikro Uzi Griffstücke - und die sind ganz anders.

        Aber ich steh eh auf dickere Dinger:

        http://www.egun.de/market/item.php?id=2037559
        Ich lese in dem Bescheid eine Genehmigungspflicht für Kurzwaffengriffstücke von MP's, die bisher auf Grund der Kriegswaffeneigenschaften nicht unter das WaffG fielen und somit frei waren.

        Kurzwaffen sind jene Waffen, deren Lauf incl. Verschluß kürzer als 30cm ist und deren einsatzfähige Gesamtlänge 60cm unterschreitet.

        Ich habe mich daher statt für eine Deko-Mp für eine Modellwaffe entschieden.
        Mein 1:1 Softair-Modell mißt bei zusammengeklappter Schulterstütze deutlich unter 60cm, somit Kurzwaffe,denn ein Kriterium für die Langwaffendefinition ist nicht erfüllt, ergo ist das Griffstück einer UZI genehmigungspflichtig!

        Was glaubst Du, anderes zu lesen?

        Anlage zum Waffengesetz,
        Begriffstbestimmungen
        Zitat:
        2.6 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.
        Zitat Ende

        Bitte belege Deine Aussage,
        "muß man richtig lesen" ist Auslegungssache ohne Beweiskraft,
        eine Falschinterpretation zu diesem Thema kann vielfältige rechtliche Verwicklungen nach sich ziehen und ein illegaler Besitz wesentlicher Teile ist keine OWi !

        stirnrunzelnd grüßt
        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Richtig und es gab auch irgenwo eien Auflistung was alles unter 60cm als einsetbar gilt. Da war unter Scorpion, M10 auch die UZI dabei. Sollte eigentlich auch logisch sein....

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            #6
            Vor allem, weil man bei der Angebotenen Uzi alles so schön zerlegen und ausbauen kann, das fast alle wesentlichen Teile Problemlos getauscht werden können! Darf man ja auch nicht vergessen!
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              Zitat aus der Artikelbeschreibung:

              Der Verschluss ist 40 grad abgeschliffen eine Patrone läßt sich aber noch fassen .Der Lauf hat 6 mal 6,8mm Bohrungen wobei die Patronenkammer von den Bohrungen aber nicht beschädigt wurde so das sich Patronen einführen lassen , es wurde auch kein Stahlbolzten eingeschweißt.


              Muss man das wirklich noch weiter kommentieren? Das Griffstück wäre hier wirklich nicht das einzige Teil, welches mir Sorgen machen würde!

              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                #8
                Mal kurz was zwischendurch zu dem BKA-Bescheid bezüglich kurzer MPs:

                Was viele Leute in der Eile übersehen ist die Tatsache, daß wohl das BKA bei der Verneinung des Gesetzestextes die Worte "und" und "oder" verwechselt hat.

                - Laut WaffG ist eine Kurzwaffe: Waffe kürzer 60 cm ODER Lauf+Verschluss kürzer als 30cm
                - Laut BKA ist eine Kurzwaffe: Waffe kürzer 60 cm UND Lauf+Verschluss kürzer als 30cm

                Das macht ja schon einen gewaltigen Unterschied aus, da viele MPs zwar kürzer als 60 cm sind, jedoch deren Lauf+Verschluß trotzdem noch länger als 30 cm sind. Somit wäre das Griffstück dieser MPs laut BKA-Bescheid in Ordnung, da es keine Kurzwaffen sind. Laut WaffG würde man aber eine aufs Dach bekommen ....

                Gruß
                GGG
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                  #9
                  Er kam mir zuvor.

                  Also wie gesagt "richtig lesen".

                  Ob nun gewollt oder Patzer, es steht so geschrieben.
                  http://bluedguns.de/g3-receiver-old.html

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                    #10
                    @GGG

                    In beiden Texten, und in allen, die mir dazu bekannt sind, steht "und", auch in Deinen Anhängen,

                    und so gerne große Jungs mit MP's spielen, sie sind bzgl. der UZI tabu.

                    Gunner
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                      #11
                      Zitat von Gunner
                      @GGG
                      In beiden Texten, und in allen, die mir dazu bekannt sind, steht "und", auch in Deinen Anhängen,
                      Klar, aber das WaffG beschreibt auch Langwaffen!!!

                      Du machst beim Lesen den gleichen Fehler wie das BKA ;-)

                      Schauen wir mal ins Waffengesetz:
                      "Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet"

                      Es müssen also beide Voraussetzungen erfüllt sein!

                      Also was sind dann Kurzwaffen laut Waffengesetz?
                      Natürlich Waffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt nicht länger als 30 cm sind oder deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet.

                      Sobald eine Voraussetzung für Langwaffen nicht erfüllt ist, ist die Waffe laut WaffG eine Kurzwaffe!

                      Das BKA hat jedoch ein "und" geschrieben, somit müssen für eine Kurzwaffe beide Voraussetzungen erfüllt sein und das steht eindeutig im Gegensatz zum WaffG!


                      Gruß
                      Michael

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                        #12
                        Ich bin fest davon überzeugt, daß der Denkfehler Eurerseits auf einer ganz anderen Grundlage beruht:

                        Nicht das BKA, sondern die Regierung macht Gesetze. Sollte sich beim BKA ein Fehler in der Gesetzesauslegung eingeschlichen haben, so ändert das mitnichten das dem Feststellungsbescheid zugrunde liegende GESETZ.

                        Nur weil ein Polizist sich falsch ausdrückt, wird ein UZI-Griffstück nicht frei erwerblich.

                        Könnt Ihr oder wollt Ihr nicht verstehen?

                        Es geht hier um die Zuverlässigkeit von Personen im waffenrechtlichen Sinn. Da kann ich mich doch nicht auf den Fehler einer untergeordneten Behörde berufen! Jeder Richter wird Euch auslachen, wenn Ihr so argumentiert. Hier gilt der Satz "Unwissen schützt vor Strafe nicht". Maßgeblich ist auf jeden Fall der Gesetzestext !

                        haarsträubend grüßt
                        der Gunner
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          #13
                          Da hat er Recht, unser Gunner!Also Vorsicht, Kameraden!!
                          No place for second best!
                          (Accuracy international)

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                            #14
                            Zitat von Gunner
                            Könnt Ihr oder wollt Ihr nicht verstehen?
                            Ich habe nie behauptet, daß das BKA Recht hat. Aber wenn Du schreibst, daß in beiden Texten das gleiche steht, stimmt das eben nicht. Ich habe nur gezeigt, daß das BKA in seinem Bescheid Mist gebaut hat, weil die bearbeitende Person wohl Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hatte.

                            Momentan laufen zahlreiche Anfragen beim BKA wegen dieser Sache. Die wissen jetzt eben nicht, wie sie da wieder rauskommen sollen, ohne zugeben zu müssen, daß sie einen Fehler gemacht haben. Und der Altbesitz ist ebenfalls nicht geregelt. Oder auch die Frage, wie ein einzelnes Griffstück einzustufen ist, wenn es von der dazugehörigen Waffe kurze und lange Ausführungen gibt. Fragen über Fragen ....

                            Gruß
                            GGG

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                              #15
                              Genau so ist es.

                              Und da gibt es auch keinen Richter der nach unklaren Verhältnissen ein Urteil fällt!
                              http://bluedguns.de/g3-receiver-old.html

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