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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

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    #16
    So, wie es gesetzlich auch bereits geregelt ist:
    So, wie du es gerne hättest: klar
    Nur weil jemand gesetzlich als unauffällig gilt, heißt nicht, dass er alle Latten am Zaun hat! Siehe die Deppen im Straßenverkehr. Die Rindviecher dann noch mit Knarre Nein, Danke!
    Zuletzt geändert von Travis; 16.12.2013, 15:36.
    Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

    Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

    2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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      #17
      Man sollte auch nicht auf die Idee kommen, Deutschland mit US Verhältnissen zu vergleichen. Dort ist Waffen tragenen eine weit aus größere und historische "Selbstverständlichkeit".

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        #18
        Das habe ich nirgendwo behauptet.

        Es geht mir eher um die Theorie, wie in einem langem Prozess sich so etwas in Deutschland etablieren könnte.

        Außerdem braucht man nicht über den Teich blicken, unsere tschechischen Nachbarn haben bereits eine Regelung, von der man hier nur träumen könnte.

        Dort gibt es "Waffenscheine" in verschiedenen Kategorien von A bis E, wobei "E" vorsieht, dass einer zwei Schusswaffen für den Selbstschutz erwerben kann und diese OFFEN führen darf.

        Warum sollte das in Tschechien funktionieren und in Deutschland nicht?

        Auf eine längere liberal-demokratische Tradition und Geschichte Tschechiens wird man sich hier wohl kaum berufen können.
        Zuletzt geändert von Vincent; 16.12.2013, 18:44.

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          #19
          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
          Stell Dir mal vor, jeder Honk kann Waffen kriegen..............
          Ist doch schon längst so, schwarze WBK, alles schön einfach und unkompliziert.

          Im Zweifelsfall muß ich doch heute damit rechnen, daß ein möglicher Gegner bewaffnet ist, vielleicht hat er aber auch nur ein Messer...


          lg Rüdiger:-)
          Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

          Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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            #20
            Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
            ??? Die Selbstverteidigung ist als Bedürfnis anerkannt! Vgl. §8 Abs. 1 WaffG



            Sollte die Selbstverteidigung der Grund für die Beantragung sein, müsste in Verbindung mit dem Abs. 2 des selben Paragraphen die Geeignetheit und Erforderlichkeit nachgewiesen werden.

            Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das staatliche Gewaltmonopol nicht in der Lage oder nicht Willens ist eine Person zu schützen. Hier greift von der gewohnheitsrechtlichen Seite das naturgegebene Recht zur SV ein, welches zusätzlich im §32 StGB als "Notwehr" festgeschrieben ist. Im Verhältnis zur staatlichen Pflicht der Gefahrenabwehr, ist diese allerdings nur subsidiär.

            Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine funktionierende Polizeibehörde, die in der Lage ist für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Damit scheidet das Merkmal der Erforderlichkeit schon mal aus.

            Ferner wird in Deutschland ein übermäßiger Gebrauch von Schusswaffen seitens der Kriminalität nicht beobachtet. Damit scheitert auch die Geeignetheit.

            Der private Waffenbesitz zur SV ist daher weder verhältnismäßig notwendig noch rechtlich durchzusetzen.
            Schöne Theorie!
            Wann ist denn die Polizei mal vor Ort, um Straftaten zu verhindern und Menschen davor zu bewahren, daß sie zum Opfer werden?

            Ich brauche keine Rächer, die später die Tat aufklären, ich möchte mich gerne schützen.


            lg Rüdiger:-)
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              #21
              Da ich davon ausgehe, daß alle diejenigen, bei denen es mir lieber wäre, daß sie keine Waffen hätten, bereits mit Waffen ausgestattet sind, möchte ich lediglich das Gleichgewicht wieder herstellen können.

              Von daher bin ich dafür, daß jeder unbescholtene Bürger Waffen zur SV kaufen und vor allem auch führen darf!

              Beispiele wie Tschechien und andere Länder zeigen, daß dadurch keine Amokläufe und ähnliches zu erwarten sind.

              Diese Angst wird nur gezielt von den Waffengegnern geschürt.
              Mir Erfolg, wie man selbst hier im Forum lesen kann.

              Schlüssige Begründungen der SV-Gegner habe ich bisher natürlich noch nicht gelesen.


              lg Rüdiger:-)
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                #22
                Mal zwei Zitate:

                Nur weil jemand gesetzlich als unauffällig gilt, heißt nicht, dass er alle Latten am Zaun hat! Siehe die Deppen im Straßenverkehr. Die Rindviecher dann noch mit Knarre Nein, Danke!
                [...] Deutschland verfügt über eine funktionierende Polizeibehörde, die in der Lage ist für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Damit scheidet das Merkmal der Erforderlichkeit schon mal aus.

                Ferner wird in Deutschland ein übermäßiger Gebrauch von Schusswaffen seitens der Kriminalität nicht beobachtet. Damit scheitert auch die Geeignetheit.

                Der private Waffenbesitz zur SV ist daher weder verhältnismäßig notwendig noch rechtlich durchzusetzen.
                Das erste Zitat steht so auch noch irgendwie anders in einem anderen Thread, aber raussuchen wollte ich das jetzt nicht.

                Das erste Zitat steht stellvertretend für die Argumente von Waffengegnern. Witzigerweise schreibt Travis (stellvertretend rausgepickt) das genauso, wie man auch das Aufbewahren oder gar Besitzen von Schusswaffen generell ablehnen kann, ohne auch nur ansatzweise an sowas wie "historische Relevanz, jahrhunderte alte Tradition, Zeichen der Freiheit ggü. Fürsten etc." zu denken oder auch mal seine eigene Vorurteile gegen Fakten und Beispiele aus anderen Ländern einzutauschen.

                Das zweite Zitat ignoriert völlig den Notwehrparagrafen, da dieser "da" ist, falls die Polizei mal nicht einfach so neben einem steht. Die Geeignetheit resultiert alleine schon daraus, dass damit ein rechtswidriger Angriff gestoppt werden kann, sollten die Angreifer (sofern in Überzahl, körperlicher Überlegenheit oder bewaffnet) nicht mit gerigneren Mitteln gestoppt werden.

                Wie auch immer.

                Ich möchte dazu anmerken: Rein aus der Sicht, dass Waffebesitz und Kriminalität, Mordraten und Verbrechen mit Schusswaffen nicht miteinander korrelieren, gibt es ja unzählige Statistiken (danke AG Waffenrecht vo den Piraten und anderen Mitwirkenden, die sowas auftun und verarbeiten) und Fakten, die das auch so belegen.

                Mein Lieblingsbeispiel Österreich zeigt im Schnellvergleich: Ab 18 "Zeug" kaufen von nicht deliktrelevanten Waffengattungen? Kein Thema, die Leute scheinen sich nicht damit zu bekriegen. Die Mordrate und Kriminalität liegt unter unserer und vor allem: Die hiesige Polizei hat die Einbrüche, Überfälle und so weiter drastisch reduzieren können, aber trotzdem das Bedürfnis "Selbstverteidigung" und den liberalen Charakter deren WaffG nicht anrühren müssen/mussten.

                Wer sich mal damit beschäftigt, sollte eigentlich sehen, dass (wer zusätzlich noch den Blick auf Deutschland vor 1972 usw wirft, hat noch ein weiteres Beispiel) Selbstverteidung und Aufrechterhalten der inneren Ordnung sich nicht ausschließen.

                Meine Meinung: Das Bedürfnis der Selbstverteidigung funktioniert (wie halt in anderen Ländern zu sehen ist) und wenn jmd. in seinem Haus überfallen wird, einen Einbruch feststellt, der wird auch weiterhin die Polizei rufen, aber wäre mittels Flinte (beispielsweise) aber auch in der Lage, einer Gewalteinwirkung seitens der Täter zu entgehen.

                Auch in Deutschland gibts Beispiele, wo ein Rentner sich gegen junge Männer erfolgreich mittels Pistole gewehrt hatte, auch wenn die Aufbewahrung fragwürdig war im Sinne des aktuellen Gesetzes.

                => Ja, ich wäre dafür, dieses Bedürfnis wie im Nachbarlande zu übernehmen.

                Beim Führen allerdings bin ich zwiespältiger Meinung, da zwar Tschechien usw. da wesentlich mehr erlaubt, aber ich selbst aktuell eher gegen Waffenscheine bin, da die Waffen für mich eher als Schutz für daheim (wenn überhaupt) gelten sollten.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                Kommentar


                  #23
                  Beitrag zurück gezogen...
                  Zuletzt geändert von CAG; 17.12.2013, 13:57.

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                    #24
                    Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                    Dann hättest Du das dazu schreiben sollen !!!
                    Hat er doch getan, sogar fett... du hättest eben bis zu Ende lesen sollen, anstatt nur auf ein paar Buzzwords anzuspingen...

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                      #25
                      Ich möchte mich aus dem Thema zurückziehen...
                      Zuletzt geändert von CAG; 17.12.2013, 13:58.

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                        #26
                        Auch hier, Meinung geändert...
                        Zuletzt geändert von CAG; 17.12.2013, 13:58.

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                          #27
                          Grundsätzlich mal was zum Thema "Gesetze" und "Abschreckung", weil da einige wohl etwas missverstehen.

                          Gesetze allein schrecken nicht ab. Auf ein Delikt könnte es auch die Todesstrafe geben, wenn die Aufklärungsrate aber gegen Null tendiert, dann ist auch dieses Gesetz die Tinte nicht wert, mit der es geschrieben wurde!

                          Bei einer steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen, oft auch mit Gewaltanwendung seitens der Einbrecher (was dann ein Raubüberfall ist), haben wir es aber mit einer sinkenden Aufklärungsrate zu tun.

                          Der Bürger wird allein gelassen.

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                            Hat er doch getan, sogar fett... du hättest eben bis zu Ende lesen sollen, anstatt nur auf ein paar Buzzwords anzuspingen...
                            Nein, hat er nicht. Den EDIT hat er erst später angefügt.

                            Auch für Dich, lieber CAG gilt, richtig lesen, oder von Anfang an dabei sein beim Fred
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                            Kommentar


                              #29
                              Ja, da hat Pfälzer Recht, den habe ich erst später hinzugefügt.

                              Ich schreib das nächste Mal Datum und Uhrzeit hinzu.

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                                #30
                                Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                                Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eine funktionierende Polizeibehörde, die in der Lage ist für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Damit scheidet das Merkmal der Erforderlichkeit schon mal aus.

                                Ferner wird in Deutschland ein übermäßiger Gebrauch von Schusswaffen seitens der Kriminalität nicht beobachtet. Damit scheitert auch die Geeignetheit.

                                Der private Waffenbesitz zur SV ist daher weder verhältnismäßig notwendig noch rechtlich durchzusetzen.
                                Einspruch in beiden Fällen!

                                1. Würde die Bundesrepublik Deutschland über eine funktionierende Polizeibehörde verfügen, würden deren Mitarbeiter sich nicht gezwungen sehen Mitte in der Hauptstadt vor paar Chaoten den Rückzug eintreten zu müssen, wie vor kurzem.

                                2. Die Verhältmäßigkeit bedeutet nicht, dass man sich ausschließlich mit der selber Waffe verteidigen muss, mit der man angegriffen wird. Würde es so sein, würden die Polizeibeamten kein Feuerwaffen tragen dürfen.
                                Zuletzt geändert von wozzi; 16.12.2013, 20:34.

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