Den hier: http://www.fvlw.de/2010/02/die-fvlw-...eschwerde-ein/
In dem Link finde ich einen Absatz hochinteressant, und zwar den:
......Bei zu geringem Spendenaufkommen ist eine Rückerstattung nicht durchführbar,........
Klartext:
Diese Herren wollen ein Gutachten beauftragen. Es ist völlig unklar, wie das ausgeht. Kosten tut das Gesamtprojekt 10 000€, 8000 davon sind als Spende zu erbringen.
Werden es jetzt aber weniger, und ich habe angenommen 100€ gespendet, bekomme ich das nicht zurück.
Und diese "Leistungsträger" machen dann damit, was sie wollen.?
Ich werde das morgen von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen, und will sehen, ob das Rechtens ist.
Für mich ist das sittenwidrig, mal sehen.
Ohne Worte, die Jungs sind sich für nichts zu schade, und verstehen es trefflich der Sache immer eine neue Krone aufzusetzen.
Nachdenkliche Grüße
stefan
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