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Aufbewahrung der Schlüssel

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    #16
    Zitat von stang6t8coupe Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich hätte das so verstanden:

    In einen A-Schrank darf man 10 Langwaffen packen, in einen B-Schrank 10 Langwaffen und 5(bzw. 10) Kurzwaffen.

    Man kann das sicherlich so auslegen dass beim Aufbrechen des B-Schranks der A-Schrank automatisch mit geöffnet wird da sich ja der Schlüssel dafür im B-Schrank befindet.
    Deshalb kommt mir die Auflage dann insgesamt maximal 10 LW und 5 KW zu lagern nicht einmal so abwegig vor, kann sicherlich sein dass das vom ein oder anderen Sachbearbeiter dann auch so ausgelegt/gefordert wird. Irgendwo meine ich das auch schon mal so gelesen/gehört zu haben.

    Wird in meinem Fall aber sicherlich noch sehr lange dauern bis ich in diese Situation kommen werde.

    Grüße
    Adrian
    Da gibt es gar nichts auszulegen, denn für die Schlüsselaufbewahrung gibt nur eine Regel, es darf kein Unbefugter drankommen. Wie man das bewerkstelligt ist scheißegal.
    Gruß aus dem Kraichgau

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      #17
      Zitat von Nighthawk Beitrag anzeigen
      Da gibt es gar nichts auszulegen, denn für die Schlüsselaufbewahrung gibt nur eine Regel, es darf kein Unbefugter drankommen. Wie man das bewerkstelligt ist scheißegal.
      Toll, dass du es so lax siehst.
      Viele andere (Logiker und Sachbearbeiter) sehen es halt anders.

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        #18
        Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
        Toll, dass du es so lax siehst.
        Viele andere (Logiker und Sachbearbeiter) sehen es halt anders.
        Das hat nix mit Lax zu tun das ist ganz einfach nun mal Gesetz und fertig. Jeder der was anderes fordert, soll die Grundlage auf deren er das fordert vorlegen. Fertig.
        Wird schwer werden, denn es gibt keine.
        Und bitte zeig mir ein Abschnitt im Waffengesetz, der mit Logik zu tun hat.
        Gruß aus dem Kraichgau

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          #19
          Zitat von stang6t8coupe Beitrag anzeigen

          Man kann das sicherlich so auslegen dass beim Aufbrechen des B-Schranks der A-Schrank automatisch mit geöffnet wird da sich ja der Schlüssel dafür im B-Schrank befindet.
          Deshalb kommt mir die Auflage dann insgesamt maximal 10 LW und 5 KW zu lagern nicht einmal so abwegig vor,
          Wird nirgends so im Waffengesetz erwähnt. Es. gibt. keine. Schlüsselaufbewahrungspflicht. Punkt.

          Es geistern einige merkswürdige Empfehlungen von Schützenobmänneren und Vereinsvorständen und auch vom LKA Bayern (glaube ich) durch die Gegend, die empfehlen dass der Schlüssel zu einem B-Schrank in einem B-Schrank aufbewahrt werden soll oder dass wie oben beschrieben in einem B-Schrank nur Schlüsselgewalt zu maximal 10 LW gegeben sein darf etc. pp.

          Alles "Meinungen" und keine Gesetzestexte.

          Schlüssel sind so aufzubewahren, dass kein unbefugter dran kommt. Ob du den verschluckst und nur einmal am Tag an deine Plemepm kommst, den immer bei dir trägst, einmauerst oder versteckst ist dabei unerheblich.

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            #20
            das ist so ..

            Es geistern einige merkswürdige Empfehlungen von Schützenobmänneren und Vereinsvorständen und auch vom LKA Bayern (glaube ich) durch die Gegend, die empfehlen dass der Schlüssel zu einem B-Schrank in einem B-Schrank aufbewahrt werden soll oder dass wie oben beschrieben in einem B-Schrank nur Schlüsselgewalt zu maximal 10 LW gegeben sein darf etc.


            Da gibt es die seltsamsten Empfehlungen sogar von den Ämtern . Oder frage 10 Vereins-
            Vorstände und du bekommst mindestens fünf merkwürdige Antworten , die mit dem aktuellen Gesetz nicht übereinstimmen .

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              #21
              Ich habe vor einigen Monaten bei meiner SB wegen Schlüssel Aufbewahrung nachgefragt. Antwort: es gibt keine gesetzliche Regelung, daher muss die Aufbewahrung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
              Oder kurz, jeder wie er es für richtig hält, solange kein Unbefugter rankommt.
              Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                #22
                Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                Toll, dass du es so lax siehst.
                Viele andere (Logiker und Sachbearbeiter) sehen es halt anders.
                Dein Statement ist eine Beleidigung aller logisch denkender Menschen. Es ist nirgends im Gesetz, ergibt keinen Sinn und mit "lax" hat es nichts zu tun.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #23
                  Doof ist halt, dass es nicht "positiv" ist, dass nix im Gesetz zur Aufbewahrung steht. Dadurch hast du immer das Problem des Nachweises der entsprechenden Sorgfaltspflichten.

                  Das interessiert keinen, solange nichts passiert ... wenn aber was passiert ist der logische Schluss eben auch: war nicht ausreichend gut aufbewahrt.

                  Es gibt Richtlinien ( eben wie die Tips mit dem eigenen Tresor nur für Schlüssel) die dir helfen sollen.. und nicht dir was böses wollen.
                  Allerdings sagen auch ganz ganz viele Ämter: am besten ein Waffenschrank OHNE Schlüssel .. so fährt man rechtlich am saubersten.

                  Auch beim Tresor für den Schlüssel, kann dir u.U. ein schlecht gelaunter Richter zur falschen Zeit am falschen Ort auch unterstellen, es wäre nicht genug gewesen (offensichtlich).

                  würde im Gesetz stehen "schlüssel in einen safe" wäre diese methode immer ausreichend, auch wenn etwas passiert. so kann man eben auch da pech haben.

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                    #24
                    Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen

                    Das interessiert keinen, solange nichts passiert ... wenn aber was passiert ist der logische Schluss eben auch: war nicht ausreichend gut aufbewahrt.

                    Es gibt Richtlinien ( eben wie die Tips mit dem eigenen Tresor nur für Schlüssel) die dir helfen sollen.. und nicht dir was böses wollen.
                    Allerdings sagen auch ganz ganz viele Ämter: am besten ein Waffenschrank OHNE Schlüssel .. so fährt man rechtlich am saubersten.
                    Das ist richtig. Die Verantwortung trägt der LWB. Deshalb habe ich die Schlüssel im B Schrank und der hat ein Zahlenschloss. Im Regal eingebaut mit der Wand verankert. Eben nach bestem Wissen und Gewissen.

                    Gruß
                    Fieli
                    Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                      #25
                      Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
                      Das ist richtig. Die Verantwortung trägt der LWB. Deshalb habe ich die Schlüssel im B Schrank und der hat ein Zahlenschloss. Im Regal eingebaut mit der Wand verankert. Eben nach bestem Wissen und Gewissen.

                      Gruß
                      Fieli
                      Eben: Nach bestem Wissen und Gewissen.

                      Und das ist es dann leider nicht mehr, wenn der Schlüssel vom 1er Schrank, der 20 Pistolen und 10 Gewehre beinhaltet, im Klasse A Schrank oder besser noch in einem Tresor ohne Klassifizeriung liegt.

                      Weil dadurch der Schütze die Waffenaufbewahrungsvorschriften ad absurdum führt.

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                        #26
                        Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                        Eben: Nach bestem Wissen und Gewissen.

                        Und das ist es dann leider nicht mehr, wenn der Schlüssel vom 1er Schrank, der 20 Pistolen und 10 Gewehre beinhaltet, im Klasse A Schrank oder besser noch in einem Tresor ohne Klassifizeriung liegt.

                        Weil dadurch der Schütze die Waffenaufbewahrungsvorschriften ad absurdum führt.
                        Jetzt hab ichs auch verstanden. Problem ist Schlüsselaufbewahrung niedriger als Waffenschrank. Gesetzlich zulässig, da ungeregelt, aber Probleme wenn Waffen wegkommen, mit Schlüssel aus niedriger klassifiziertem Behältnis.
                        Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                          #27
                          Das ist doch Blödsinn.
                          Der muss erstmal an den Schlüssel kommen, also Schrank knacken. Und er muss wissen, dass der Schlüssel halt auch erstmals da drin ist.

                          Hängt das Zeugs offensichtlich an der Garderobe, ist es was anderes, als wenn der Schlüssel nicht zugänglich ist.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #28
                            Zitat von derda Beitrag anzeigen
                            Das ist doch Blödsinn.
                            Der muss erstmal an den Schlüssel kommen, also Schrank knacken. Und er muss wissen, dass der Schlüssel halt auch erstmals da drin ist.

                            Hängt das Zeugs offensichtlich an der Garderobe, ist es was anderes, als wenn der Schlüssel nicht zugänglich ist.
                            Blödsinn oder nicht, du hast immer das Problem des Nachweises UND der Meinung des Richters.


                            Stell dir vor dein Sohn bricht deinen Schlüsselschrank auf (sagen wir mal, nen einfacher Schlüsselkasten mit Schloss aber ohne Sicherheitsstufe) nimmt den Schlüssel, holt sich deine Pistole raus ... geht in seine Schule und läuft dort Amok.

                            Was glaubst du was du dann für Probleme bekommst? Die Medien bauschen alles auf, die Ämter werden sagen "wir haben ja gesagt den Schlüssel am Besten in einen Tresor" und der Richter hat vielleicht nen schlechten Tag. Da kannst du schon ganz schön in Bedrängnis kommen. Klar hast du nach theoretischer Gesetzeslage Recht vom Wortlaut her .... aber das Gesetz sagt eben auch, dass DU (du ganz allein) SICHERSTELLEN musst, dass kein Unbefugter ran kommt. Da ja ein Unbefugter rangekommen ist, hast du eben NICHT sichergestellt, dass keiner rankommt. Ergo musst DU nachweisen, dass du deinen Sorgfaltspflichten komplett von A-Z 100% nachgekommen bist.

                            Das wird schwer, wenn du für ein wenig Aufwand mehr, einen sicheren Schlüsselschrank mit passender Sicherheitsklasse hättest holen können. Frei nach dem Motto: was sind schon 100€ mehr für 10 Menschenleben.


                            Das dies nicht utopisch ist, zeigen genügend Fälle. Nimm nur mal den Straßenverkehr! Nimmt dir einer die Vorfahrt ist eigentlich 100% klar .. er ist schuld. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung kannst du fast sicher sein, dass du min. 10% Schuld bekommst .. weil du hättest auch vorsichtiger fahren können. So ist es eben auch hier. Im Zweifelsfall kann man dir eben dank des wischiwaschi Gesetzes an den Karren fahren.

                            Daher wäre es besser, würde im Gesetz genau stehen wie genau du den Schlüssel aufbewahren musst. Das gibt dir dann auch die 100% Sicherheit. Aktuell stehst du da dumm da.

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                              #29
                              Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                              [...].... aber das Gesetz sagt eben auch, dass DU (du ganz allein) SICHERSTELLEN musst, dass kein Unbefugter ran kommt.
                              [...]
                              Da ja ein Unbefugter rangekommen ist, hast du eben NICHT sichergestellt, dass keiner rankommt. Ergo musst DU nachweisen, dass du deinen Sorgfaltspflichten komplett von A-Z 100% nachgekommen bist.
                              Moment mal.

                              Zitat von Waffengesetz, § 36 Abs. 1, Satz 1
                              Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen
                              Das ist deine Pflicht als LWB, von da ab geregelt mit den Aufbewahrungen in verschiedenen Behältnissen, je nach Bedarf. Wenn der hypothetische Sohnemann unter Zuhilfenahme der väterlichen Flex an den Schlüssel kommt, hast du deine Pflicht immer noch nicht verletzt, so misanthrop das vor dem Hintergrund des konstruierten Falls klingen mag.

                              Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                              Daher wäre es besser, würde im Gesetz genau stehen wie genau du den Schlüssel aufbewahren musst. Das gibt dir dann auch die 100% Sicherheit. Aktuell stehst du da dumm da.
                              Hmm. Ich meine das höchst respektvoll: Das ist Quatsch. Wenn wir eine Sache nicht brauchen, dann noch mehr Gesetze, schon gar nicht beim Thema Waffen. Die aktuelle Regelung ist von allen Übeln das kleinstmögliche. Die Regelung lässt dem LWB halt Freiheiten, wer damit nicht umgehen kann, sollte nicht allen anderen den Alltag vermiesen und mehr Regelungen fordern.

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                                #30
                                Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen


                                Hmm. Ich meine das höchst respektvoll: Das ist Quatsch. Wenn wir eine Sache nicht brauchen, dann noch mehr Gesetze, schon gar nicht beim Thema Waffen. Die aktuelle Regelung ist von allen Übeln das kleinstmögliche. Die Regelung lässt dem LWB halt Freiheiten, wer damit nicht umgehen kann, sollte nicht allen anderen den Alltag vermiesen und mehr Regelungen fordern.
                                Er fordert doch nicht mehr Gesetze, sondern bessere!! Was einem so richtig den Tag vermiesen kann ist die unterschiedliche Auslegung der "Freiheiten", insbesondere von den Gerichten. Klare Regelungen schaffen Rechtssicherheit und das ist was LWB brauchen.
                                Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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