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    #16
    Bei uns das Landratsamt (Niederbayern)
    Nur Mut!

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      #17
      Tachchen

      Also ich habe jetzt mal mit der Stadtverwaltung telefoniert. In Mainz ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Er kostet 50 Euronen die erst bei Abholung Bezahlt werden. Dürfte andere Interessenten evtl. auch Interessieren, Zahlung ist auch mit EC möglich.

      Gruß
      Wenig Käse hat wenig Löscher, mehr Käse um so mehr-
      Ergo umso mehr Käse desto weniger Käse

      Kommentar


        #18
        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
        Woher hast du das den?
        In welchem Bundesland soll das den der Fall sein? Hier in Hessen definitiv nicht.
        Hallo Kessel, dann wundere Dich mal drauflos, es ist , wie MrSchäfchen schon schrieb, in NRW fest in der Hand der Ordnungshüter. Hab meinen damals auf dem Polizeipräsidium beantragt und bezahlt,abholen konnte ich ihn dann später auf der Wache vor Ort.
        Nix bloß Laufburschen, Ihr seid hier echt wichtig.

        Gunny
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

        Kommentar


          #19
          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
          Nix bloß Laufburschen, Ihr seid hier echt wichtig.

          Gunny
          Cool
          ECRA

          Patronensammlervereinigung

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            #20
            Also in Niedersachsen ist das Schießen Pyrotechnischer Effekte nur vom eigenen Grundstück erlaubt, für das Führen wird jedoch der kleine Waffenschein benötigt. Was aber nur Sinn für Angler,Jäger oder Gefährdete
            Personen macht. Fakt ist aber das es Probleme mit der Versicherung geben kann... ( Was ein Gespräch mit der Zuständigen Behörde ergab, da ich das Thema selber hatte)
            Also kann es sein, wenn ich z.B. von meinem Grundstück aus, dass Nachbargebäude durch Pyrotechnische Feuerwerke die durch Schreckschusspistolen abgefeuert wurden in Brand setzte, die Versicherung nicht Zahlt. Da es NICHT auf dem eigenen Grundstück BRENNT!!!
            Also eigendlich doch Verboten.(Versicherungsmäßig)
            Von der Haftpflichtversicherung wird es sogar als grob fahrlässig eingestuft und die Gebäude-Feuerversicherung würde in dem Fall auch nicht greifen.
            Also muss der Verursacher für die Kosten aufkommen.
            Diese Informationen habe ich vom Ordnungsamt Goslar.(Niedersachsen)
            Mfg. Marco
            Zuletzt geändert von Barbarossa; 28.01.2011, 23:34.

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