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Nachträglicher Nachweis des Bedürfnisses

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    Nachträglicher Nachweis des Bedürfnisses

    Hi Leute,

    habe ein kleines Problem:

    Sind umgezogen in eine andere Stadt, sind aber weiterhin im alten Verein angemeldet.

    Der Herr vom neuen Amt möchte über unsere neue Waffenverwahrung und über unsere Teilnahme im alten Verein Infos haben.

    Er fordert von uns Nachweise über eine Aktive Teilnahme bei Trainings oder Wettkampfschiessen und einen Nahcweis das wir noch aktive Mitglieder im Verein sind.


    Den Vereinsnachweis verstehe ich noch, aber einen Trainings oder Wettkampfnachweis ist doch nicht so ganz rechtens oder?

    Liebe Grüsse
    "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
    (Volker Pispers)

    #2
    Also das Trainings- und Wettkampfnachweis kannst du auf eine Bestätigung des Vereins, dass regelmäßig am Schießen teilgenommen wird runterbrechen.

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      #3
      Hier wäre zu klären WAS der SB fordert und auf welcher Grundlage. Ansonsten ist das hier ne Luftnummer mit " ich glaube, ich denke, ich vermute"

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        #4
        Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
        Hi Leute,
        habe ein kleines Problem:
        Sind umgezogen in eine andere Stadt, sind aber weiterhin im alten Verein angemeldet.
        Der Herr vom neuen Amt möchte über unsere neue Waffenverwahrung und über unsere Teilnahme im alten Verein Infos haben.

        Er fordert von uns Nachweise über eine Aktive Teilnahme bei Trainings oder Wettkampfschiessen und einen Nahcweis das wir noch aktive Mitglieder im Verein sind.

        Den Vereinsnachweis verstehe ich noch, aber einen Trainings oder Wettkampfnachweis ist doch nicht so ganz rechtens oder?
        Liebe Grüsse
        Aber dafür hast du doch dein Schiessbuch. Da stehen deine 12 oder 18 Übungseinheiten pro Jahr drin mit Datum, Kaliber und Unterschrift der Standaufsicht und Stempel des Vereins. Oder führst du kein Schiessbuch? Bei uns im Verein ist das zwingend.

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          #5
          Es geht eher um die Frage auf Grund welchen Gesetzes der SB das einfordert.

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            #6
            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
            Es geht eher um die Frage auf Grund welchen Gesetzes der SB das einfordert.
            WaffG §4 (4) würde ich sagen.
            So wie ich es verstehe kann das Fortbestehen des Bedürfnisses
            jederzeit überprüft werden.

            Nicht das ich das jetzt gut finde, aber scheint so zu sein.

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              #7
              Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,
              d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer
              kein Bedürfnis mehr hat
              .
              Ob es einen Anlass gibt kann dann nur der TE beantworten. Ein Umzug ist kein Anlass.

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                #8
                So hab mich mal jetzt noch mal erkundigt und es ist sowas erwünscht:



                Danke euch


                PS: ich denke das ist der Anlass:

                Ein Sportschütze zieht in einen räumlich weiter entfernt liegenden neuen Wohnort, tritt aber keinem Schießsportverein in räumlicher Nähe seines neuen Wohnortes bei. In diesem
                Fall ist zu prüfen, ob der Waffenbesitzer noch regelmäßig Schießsport betreibt.


                Bei mir sind des 21 KM jetzt.
                Zuletzt geändert von Desert Hamster; 07.01.2016, 20:59.
                "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
                (Volker Pispers)

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                  #9
                  Naja 21 km ist doch bissel wenig^^ da fahr ich zu jedem Verein deutlich länger

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                    #10
                    Verstehe ich das richtig, daß Du 21km weiter weg gezogen bist ? Von Wohnort A nach Wohnort B, und daß Du jetzt 21km mehr fahren müßtest, um Deinem Sport in Deinem bisherigen Verein nachgehen zu können ?

                    Unbedingt beim neuen SB vorstellig werden und im Gespräch diesen unnötigen Quark auas der Welt schaffen. Vlt hilfts ja auch weiter, wenn Du dem neuen SB die Telefonnummer vom alten SB mitbringst.............
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                      #11
                      Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                      Verstehe ich das richtig, daß Du 21km weiter weg gezogen bist ? Von Wohnort A nach Wohnort B, und daß Du jetzt 21km mehr fahren müßtest, um Deinem Sport in Deinem bisherigen Verein nachgehen zu können ?

                      Unbedingt beim neuen SB vorstellig werden und im Gespräch diesen unnötigen Quark auas der Welt schaffen. Vlt hilfts ja auch weiter, wenn Du dem neuen SB die Telefonnummer vom alten SB mitbringst.............
                      Ich bin leider gezwungen für die Strecke auch die Fähre zu nutzen, also zusammen mit Autofahrt für eine Richtung ca 50 Minuten, auch wenn es nur 21 KM sozusagen sind.

                      Vllt. deswegen...
                      "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
                      (Volker Pispers)

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                        #12
                        Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
                        S
                        Ein Sportschütze zieht in einen räumlich weiter entfernt liegenden neuen Wohnort...
                        Es gab Zeiten, da lief der Mensch noch zu Fuß. Selbst in dieser Zeit war eiin 21 Kilometer entfernter Ort in räumlicher Nähe.

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                          #13
                          Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
                          So hab mich mal jetzt noch mal erkundigt und es ist sowas erwünscht:



                          Danke euch


                          PS: ich denke das ist der Anlass:

                          Ein Sportschütze zieht in einen räumlich weiter entfernt liegenden neuen Wohnort, tritt aber keinem Schießsportverein in räumlicher Nähe seines neuen Wohnortes bei. In diesem
                          Fall ist zu prüfen, ob der Waffenbesitzer noch regelmäßig Schießsport betreibt.


                          Bei mir sind des 21 KM jetzt.
                          Du denkst das ist der Anlass....was hat der SB den geschrieben ....er wird ja ne Rechtsgrundlage angegeben haben. Und wenn er sich auf § 4 Abs. 4 WaffG bezogen hat, hat er ja auch Recht und macht nur seinen Job.

                          Dann Zettel ausfüllen, abgeben, alles gut. Er hat was zum abheften, wenn es Ärger gibt hat er was zum vorzeigen und alles ist gut

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                            #14
                            Mich würde der Anlassbezogene Grund sicher auch interessieren. So kann man in Zukunft den Anlass vermmeiden.

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                              #15
                              interessantes thema.....

                              mein verein ist ca. 40 km entfernt und der stand ca. 100 km !

                              bin aber auch noch nie umgezogen.

                              das PDF habe ich mir mal abgespeichert !

                              ....was es alles gibt !
                              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                              Gustav Heinemann



                              www.prolegal.de
                              www.german-rifle-association.de

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