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MR308 oder HK G3 (Clon) - Eine Frage der SPO (BDMP)
ZG1 ist für nachbauten von Waffen die schon 1965 bei Behörden eingeführt waren. Das G3 (also SabreDefence, MKE, LuxDefTec, ...etc) wurde als Standartgewehr bereits 1959 bei der Bundeswehr eingeführt.
Natürlich gehen keine "Originalwaffen". Das G3 fällt nun mal definitiv unter das Kriegswaffengesetz
Nein, diese Disziplin ist nicht für Nachbauten gedacht, sondern ausschließlich für (dienstlich geführte) Originale.
Bitte lies die Diziplinbeschreibung aufmerksam, Nachbauten werden mit keiner Silbe erwähnt.
Aber dann wäre ja das Original G3 erlaubt... und das PSG-1 ist jetzt ja auch nicht so weit von den Clonen entfernt...
Werden die Regularien tatsächlich so ausgelegt? Dann könnte ich ja nach ZG-4 im Prinzip alle Halbautomaten nach gusto beantragen (also MR308 wie auch G3-Clone).
Richtig, ein Original-G3 wäre laut Beschreibung für die Disziplin zugelassen, sofern Kriegswaffen legal wären und diese daher nicht generell von der SpoO ausgeschlossen wären.
PSG1 ist übrigens auch Kriegwaffe
ZG4 ist tatsächlich für viele Waffen geeignet, da dort keine dienstliche Einführung gefordert ist.
Wie sieht es mit der Forderung "Nitro-Treibladungspulver" bei ZG-4 aus...
Ich hab mich mit der Chem. Zusammensetzung der Treibladung nicht befasst und bin pauschal von "Schwarzpulver" ausgegangen. Wenn das aber auf nahezu alle "modernen Waffen" zutrifft, wäre das wohl die richtige Disziplin
Weder das G3, noch deren Clone oder das MR308 sind Schwarzpulverwaffen.
Die Patrone .308WIN, wird mit NC-Pulver (Nitrozellulosepulver) befüllt.
NC-Pulver ist https://de.wikipedia.org/wiki/Schie%C3%9Fpulver
Es gibt da Patronen, z.B. .303 British, die zuerst mit Schwarzpulver als Treibladung versehen waren und später dann auf NC-Pulver umgestellt wurden.
Das ist aber ein anderes Thema.
Zuletzt geändert von pierrebär; 13.10.2015, 05:55.
Also ich hab mir das mal durchgelesen und Nachbauten sind zwar nicht erwähnt aber dadurch auch nicht ausgeschlossen, eher ist das G3 ausgeschlossen, da es im Original ja ein Vollautomat ist, Die Nachbauten bestehen aus vielen in Lizenz gefertigten Teilen eines G3 zB Luxdeftec bezieht die Teile ja aus Pakistan von POF, also ist es ein Gewehr das bei einer regulären Armee eingesetzt wird und nur nach deutschem Recht abgeändert ist in einen Halbautomat. Damit wird es original. und damit einsetzbar.
Ich denke am besten wäre es den BDMP verantwortlichen direkt anzuschreiben weil er muss es ja befürworten beim Antrag was geht und was nicht.
Zuletzt geändert von HSG1-5037; 18.10.2015, 09:22.
Nein, es sind keine originalen, eingeführten Waffen, die abgeändert wurden.
Es sind nach deutschem Recht komplette, zivile Neufertigungen und keine Abänderungen. Die Bundeswehr z.B. hat niemals ein XR41, SAR M41 oder dergleichen geführt, sondern ein G3.
Dass die Zivilisten zufällig wie ein G3 daherkommen ist unerheblich.
Nein, es sind keine originalen, eingeführten Waffen, die abgeändert wurden.
Es sind nach deutschem Recht komplette, zivile Neufertigungen und keine Abänderungen. Die Bundeswehr z.B. hat niemals ein XR41, SAR M41 oder dergleichen geführt, sondern ein G3.
Dass die Zivilisten zufällig wie ein G3 daherkommen ist unerheblich.
Wer redet davon das es die Bundeswehr führen muss? Da steht reguläre Armee.
Die Pakistanische Armee ist eine reguläre Armee. POF fertigt auf hk Maschinen in Lizenz G3 Gehäuse, also ist das Ding Original wenn auch nicht direkt von hk hergestellt.
Ne p38 ist bleibt ne p38 auch wenn es von vielen gebaut wurde. Und es k98 haben auch mehr Firmen gebaut als Mauser. Trotzdem kommt da keiner auf die Idee zu sagen ist kein k98 oder?
Wer redet davon das es die Bundeswehr führen muss? Da steht reguläre Armee.
Die Pakistanische Armee ist eine reguläre Armee. POF fertigt auf hk Maschinen in Lizenz G3 Gehäuse, also ist das Ding Original wenn auch nicht direkt von hk hergestellt.
Ne p38 ist bleibt ne p38 auch wenn es von vielen gebaut wurde. Und es k98 haben auch mehr Firmen gebaut als Mauser. Trotzdem kommt da keiner auf die Idee zu sagen ist kein k98 oder?
Und führt die pakistanische Armee etwa SAR M41, XR41, HK41? Nein, sie führt ein G3.
Nochmal, die zivilen Nachbauten sind KEINE umbauten, sondern komplette ZIVILNEUFERTIGUNGEN, die in diesem Zustand in keiner Armee, Polizei oder dergleichen in der Welt geführt werden; daher können sie per definitionem der Disziplinbeschreibung nicht eingesetzt werden. Sie sind KEIN G3, sondern zivile Büchsen, die zufällig wie ein G3 daherkommen.
Der Vergleich mit P38 und K98 hinkt. Schließlich stellen z.B. Schwaben Arms oder Sabre Defence nicht als einer von vielen Herstellern G3, sondern ihre zivilen Büchsen her.
Nichts anderes wäre es mit einem HK SL6, dies ist auch eine rein zivile Waffe, die nirgends geführt wurde. Dass dieses, genau wie SAR M41, XR41 etc. technisch vom G3 abgeleitet ist und teilweise wie eines daherkommt, ist nach deutschem Recht lediglich Zufall; es sind zivile Selbstlader.
Der Bundesreferent schrieb übrigens schon vor zig Jahren was dazu:
Gefunden im WO-Forum:
"Hallo ,
die XR 41 kann auf jeden Fall in NRM - A( DG 3) geschossen werden.
Mit dem Ringkorn ist nicht der Korntunnel gemeint, sondern das statt eines Balkenkorns ein Ringkorn eingesetzt wird.
Da dieses Gewehr eine Zivilfertigung ist, ist es nicht in DG1 & 2 zugelassen.
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