SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

B-Schrank unter 200 KG

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #31
    Ich weiss ja nicht was ihr so an Mitarbeitern der Kontrollbehörden habt, aber mit unseren kann man sich einfach unterhalten...

    Kommentar


      #32
      Mit unseren auch, deshalb hab ich nicht diskutiert.

      Kommentar


        #33
        Die Profis lachen wahrscheinlich auch über den I Schrank und sprengen ihn bei Bedarf einfach auf

        Aber zugegeben gegen neugierige Sprösslinge und Einbrecher bei denen es fix gehen muss hilft ein schicker A-Stahlschrank oder ein mit stabilem Schloss versehener Blechschrank, den man nicht mal so nebenbei mit dem Schraubenzieher aufhebelt, sehr.

        Dickere Brummer bringen denke ich rein statistisch keinen weiteren Vorteil.

        Stattdessen vielleicht die Steckdosen verschliessen und die Elektrowerkzeuge mit in den A-Schrank

        Kommentar


          #34
          nja, das Innenministerium will mit neuer Richtlinie nun A/B verbeten ohne Bestandsschutz, also hat sich das Thema bis 2020 erledigt.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

          Kommentar


            #35
            Interessant, wenn dem so ist, sollte ich wohl flugs Kontakt mit meinem Verband aufnehmen, und darauf drängen, dass er sich bei Anhörungen für einen Bestandschutz einsetzt.

            Gibt es irgendwo nähere Infos zum Planungsstand des BMI? 2020 klingt sehr zeitnah.

            Ich finde es aber schon sehr bemerkenswert, wo das BMI Handlungsbedarf sieht. Waffen, die tatsächlich in den derzeit vorgeschriebenen Tresoren liegen, dürften kaum abhanden kommen. Und wenn doch, hätte, wie schon vorher gesagt, wahrscheinlich auch ein Tresor mit Widerstandsgrad I meist kein weiteres Hindernis dargestellt.

            Vielleicht kann man ja für die Zukunft bei neuen Tresoren analog zu A und B mindestens S1 und S2 fordern. Damit unterliegen neue Tresore einer Prüfnorm und nicht mehr nur einer Bauartbestätigung durch den Hersteller.

            Kommentar


              #36
              2020 war jetzt einfach mal geraten, ganz "offiziell" ist es nicht, stand mal irgendwie offline in ner Zeitschrift.
              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

              Kommentar


                #37
                Hallo an Alle,

                vielleicht lest ihr euch auch mal alles durch, was dort von Markus Czenia geschrieben wurde. Da geht es doch überhaupt nicht um das Gewicht im Zusammenhang mit der Anzahl der Waffen!!

                Da geht es um die sogenannten Möbeltresore. Die sind nach VDMA 24992, UND NUR AUF DIESE BEZIEHT SICH DAS WaffG!!, immer im Mauerwerk zu verankern und auch in einem Möbel zu verblenden.

                Ruft mal bei Burg Wächter an. Die werden euch das exakt so bestätigen. Das DSB Poster hat doch damit gar nichts zu.

                In diesem Sinne;-)

                Kommentar


                  #38
                  Das Gerücht mit den geänderten und wegfallenden Sicherheitsklassen nach VDMA hört man jährlich, zumeist im Dunstkreis von Fachausstellungen und Messen, immer hat man das von jemanden aus der Branche. Aber keiner weiß nie was genaues.

                  Das WaffG bezieht sich nicht auf Möbeltresore sondern auf Zitat Behältnisse Zitatende.

                  Hier in dem PDF steht alles drin was man darf. http://www.frankonia.de/images/multi...fbewahrung.pdf

                  Verankern muss man generell nicht, egal was der SB dazu murmelt, so lange man die Kontingentsgrenzen nicht überschreitet. Mein A-Schrank ist verdübelt, weil der sonst nach vorne gibt. Das wäre doof.

                  Zum Thema "Lassen sich knacken": Klar lassen sich die Teile knacken, die Frage ist halt: Von wem? Und was soll der Schrank denn bezwecken? Meine Schränke sollen ein Sicherheitsbedürfnis einer gesetzgebenden Behörde erfüllen, die unberechtigten Personen in meinem Haushalt würden auch einen abgeschlossenen Holzschrank nicht ohne Werkzeug aufbekommen, ebensowenig einen Spind. Der Gesetzgeber findet das aber zu wenig, also gibt es diese überbordenden Aufbewahrungsvorschriften. Wer einen A-Schrank knacken will, kann das mit lautem Getöse innerhalb von Minuten tun. Soll es leise sein, dauert es länger. Getöse und benötigte Zeit erhöhen sich mit den entsprechenden Sicherheitsstufen bzw. Widerstandsklassen.

                  Zum Thema "Kann ich in meinen A-Schrank bohren?": Klar. Ohne Probleme. Selber mehrfach gemacht, Hartmann A Schrank. HSS-CO Bohrer, ein wenig Achtsamkeit und Schneidöl. Da bricht nix ab, da himmelt man kein Bohrfutter, alles gut.
                  Zuletzt geändert von Flachländer; 09.05.2016, 10:18.

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
                    ....
                    Zum Thema "Kann ich in meinen A-Schrank bohren?": Klar. Ohne Probleme. Selber mehrfach gemacht, Hartmann A Schrank. HSS-CO Bohrer, ein wenig Achtsamkeit und Schneidöl. Da bricht nix ab, da himmelt man kein Bohrfutter, alles gut.
                    Nur dass dann sehr wahrscheinlich die Schutzklasse erlischt, da der Tresor verändert wurde.

                    Kommentar


                      #40
                      Was ich zu dem Thema rausgefunden habe ist folgendes:

                      Nach VDMA gibst es Mindstanforderungen für Stufe B.
                      1. Doppelwandig
                      2. Stahlblech zusammen mindestens 4,5 mm
                      3. Und hier kommts!! Bei Standtresoren Wandstärke mind. 60mm, bei Möbeleinbau und Wandeinbau Tresoren weniger zugelassen.

                      Kurz: Tresor B weniger als 6 cm Wand ist Möbel Einbau, 6 cm oder mehr ist Stand Tresor.

                      Das ein Möbeleinbau Tresor ( also z.B. 3 cm Wand ) frei stehend, nicht mehr die Stufe B erfüllt, ist ein, wenn auch logischer, Rückschluss. Ob das tatsächlich so ist, hab ich nirgends gefunden.
                      Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

                      Kommentar


                        #41
                        Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                        Nur dass dann sehr wahrscheinlich die Schutzklasse erlischt, da der Tresor verändert wurde.
                        Nein, so lange man das Riegelwerk in Ruhe lässt.

                        Kommentar


                          #42
                          Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
                          Mein A-Schrank ist verdübelt, weil der sonst nach vorne gibt. Das wäre doof.
                          Wär auch doof sonst, wenn die Schlagzeile lautet:
                          Sachbearbeiter bei Rountine-Waffenkontrolle getötet worden

                          Bin mir nicht sicher, was die Medien daraus machen würden...

                          Jedenfalls danke nochmal für den Link. Aber mir fehlt der Hinweis der Über-Kreuz-Lagerung. Soweit ich weiß, darf man in jedem A-Schrank auch Munition lagern, sofern keine passende Waffe drinnen ist, da:
                          1. Über-Kruez
                          2. Für Munition nur Stahlblech + Schloss als Mindeststandard festgeschrieben ist.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                          Kommentar


                            #43
                            Darf man, was sich aus der Aufbewahrungsvorschrfit für die Munition ableitet.

                            Was mich neulich noch völlig aus dem Tritt gebracht hat: in dem PDF, mittlere Spalte, zweites von unten. Augenscheinlich wird B in A zu 0, also darf man in einem B-Innenfach, dass in einem A-Schrank drin ist KW + Munition lagern. Deckt sich auch mit dem Bandwurmsatz in §13 AWaffV zum WaffG, Abschnit (4), sofern man da nicht bereits beim lesen ein Aneurysma bekommt.

                            Kommentar


                              #44
                              Ne, wird nicht zu 0, sondern is ne Ausnahme für den "sogenannten Jägerschrank". Das wurde als Ausnahme quasi gleichgestellt. DA war ich mir lustigerweise direkt sicher, bevor ich überhaupt die WBK beantragt hatte.

                              Oh mei, warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
                              Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                              Kommentar


                                #45
                                Hi Flachländer,

                                das sich das WaffG nicht auf Möbeltresore im speziellen bezieht ist doch klar:-). Mein Satz sagt, dass sich das WaffG auf die VDMA 24992 bezieht. "Behältnisse B gemäß VDMA 24992 usw".

                                Und in eben dieser Bauvorschrift steht explizit drin, dass Behältnisse der Stufe B mit Wandstärke ca 30mm immer im massiven Gebäudeteil zu verankern sind und auch immer verblendet eingebaut werden müssen.

                                Beste Grüße

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X