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Wechsellauf .357 sig für 9mm

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    Wechsellauf .357 sig für 9mm

    Hallo Forum,

    zählen 357 sig und 9mm als kalibergleich im Sinne des Waffenrechts?
    Sprich: Kann ich mir für meine Glock 19 in 9mm ein Wechselsystem in .357 sig kaufen?

    Gruß,

    PP
    "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" - Thomas de Maizière

    #2
    Das Kaliber im eigentlichen Sinne beschreibt den Durchmesser von Lauf oder Geschoß, demnach sind .357SIG und 9mm Para als gleich zu betrachten.
    Im Gesetzt ist der Erwerb von kalibergleichen oder kleineren WS erlaubnisfrei, aber eintragungspflichtig.
    Die Unterscheidung von höheren Leistungsdaten (Maximaldruck u.ä.) findet nur bei Wechseltrommeln für Revolver Anwendung.
    Demnach sollte Dir ein entsprechendes WS eingetragen werden.


    KLICK

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
    Waffenliste
    [...]

    2.
    Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
    2.1
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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