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Erteilung kleiner Waffenschein wird erschwert

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    #46
    Zitat von derda Beitrag anzeigen
    Lass es mich so ausdrücken: Ich denke, das Vorgehen ist erlaubt seitens der Behörde, aber empfinde es als ein Unding. Da maßt sich jemand an, anderen zu erklären, was sie für einen Blödsinn machen würden. Natürlich hat der Amtsschimmel keine Ahnung von nichts, aber meint, es besser zu wissen.
    ich denke nicht, dass hier von erlaubt auszugehen ist. du stellst einen antrag (der einen verwaltungsakt auslöst). Dieser Antrag muss bearbeitet und beschieden werden. Davon ausgehend, du hast alle Unterlagen eingereicht.

    Ein Vermerk a la "sind sie sicher? wenn ich nix höre mach ich nix mehr" ist sicher kein bescheid. klar kannst du den antrag zurückziehen, dies geht aber nur wenn du dies aktiv tust. daher ist die behörde, solange du den antrag nicht zurückziehst, dazu verpflichtet diesen zu bearbeiten.. und zwar im regelfall innerhalb von 3 Monaten. gehts darüber hinaus, kannst du kostenlos einen bescheid einklagen.

    wichtig: nur weil es eine behörde einfach macht bedeutet dies nicht, es ist automatisch richtig. die kommen nur solange damit durch, wie sich keiner wehrt.


    Zusätzlich wäre noch interessant ob hier nicht § 42a VwVfG Genehmigungsfiktion gilt. sprich, man von einer genehmigung ausgehen kann, wenn eine bestimmte zeit verstrichen ist. das wäre auch mal interessant zu klären. dann wäre eine untätigkeitsklage nicht mal nötig.

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      #47
      Mhm, interessant. Ich bin davon ausgegangen, dass der Verwaltungsakt nicht beeinträchtigt ist, weil der Antrag ja nicht abgelehnt wird. Wäre mal nett, da von fachlicher Stelle eine Auskunft zu erhalten.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #48
        Zitat von derda Beitrag anzeigen
        Mhm, interessant. Ich bin davon ausgegangen, dass der Verwaltungsakt nicht beeinträchtigt ist, weil der Antrag ja nicht abgelehnt wird. Wäre mal nett, da von fachlicher Stelle eine Auskunft zu erhalten.
        in diesem fall geht es ja genau um diese beeinträchtigung. wird die genehmigung abgelehnt wäre eben rechtlich alles in Butter , da der verwaltungsakt ja stattgefunden hätte (für die Klage ist nur erheblich, dass kein bescheid innerhalb einer frist ergangen ist).

        das problem ist genau das NICHT stattfinden eines Bescheides (egal ob positiv oder negativ).


        gilt im übrigen auch analog für die WBK. Dauert es da zu lange (>3 monate) ist dies auch einklagbar.

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          #49
          Ja, ich weiß. Aber ich dachte, dass das als Zwischenstand irgendwie durchgeht. Behörden können ja kreativ sein.

          Die Sache mit der Klage nutzt anscheinend keiner, weil Dauer von 16 Wochen oder so hingenommen wird.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #50
            Zitat von derda Beitrag anzeigen
            Ja, ich weiß. Aber ich dachte, dass das als Zwischenstand irgendwie durchgeht. Behörden können ja kreativ sein.

            Die Sache mit der Klage nutzt anscheinend keiner, weil Dauer von 16 Wochen oder so hingenommen wird.
            Kreativ können Sie ja gerne sein .. solange sich keiner wehrt. Das ist ja immer das Problem. Es traut sich keiner (gilt auch für die Klage). Jeder hat immer Angst.

            Man darf aber nicht vergessen, dass man ein Recht auf die Genehmigung hat. Bezahlst du deine Knöllchen nicht schnell genug, kümmern sich die Beamte ja auch gern schnell darum. Wird nur gern vergessen, dass dies auch andersrum gilt. Da darf man einfach keine Hemmungen haben. Es erwarten dich ja auch keine Nachteile, weil du das ja keine Entscheidung aus dem Bauch ist, sondern eine reine faktenbasierende. Dir muss bewiesen werden, dass du nicht zuverlässig bist. Geht das nicht MUSS man dir das genehmigen.

            Da muss ich immer an den Fall denken, als sich ein Amt weigerte Sozialhilfe zu zahlen (agentur für arbeit ), es verklagt wurde, dann hat der antragsteller recht bekommen und das amt weigerte sich weiterhin.
            Darauf hin schickte der einen Gerichtsvollzieher hin .. und der hat knallhart vor Ort gepfändet. Da hat das Amt doof geschaut. Nur so ist es aber richtig.

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              #51
              Braucht denn überhaupt jemand so ein Schei..... ?
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                #52
                Über 300.000 Leute, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #53
                  Gott sei Dank . ich habe eine Pamp im Tresor . Wenn einer soll kommen nachts.
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                    #54
                    Dann bist du angeschmiert, denn wenn du Zeit hast, die Pumpe zu holen, dann liegt keine Notwehr vor. So jedenfalls alle Urteile, die ich hierzu (aus der Presse) kenne.

                    Du hast kein Bedürfnis "Selbstverteidigung". Sowas gibts in Deutschland nicht.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #55
                      Jetzt ist mir erstmal klar geworden, warum dieser Lappen als "Kleiner Waffenschein" bezeichnet wird Also nochmal genau im Briefumschlag gucken ! Eventuell lag er neben dem Belehrungsschreiben mit bei !
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                      Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                        #56
                        nicht ganz richtig ,

                        [QUOTE=derda;142623]Dann bist du angeschmiert, denn wenn du Zeit hast, die Pumpe zu holen, dann liegt keine Notwehr vor. So jedenfalls alle Urteile, die ich hierzu (aus der Presse) kenne.

                        wenn er Schlafstörungen hat und nachts seine Waffe reinigt und genau dann kommt der
                        bewaffnete Einbrecher ...

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                          #57
                          Der Witz: Ich reinige ab und an mal auch "einfach so", um zu schauen, ob ich was übersehen hab. Mal über ein Video in YT gestolpert, was "meine" Waffe behandelt oder einen Kommentar gelesen und muss das überprüfen? Is ernsthaft schon vorgekommen...

                          Gut, sind dann eher Langwaffen, aber so prinzipiell...

                          Wie auch immer: Ich wollt nur mal meine (rechtlichen) Bedenken als Laie ausdrücken.
                          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                            #58
                            Zitat von derda Beitrag anzeigen
                            Dann bist du angeschmiert, denn wenn du Zeit hast, die Pumpe zu holen, dann liegt keine Notwehr vor... Du hast kein Bedürfnis "Selbstverteidigung". So was gibts in Deutschland nicht.
                            Wie kommst du auf dieses schmale Brett ? Für Notwehr braucht es kein "Bedürfnis", schon gar nicht in den eigenen 4 Wänden und in so einem Fall kannst du alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, folglich auch er seine Pumpe.

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                              #59
                              Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                              Wie kommst du auf dieses schmale Brett ? Für Notwehr braucht es kein "Bedürfnis", schon gar nicht in den eigenen 4 Wänden und in so einem Fall kannst du alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, folglich auch er seine Pumpe.
                              Und wie kommst auf das schmale Brett das eine Pumpe dem Besenstiel vorzuziehen ist . Wenn es doch heisst
                              Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die einer-seits die sofortige endgültige Abwendung des Angriffs gewährleistet (geeignet ist) und andererseits das relativ mildeste Verteidigungsmittel darstellt.

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                                #60
                                Zitat von CAG Beitrag anzeigen
                                WFür Notwehr braucht es kein "Bedürfnis"
                                Nochmal in langsam: Schusswaffenerwerb geschieht in Deutschland nach dem Bedürfnisprinzip. Ergo gibt es keine Schusswaffen für Notwehr, auch daheim nicht. Und es muss jede Waffe sicher und getrennt (abhängig vom Safe) von Munition verwahrt werden.

                                Folglich kann man dich dranbekommen, wenn du genügend Zeit hattest, dein Zeug rauszuholen etc. und nicht vorher 110 oder anderes gemacht hast.

                                @ erich74

                                Schusswaffe hilft sicher, Besenstil nicht und gegen zwei Einbrecher (in Bezug auf Maischbergersendung ...) kann es schlecht aussehen. Schusswaffe ist aber nicht vorgesehen und vor Gericht kann das nach hinten losgehen.
                                Nothelfer zu drei Monaten verurteilt
                                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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