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Frage zu Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

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    #61
    Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
    Das Problem ist eigentlich vom WaffG her hausgemacht. In diesem Gesetz ist nur die Rede von Jägern, Sammlern und Sportschützen. Von "Hobbyschützen", die viele Schießtermine im Jahr wahrnehmen, aber keine Wettkämpfe bestreiten, ist leider nicht die Rede. Deshalb muss man sich als Hobbyschütze den Sportschützen zuordnen lassen und nach entsprechenden Punkten im WaffG handeln, um als Erstantragsteller eine Erwerbserlaubnis zu bekommen.
    ...
    Wünsche gut gerutscht zu sein!


    Zum Thema. Ich fürchte du begehst hier, wie mancher andere auch, einen kleinen Denkfehler.
    Denn was du im Zusammenhang mit unserem Hobby als Hobbyschütze bezeichnest, das nennen wir in jeder anderen Sportart im Unterschied zum Spitzen- oder Leistungssport schlicht Breitensport.
    Diese Unterscheidung trifft das WaffG nicht wortwörtlich aber sinngemäß, wenn man zum Beispiel an die Gelbe WBK und das Grundkontingent auf die Grüne denkt, sowie an die erweiterten Voraussetzungen für die Überschreitung des Grundkontingents.

    Hobby-/Breitenschießsportler/-schützen müssen sich zwar Einschränkungen gefallen lassen, aber die gibt das Gesetz vor. Wenn das Vereins- oder Verbandsfürsten tun, na ja. Mal sehen ob ich meine guten Vorsätze einhalten kann mich darüber nicht mehr aufzuregen.
    Zumal sich heutzutage jeder seinen Fürsten auf mannigfaltige Art selbst aussuchen kann.

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      #62
      Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
      ... Ein Mitglied unserer RAG hat bei mir vor Jahren auch einen HA in .308 beantragen wollen, ohne zuvor auch nur bei einem Langwaffenschießen gewesen zu sein, obwohl er seit Jahren GK-Pistole geschossen hat.
      Diesen Kameraden haben wir höflichst gebeten, zunächst mal regelmäßig bei den LW-Terminen zu erscheinen, bevor wir ihm das Bedürfnis bescheinigt hatten...
      Bis auf das hier kann ich dich nachvollziehen. Der Gestzgeber sagt ausdrücklich "mit erlaubnispflichtigen Waffen". Von Kurz, Lang, KK oder GK schreibt er nichts. Somit habe ich also das Recht eine LW zu beantragen ohne jemals LW geschossen zu haben. Selbst der HSV hat damit keine Probleme. Keine Ahnung wie das bei RAG funktioniert, aber ein Verein hat lediglich zu bestätigen, ob der Schütze regelmäßig teil nimmt und nicht über sein Bedürfnis zu urteilen.

      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
      ... Ich gehöre zu den Schützen, die sich nicht abhetzen lassen und im Großkaliberschießen Entspannung suchen und finden. In Vereinen (egal welche...Judo, Karate usw), die nur sportliche Höchstleistung fordern, kann man keinem Hobby nachgehen. Das ist in meinen Augen Berufssport und kein Ausgleich, den man in der kostbaren Freizeit sucht...
      Diesem Ansatz folge ich auch: kein Leistungsdruck sondern einfach (auch) mal Spaß. Wobei ich den Leistungsdruck dann eher selber aufbaue. Zehn Schuss im gleichen Loch, dass muss doch zu schaffen sein .

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        #63
        Zitat von Veto11 Beitrag anzeigen
        Denn was du im Zusammenhang mit unserem Hobby als Hobbyschütze bezeichnest, das nennen wir in jeder anderen Sportart im Unterschied zum Spitzen- oder Leistungssport schlicht Breitensport.

        Genauso sehe ich das auch. Nur habe ich ganz bewusst eine andere Wortwahl gewählt. Es gibt halt eine Menge Leute, die meinen, sie wären die Leistungsschützen vor dem Herrn und für diese gibt es diese Unterschiede nicht. Zum Beispiel die Herren, die immer nur mit dem Bier in der Hand im Vereinslokal sitzen und etwas von 40 bis 50 Jahren KK-Wettkampferfahrung faseln. Alle anderen würden nur den Stand kaputt schießen. Einmal im Jahr sieht man die "Alten" dann mit ihren Waffen bei der Vereinsmeisterschaft. Also einmal im Jahr schießen ist zwar auch eine Art Regelmäßigkeit, aber damit hält man nicht das Niveau eines Leistungsschützen.
        Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
        Diesem Ansatz folge ich auch: kein Leistungsdruck sondern einfach (auch) mal Spaß. Wobei ich den Leistungsdruck dann eher selber aufbaue. Zehn Schuss im gleichen Loch, dass muss doch zu schaffen sein .
        So sehe ich das auch. Den Druck soll man selbst auf einen aufbauen. Wenn er aber jedoch von anderen ausgeübt wird, ist etwas ganz gewltig schief gelaufen.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #64
          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

          Ein Mitglied unserer RAG hat bei mir vor Jahren auch einen HA in .308 beantragen wollen, ohne zuvor auch nur bei einem Langwaffenschießen gewesen zu sein, obwohl er seit Jahren GK-Pistole geschossen hat.
          Diesen Kameraden haben wir höflichst gebeten, zunächst mal regelmäßig bei den LW-Terminen zu erscheinen, bevor wir ihm das Bedürfnis bescheinigt hatten.

          Nicht alles ist reine Willkür und Boshaftigkeit gegenüber dem armen Sportschützen.
          Also ich bin zwar auch RAG-Mitglied, aber dort nicht auf Befürwortungen angwiesen, da ich auch im BDS bin.

          Die Bedingungen sind vor Ort sehr unterschiedlich. Ich kann im Rahmen der RAG nur auf einem über 80 km entfernten Bw-Stand schießen, mit den üblichen Nachteilen:
          - nur Vollmantel
          - keine wiedergeladene Mun
          - nur bis .44 Mag
          - keine Flinte
          - KW nur auf 20 statt auf 25 Meter

          Somit ist der Besuch dieses Schießstandes für mich ziemlich unattraktiv, lediglich für Langwaffe auf größere Entfernung macht es Sinn.

          Meine persönliche Meinung zu dem von Dir geschilderten Fall:
          Ich würde es als Unverschämtheit ansehen, wenn Du mir soetwas erzählen würdest. Das Waffengesetz gibt Deine Vorgehensweise nicht her.

          Ich würde also meine Rechtschutzversicherung einschalten und gegebenfalls dagegen klagen.

          Ich sehe nämlich im Gegensatz zu Dir tatsächlich reine Willkür und Boshaftigkeit, die ich mir nicht gefallen lassen würde.

          Du müßtest bei jeder Gelegenheit mit äußerst kontoversen Diskussionen mit mir rechnen.

          Bei einem RAG-Mitglied (falls es nicht ausnahmsweise ein Förderer ist) kann ich zusätzlich davon ausgehen, daß er als Soldat auch schon Langwaffenerfahrung bei der Bundeswehr gesammelt hat (MG sowie G36 oder/und G3).

          Wenn ich als WBK-Besitzer im Rahmen des Grundkontigents eine Waffe befürwortet haben möchte, erwarte ich nicht, daß mir irgendjemand über die gesetzliche Regelung hinaus "Knüppel zwischen die Beine wirft".

          Solche Leute wie Du sollten mal ihre Meinung überdenken und/oder sich aus den entsprechenden Positionen zurückziehen, denn ich sehe Dein Verhalten als äußerst schädlich für die sowieso schon nicht einfache Situation der RAG's an.

          Ich habe mir auch eine Pumpe befürworten lassen, ohne jemals vorher mit einer geschossen zu haben.

          Warum sollte ich vorher regelmäßig an einem Flintentraining teilnehmen?
          Dafür gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage.

          Ja, einen LW-Halbautomaten habe ich auch, ebenfalls ohne vorheriges Training im Sportschützenbereich.

          Regelmäßiges Training mit Vereinswaffen/Waffen von anderen Schützen hatte ich lange machen müssen, bevor ich meine WBK bekam.


          lg Rüdiger:-)
          Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

          Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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            #65
            Danke für die umfassenden Antworten. Ich versteh jetzt, wo das Problem liegt und hoffe, dass meine Begründungen für die fehlenden Zeiträume ausreichend sind. Falls Wettkampftermine von der LG-Oberliga über die Winterzeit nicht ausreichen sollten, weiß ich auch nicht weiter.

            Übrigens, die Bierpreise auf dem Oktoberfest sind mir so egal, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt Ich bin 22, weiblich und komme aus dem schönen Badnerland. Mit München hab ich also nicht viel zu tun.

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              #66
              Zitat von brit-stift Beitrag anzeigen
              Ich bin 22, weiblich .......
              Ja dann sollte man nicht so kleinlich sein.

              Johann

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                #67
                Hallo!
                Ich verfolge diese Diskussion mit großem Interesse und kann über einige Beiträge nur verwundert den Kopf schütteln.
                Wenn ich eine WBK beantrage, müssen der Sachbearbeiter und ich die geltenden Gesetze beachten, unabhängig davon ob mir das gefällt oder nicht.
                Kann ich bei einem Antrag eine gesetzliche Vorgabe nur teilweise (nach Meinung des Sachbearbeiters!) erfüllen, habe ich zwei Möglichkeiten,
                1. In einem persönlichen Gespräch in freundlichem Ton zu erklären warum die Vorgabe nur teilweise erfüllt wurde, was bei dem für mich zuständigen SB fast
                immer zu einem positiven Entscheid führt.
                2. Den Sachbearbeiter erst einmal beschimpfen und ihm klarmachen, dass er das Gesetz nicht kennt und dann zwei Jahre warten bis nach diversen
                Rechtsanwaltsrechnungen eine WBK ausgestellt wird (so einem Schützenkollegen von mir passiert).
                Ich habe bei dem gleichen SB 2008 fünf! Waffen auf einmal eingetragen bekommen.
                Daher meine Empfehlung: Geht den "weichen" Weg und Ihr kommt weiter.
                hardy.s

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                  #68
                  Zitat von hardy.s Beitrag anzeigen
                  Ich habe bei dem gleichen SB 2008 fünf! Waffen auf einmal eingetragen bekommen.
                  Fünf auf einmal in die grüne WBK?
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    #69
                    Ich nehme an, es sind Voreinträge gemeint und unter Beachtung von 2/6 entsteht die Vermutung, dass das erste Halbjahr mit drei Waffen unter Ausnahme geregelt wurde...

                    Aber erstmal mit einer miesen Grundstimmung reinlatschen ins Büro ist sicherlich weniger hilfreich. Wie auch immer, eigentlich sollte es den Sachbearbeiter nichts angehen, solange der Verband sagt "passt, hier das Bedürfnis" und im Idealfall hält sich der Verband ans Gesetz.

                    Im BSSB steht drauf "überwiegend die Waffenart, die beantragt wird", also Kurz- oder Langwaffe bei den 18 Terminen. ICH hab es BIS JETZT so erlebt, dass die 12 Monate komplett sein müssen, der Rest egal (also Pause auch länger in der Mitte).
                    Beantragt man die Gelbe mit der Grünen gleich mit, spielt das keine Rolle^^ (e:/ also mit der Art der Waffe, nicht gerüttelt wird an den 12 Monaten etc. Nachträglich beantragen ist halt dann überwiegend mit Langwaffe vom Verband verlangt)

                    Egal, ich find es auch verwunderlich, dass in anderen Bundesländern man ankreuzen kann, was man auf der Gelben alles haben "will", anstelle wie in Bayern alles Fragerei mitnehmen zu können.

                    Wie auch immer, spannend zuzuschauen...
                    Zuletzt geändert von derda; 05.01.2015, 11:00.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #70
                      Hat ein Schützenfreund von mir bei einem Erbfall auch gekriegt.

                      Allerdings war die Abmachung, dass er dann die nächsten 18 Monate keine weitere Waffe erwirbt.
                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #71
                        Bei mir war es auch ein Erbfall. Der SB war der Meinung,dass er mir lieber die Waffen einträgt ,als einer 80jährigen eine "Erben WBK" auszustellen.
                        Die Auflage, 18 Monate keine Waffe mehr eintragen zu lassen, hat er mir auch gemacht,allerdings nur mündlich.
                        Es waren übrigens nur Ordonnanz-Langwaffen.
                        hardy.s

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                          #72
                          Das scheint ein vernünftiger Sachbearbeiter zu sein.
                          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                          Peter Ustinov

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                            #73
                            @RuedigerDE:
                            Das Beispiel von mir sollte lediglich verdeutlichen, daß sich auch die Befürwortenden Gedanken darüber machen (müssen), wem sie etwas zusprechen.
                            Der von mir geschilderte Fall spielte sich Ende der Neunziger, lange vor der Einführung der 12/18 Regelung ab.
                            Zu der Zeit lag es in der Verantwortung der Vereine, eine Grundlage zur Befürwortung selbst festzulegen.
                            Somit war es im aktuellen Zusammenhang leider unglücklich gewählt. Es sollte nur verdeutlichen, daß man eben nicht jedem unbesehen eine Waffe zusprechen möchte, wenn man seinen eigenen Namen dafür auf ein Papier setzen soll.
                            Der Betroffene und meine Person sind noch immer befreundet und der Wiederwahl unseres Gesamtvorstandes hat unsere damalige Vorgehensweise nicht geschadet.

                            Ein wenig amüsiert mich bei Deiner Antwort jedoch der reflexartige Ruf nach der Rechtsschutzversicherung in der heutigen Zeit, unabhängig von unserer damaligen Entscheidung betrachtet.
                            Du würdest also einen jahrelang dauernden Prozeß anstreben, um etwas durchzusetzen, daß maximal ein Jahr regelmäßigen Trainings von Dir verlangen würde.
                            Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, wie lange so etwas dauert, bis es vor Gericht entschieden wird ? Ein Jahr im Verein wäre da sicher schneller herum.....
                            Den Rechtsweg würde ich nur dann beschreiten, wenn mir grundsätzlich etwas verwehrt werden würde, worauf ich ein Anrecht zu haben glaube. Alles andere dauert schlicht zu lange, bis es zu einer Entscheidung käme.

                            Nix für Ungut...
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #74
                              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                              @RuedigerDE:

                              Ein wenig amüsiert mich bei Deiner Antwort jedoch der reflexartige Ruf nach der Rechtsschutzversicherung in der heutigen Zeit, unabhängig von unserer damaligen Entscheidung betrachtet.
                              Du würdest also einen jahrelang dauernden Prozeß anstreben, um etwas durchzusetzen, daß maximal ein Jahr regelmäßigen Trainings von Dir verlangen würde.
                              Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, wie lange so etwas dauert, bis es vor Gericht entschieden wird ? Ein Jahr im Verein wäre da sicher schneller herum.....
                              Den Rechtsweg würde ich nur dann beschreiten, wenn mir grundsätzlich etwas verwehrt werden würde, worauf ich ein Anrecht zu haben glaube. Alles andere dauert schlicht zu lange, bis es zu einer Entscheidung käme.

                              Nix für Ungut...

                              O.K., vor 2003 war der Vereinsvorsitzende ja noch Gott, dem man die Füße küssen mußte (oder so ähnlich... ).

                              In meinem Fall wäre unter aktuellen Bedingungen der Rechtsweg der einfachere, auch wenn es länger dauern würde.

                              Unser Bw-Langwaffenstand ist über 80 km entfernt.
                              Die Schießen sind samstags und überschneiden sich öfter mit anderen Reserve-Aktivitäten (mit und ohne Beorderungshintergrund).
                              Dazu kommen Urlaub und andere Aktivitäten.

                              Somit hätte ich Schwierigkeiten, 12 Langwaffentermine (dazu mit Leihwaffe) zusammenzubekommen.

                              Wichtiger wäre es mir allerdings, die Feinde in den eigenen Reihen zu eliminieren, die ihren Kameraden unnötige Hindernisse in den Weg legen.


                              lg Rüdiger:-)
                              Desert Eagle Club in Deutschland e.V., German Rifle Association, Freie Schützen in Deutschland e.V., FWR, ProLegal

                              Gustav Heinemann: „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz."

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                                #75
                                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                                @RuedigerDE:
                                ...
                                Hast Du eine ungefähre Vorstellung davon, wie lange so etwas dauert, bis es vor Gericht entschieden wird ? Ein Jahr im Verein wäre da sicher schneller herum.....
                                4 1/2 Jahre vor den Verwalltungsgericht in Stade mit Seinerzeit 2200 DM Anwaltsgebühren....

                                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                                Den Rechtsweg würde ich nur dann beschreiten, wenn mir grundsätzlich etwas verwehrt werden würde, worauf ich ein Anrecht zu haben glaube. Alles andere dauert schlicht zu lange, bis es zu einer Entscheidung käme.

                                Nix für Ungut...
                                Deswegen hat ich damals geklagt:

                                KW in .22 für die Jagd zur Bau und Fallenjagd (Ich hatte da schon 6 KW Sportlich + 1 WS)
                                Zusätzlich zu meinen Sportwaffen weil diese wegen fehlender Sicherungseinrichtungen jagdlich nicht zu führen sein (UVV Jagd !)

                                Währen der mündlichen Verhandlung meinte der Richter, ich solle doch das .22 WS System für die 1911 er nehmen...
                                Habe darauf hin einen Kugelschreiber aus der Tasche genommen, die vordere Kappe abgeschraubt und dem Richter auf den Tisch gelegt.
                                Anschliessen habe ich ihn gebeten doch seinen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben..
                                Der Richer meinte folgerichtig, dass diese ja wohl nicht ginge.
                                Darauf habe ich ihn gefragt, warum er den eben jenes von mir verlange da ein WS einzel für sich nicht zum Schiessen nutzbar sei...

                                Der Vertreter der Kreisbehörde ROW wurde blass um die Nase, mein Anwalt schaute ziemlich betreten aus der Wäsche und der Richter hat sofort meiner Klage recht gegeben...
                                ...wer Rechtschreibverbuchselungen findet darf sie im Klopapier einwickeln...

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