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"Einhandmesser" und Polizeikontrolle

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    #16
    Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
    Diese Willkür ist doch lächerlich, denn selbst wenn der Soldat das Messer ausserhalb der Dienstzeit führt, darf er das mit entsprechendem Zweck. Selbst nach 2003 habe ich noch oft genug Falli's mitt LL-80 gesehen und kein Hahn hat danach gekräht. Heute machen sich die Polizisten wegen nem Taschenmesser ins Hemd. Unglaublich.
    Das ll80 ist definitiv ein verbotener Gegenstand, da es sich um ein Fallmesser handelt!Es gibt bei Eickhorn eine sogenannte Rettungsklinge mit Säge und einem an der Klingenspitze befindlichem Gurttrenner, damit ist das Messer wiederum erlaubt!
    No place for second best!
    (Accuracy international)

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      #17
      Ja und wie ist es wenn ich ein Einhandmesser in einer Tasche am Gürtel "Führe" oder "Transportiere" könnte ich da probleme bekommen? Es gibt ja auch solche Taschen Wo man dan Ein kleines Schloss hin machen kann ist das dan "legal" ?

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        #18
        Deine Frage läßt sich leider nicht beantworten, da das Waffengesetz das "Führen" von Messern nicht definiert.
        Mit Schloß dran bist Du aber wohl auf der sicheren Seite, denn dies genügt ja sogar für den Transport einer Schußwaffe.
        Im Übrigen transportiere ich meine Messer nach wie vor in der Hosentasche, eben da, wo Taschenmesser hingehören, denn ich nutze sie ausschließlich zu allgemein anerkannten Zwecken

        schneidig grüßt
        der Gunner
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #19
          Ich "schleppe" in meinem Rucksack auch immer ein Taschenmesser mit mir rum, und das ist nicht weggeschlossen. Fände ich bei einem Taschenmesser auch etwas albern, schließlich erfüllen die ja eindeutig einen allgemein anerkannten Zweck. Sei es Brot schmieren, Nägel schneiden oder was weiß ich was da noch für Werkzeuge bei mir dran sind. Gebrauchen hab ich es bisher nicht, aber es ist dennoch gut zu Wissen, dass ich zumindest diese "Notausrüstung" immer dabei habe. Ich könnte wetten, sobald ich es in den Schrank lege vergeht keine Woche und ich könnte es für irgendwas brauchen.

          Lange Rede kurzer Sinn: Bei einem Taschenmesser in der Hosentasche etc. würde ich mir keinen Kopf machen.


          Gruß

          Thomas
          Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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            #20
            Aktuelles Urteil des OLG Stuttgart zur Thematik:

            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #21
              nun, um Sicherheitsgurte durchschneiden zu können gibts extra Tools
              soweit kann ich das Urteil noch verstehen
              andererseits kann mans auch übertreiben mit der Auslegung
              naja... wenn man sowas rumkutschiert, sollte man halt
              wissen, was man macht.
              "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
              Zitat von Kerkermeister
              Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                #22
                Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                nun, um Sicherheitsgurte durchschneiden zu können gibts extra Tools
                soweit kann ich das Urteil noch verstehen
                andererseits kann mans auch übertreiben mit der Auslegung
                naja... wenn man sowas rumkutschiert, sollte man halt
                wissen, was man macht.
                Was ich an solchen idiotischen Regelungen nicht begreifen kann, ist der Umstand, dass dadurch nichts erreicht wird. Denn alternativ zum Einhandmesser kann ich vom feststehenden Messer mit 11,9cm Klingenlänge, über die Machete, bis hin zur Brechstange oder dem Klappspaten alles ganz legal im Auto dabei haben. Das böse, böse Einhandmesser stellt dagegen ein Problem dar… Lächerlich!



                Einzig interessant finde ich folgenden Punkt des Urteiles:

                9
                (1) Die Regelung des § 42 a WaffG, die u. a. das Führen von Einhandmessern untersagt, sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung des 53 Abs.1 Nr. 21 a WaffG wurden durch Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom 26. März 2008 ins Waffengesetz eingefügt und gelten seit 1. April 2008. Der Gesetzgeber knüpfte mit dem Begriff „Einhandmesser“ an einen im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss am 13. Februar 2008 ((BT-Drs. 16/8224, S.14) (wohl empirisch) ermittelten Befund an, die Einhandmesser hätten „besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen“. Nach der Definition in § 42 a Abs.1 Nr.3 WaffG handelt es sich dabei um ein Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge. Dies sind - allgemeinem Sprachgebrauch und der Verkehrsanschauung folgend - solche Messer, deren Klinge mit der das Messer führenden Hand aufgeklappt bzw. ausgefahren/ ausgeschwenkt und festgestellt werden kann; es müssen dabei konstruktive Merkmale vorhanden sein, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben (Gade, Basiswissen Waffenrecht, 3. Aufl. 2011, S.48; Ullrich, Waffenrechtliche Erlaubnisse, Verbringen, Mitnahme, 2008, S.45 unter Bezugnahme auf ein Protokoll zur Tagung der Arbeitsgruppe Waffentechnik/ Waffenrecht vom 22.4.2008 im BKA (S.3)). Dabei kommt es für das Verbot von Einhandmessern nicht auf deren Klingenlänge an (Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, WaffG § 53 Rn. 42; Hinze-Runkel, Waffenrecht, § 42a Rn. 5; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 2. Aufl., Rn.521).



                Denn daraus geht für mich klar hervor, dass z.B. mein Pohl Force Bravo kein Einhandmesser ist, wenn der Klingenheber nicht montiert ist! Bei meiner damaligen Polizeikontrolle wollte man mir ja erzählen, dass es keine Rolle spielt ob das Messer eine Öffnungshilfe besitzt, nach Aufassung des Gerichtes ist es aber sehr wohl ein Kriterium.

                Gruß

                Michael
                sigpic

                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                  #23
                  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
                  feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


                  Die hier im Absatz 3 angegebene Klingenlänge von 12 cm bezieht sich auf beide im Absatz 3 genannte Messer ! Ich verstehe die Diskusion nicht so richtig. Um sicher zu gehen, richtig lesen zu können, habe ich einen Rechtsberater der Gewerkschaft der Polizei befragt.

                  Mike
                  Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                    #24
                    Kann ich die Komplettverneinung von allgemeingültigen, berechtigenden Gründen in dem oben genannten Urteil so verstehen, dass es egal mit welcher Begründung keine Chance gibt, die Teile noch legal zu führen?

                    Die Frage steht für mich im Raum, weil die beiden Herren Gesetzeshüter die mir neulich mein Einhandmesser bei ner Kontrolle auf dem Nachhauseweg von der Arbeit aus meiner Tasche geklaut haben den Brotschmier- und Weichteil-entgraten-Grund auch nicht haben Gelten lassen.
                    Machts dann überhaupt Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen?

                    Und... wo man die Teile überall einfach so kaufen kann ist doch dann wohl eigentlich schon der Transport vom Laden nach Hause strafbar, solang ich dann nicht in einer extra Transportbox verwahre?

                    Und noch mal ganz blöde gefragt: Was würde passieren, wenn ich von der Arbeit noch ein schlichtes, schnödes Cuttermesser einstecken hätte? Nach der Definition wäre das nämlich auch ein Einhandmesser....

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                      #25
                      Ich würde es auf ein Verfahren ankommen lassen. Mit einem guten Anwalt. IMHO ist der Paragraph 42a nämlich Verfassungswidrig.

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                        #26
                        Cuttermesser zählen aber, ebenso wie Macheten, zu Werkzeugen...
                        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                          #27
                          Ja gut, ich denke ich werd die 73,50€ einfach bezahlen, ehe sie mir noch mehr aufbrummen, wenn ich nen ungünstigen Richter erwische.

                          Hab ich in den Waffengesetze richtig verstanden, dass ich Feststehende Messer gleich in welcher Form überall und in mir freistehender Anzahl führen darf, solangs nicht in Versammlungen/Veranstaltungen ist, das Hausrecht von irgendwem dadurch nicht verletzt wird und die Klinge(n) nicht länger als 12cm sind?
                          Dann nehm ich stattdessen künftig einfach kleine, billige Wurfmesser, die reichen für meine Nutzzwecke auch. Und machen optisch noch was her

                          Kommentar


                            #28
                            Genau diese Beugsamkeit halte ich persönlich für falsch, aber das ist eine persöhnliche Entscheidung.

                            Kommentar


                              #29
                              Hallo zusammen,

                              ich habe mich relativ neu angemeldet und noch nicht vorgestellt. Aber in diesem Thread möchte ich doch direkt mal eine Frage loswerden.

                              Ich habe ein Leatherman Wave, welches ja über zwei Klingen verfügt, die nun unzweifelhaft mit einer Hand geöffnet werden können. Gerade dies macht dieses Tool zu einem von mir sehr häufig gebrauchten Gegenstand.

                              Meine Argumentation hierzu wäre, dass es sich bei dem Leatherman nicht um ein Messer (solche sind ja explizit genannt), sondern um ein Werkzeug, insbesondere um eine Zange, handelt, welches unter anderem eine oder mehrere Schneiden aufweist und insofern eben kein Einhand[B]messer[B]ist.

                              Die o.g. Definition habe ich irgendwo in einem anderem Zusammenhang gelesen.

                              Natürlich nützen einem im Zweifelsfall keine noch so guten Argumente, wenn etwaige Kontrolleure es drauf ankommen lassen wollen, aber ist die Überlegung schlüssig? Oder kennt irgendjemand noch andere Punkte zum Thema "Leatherman" und Einhandmesser?

                              Viele Grüße
                              Marko

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                                #30
                                Multitools werden laut BKA NICHT als einhandmesser gesehen sondern als werkzeug

                                Sehr geehrter xxxxxx:
                                nochmals:
                                Tools werden vom BKA nicht als Einhandmesser angesehen und keine Notwendigkeit für eine Einstufung gesehen.

                                Mit freundlichen Grüßen

                                aus einem briefechsel mit dem bka von einem user eines anderen forum.
                                hoffe das hier reicht zur not kan ich auch den link zu dem thread geben

                                viele grüsse
                                Benedikt
                                Gold is for the mistress - silver for the maid
                                Copper for the craftsman cunning in his trade.
                                "Good!" said the Baron, sitting in his hall
                                But iron - cold iron is master of them all.
                                Rudyard Kipling (1865 - 1936)

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