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    #46
    Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
    @ classic 911

    Ich habe letzte Woche mit der DSU telefoniert, wegen Schießnachweis. Die DSU will kein Schießbuch und keine Liste mehr, nur noch die Bestätigung vom Verein das der Schütze seit 12 Monaten regelmäßig geschossen hat. Dein Hinweis das man sich am besten direkt beim Verband schlau machen sollte ist also völlig korrekt.

    Gruß
    Dieter
    Für Einzelmitglieder gilt immer noch das 1mal im Jahr der Schießnachweis in Kopie vorgelegt werden muß so wurde es mir von der dsu mitgeteilt wegen dem bedürfnis für die wbk

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      #47
      Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
      Wenn man das so einfach könnte, hättest Du sicher Recht. Aber bei uns wird das Schießbuch und die Liste von der Schießleitung geführt bzw. unterschrieben. Die Schießleitung prüft am Eingang wer auf den Stand geht und führt die Liste. Am Stand ist dann die Standaufsicht. Die Schießleitung überwacht die Stände zusätzlich per Monitor. Wenn der Schütze vom Stand kommt lässt er sich sein Schießbuch von der Schießleitung stempeln und unterschreiben.
      So ist es zumindest erschwert Missbrauch zu treiben und wir sind doch alle faire Sportler

      Gruß
      Dieter
      Bei uns trägt sich jeder selbst in die Schießkladde ein. Die Standaufsicht unterschreibt dort dann noch für den jeweiligen Tag. Allerdings liegt die Kladde meines Wissens nach sowieso nur aus Versicherungsgründen (zum Nachweis, dass du wirklich da warst als du dir in den Fuß geböllert hast) dort oder nicht? Bei einem Bedürfnisantrag wird das persönliche Schießbuch mit Unterschriften der Standaufsicht beim Vorstand abgegeben, der dann den Vordruck des Verbands ausfüllt und abschickt.

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        #48
        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
        Scheinbar nicht beim DSB, da macht man sich gern jeder kleine Vereinsfürst sein eigenes Gesetz. [...] DSB ist heute eigentlich ein NoGo für ernsthaft Interessierte.
        Zitat von CAG Beitrag anzeigen
        [...]
        Es ist eben so, solche Stories hört man doch immer nur aus DSB-Vereinen und von daher sorgt hier der DSB selbst,[...] schon für seine eigene Rufschädigung. [...]
        Zu beiden Zitaten:
        DSB ist der Verband mit den meisten Vereinen und Mitgliedern, quasi der "richtige" Breitensport. Also gibts auch die Vereine, die Asylanten generell nicht aufnehmen (Ja, BSSB/DSB). Aber es gibt auch andere, die sich FÜR die Mitglieder engagieren.

        Zitat von midgekiller Beitrag anzeigen
        [...]also bspw. bei 2 Monaten Schießpause erst nach 14 Monaten mit mind. 18 Terminen ein Bedürfnis erteilt wird.
        Ne, du lagst nicht falsch. Aber zum Glück ist da nicht nur mein Bullshit-Detektor angesprungen.
        Da wurde mal wieder das Gesetz nicht ernst genommen, bzw. wieder eigene Einschränkungen durchgedrückt.

        Zitat von Classic_911 Beitrag anzeigen
        Generell rate ich jeden, dass er bei seinen Verbandsstatuten nachliest, was die für den Bedürfnisantrag haben wollen. Diese Anträge gibt es bei jedem Verband zum runterladen und bei den Hinweisen steht alles schwarz auf weiß. Da hat man dann auch etwas in der Hand, wenn einem der Verein irgendetwas anderes weismachen will.
        a) Muss natürlich alles formell richtig beantragt werden. Klar, dass man die Formblätter und so vom Verband nimmt und es macht, wie er es vorgibt.
        b) Das hilft aber nicht, wenn sich der Verbandsmensch nicht an das Gesetz halten will, sondern eigenen Kram durchdrücken will oder selbst gegen die eigenen Verbandsrichtlinien handelt...

        Einfach Schlucken? Gut, ich - DSB-Verein - bin da nicht betroffen und auch anderweitig habe ich "Glück", dass sich Leute an das Gesetz halten und nicht eigene Einschränkungen an mir ausleben wollten, aber ... mal schauen was noch kommt.

        Wenn ich jetzt lese, was die DSU möchte, dann ist das interessant im positiven Sinne.
        Zuletzt geändert von derda; 05.02.2016, 19:16.
        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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          #49
          Der Entwurf von 2001 zum Waffengesetz enthält folgende Begründung, die den Umfang eines monatlichen Trainingstermins beschreibt:

          "Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2)." *

          Ich trage keine Zeiten in mein Schiessbuch oder die am Stand ausliegende Kladde ein, die Rückschlüsse auf die Dauer des Trainings gestatten.
          Das ist nicht gefordert und auch nicht sinnvoll.
          Ausgerechnet in meiner Freizeit will ich nicht auch noch auf die Zeit achten müssen.
          Ein Training dauert eben solange wie es sinnvoll und angenehm ist, und über dessen Ausprägung entscheide zum Glück ich.
          Auch wenn ein Schuss also wahrscheinlich aus Sicht des Gesetzgebers für das Training einmal im Monat nicht reichen wird, kann das für mich durchaus mal angemessen sein. Vielleicht stelle ich ja fest, dass ich meinen Fokus mehr auf die Bewegungsabläufe abseits vom scharfen Schuss richten muss. Dann knallt es nicht so oft, aber ein Training war es trotzdem auf jeden Fall.
          Oft wird es aber so sein, dass wenn man schon mal auf dem Stand ist, will man es ja auch nicht bei einem Schuss bewenden lassen, einfach weil Schiessen ja auch Spass macht, entspannt etc.
          Sogar vor den Augen des Gesetzgebers oder eines übermotivierten Vereins wird sich das also alles ausgleichen.


          * Diese Begründung findet sich im "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)" - http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/077/1407758.pdf.
          In weiten Teilen haben die Begründungen zum so nicht angenommenen Gesetzentwurf Eingang in die WaffVwV gefunden und dienen noch heute als Maßstab für Verwaltungen und Gerichte.

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            #50
            Jede einzelne Trainingseinheit, von Gesetzes wegen, in Schusszahl oder Minuten zu regeln ist derart praxisfremd, das sogar der Gesetzgeber das nicht verlangt. Die Regelung ist auf Schießübungen reduziert mit Erlaubnis pflichtigen Waffen. Wie Olympia schon ausführt will man sich ja nicht noch in der Freizeit mit Stop Uhr und Schußzähler beschäftigen. Jeder Sportschütze soll sich seine Leistungsziele doch selber aussuchen und dem entsprechend trainieren.
            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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              #51
              Zitat von Olympia Beitrag anzeigen

              "Eine regelmäßige Sportausübung ist in der Regel daher dann anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Jahreszeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit einer Waffe der Art betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht (Satz 2 Nr. 2)."...
              Für den Antrag auf WBK bzw. Waffe auf Grün. Darüber hinaus ist eben keine 12/18 Regel vorgeschrieben.

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