ich habe eine Frage zur Erteilung des Waffenscheins während strafrechtliche Ermittlungen am Laufen sind.
Nach §5 des Waffengesetzes soll der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt werden, falls gegen den Antragsteller wegen einer Straftat von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.
Angenommen man stellt einen Antrag auf Waffenschein und weiß nichts von solchen Ermittlungen.
Wird der Bescheid über die Erteilung des Waffenscheins einfach monatelang kommentarlos verzögert, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, um dann ggf. abzulehnen oder erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung dass der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt wurde?
Weiß das Jemand genau oder arbeitet ggf. sogar Jemand bei der Behörde und ist mit der Ausstellung der Wafenscheine vertraut?
Danke für die Antwort.
Viele Grüße
Peter
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