Ein gefährliches Unterfangen....
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Wobei man in Deutschland problemlos Uppers mit Sear-Cut kaufen kann, da ja "nur" der Verschluss und der Lauf unter die Gesetzgebung fallen.
Ein gefährliches Unterfangen....Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Wobei man in Deutschland problemlos Uppers mit Sear-Cut kaufen kann
kann natürlich sein das mit der nächsten gesetzesnovelle die demnächst in d ansteht das alles anders wird!!!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
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Bei ZIB habe ich zum Beispiel einen M16 Satz gesehen. Ohne Lauf und ohne Verschlusskopf. Aber alles andere ist dabei.
Theoretisch kann man nun einen Lauf und einen Verschlusskopf dran tun und fertig ist die vollautomatische M16....
Lauf und Verschlusskopf kriegst Du in D auf WBK (gut, Bedürfnis und so, kenne mich da nicht so aus) und bei uns in der Schweiz absolut problemlos mit einem normalem Waffenerwerbschein.
Ich habe mir den Satz angesehen, weil ich die selbe M16A1 in scharf habe und mir Ersatzteile beschaffen wollte. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Polizei schreckt mich aber der Papierkram (Import, Ausnahmegenehmigung) für den "Schrott" ab. Da kaufe ich mir lieber gleich eine zusätzliche, komplette M16....
Auch ein M2-Satz hätte mich mal gereizt (gibt's die noch als Satz oder muss man die nun selber zusammen stellen? Habe schon lange keinen mehr gesehen.); als Ersatzteile für meinen Winchester .30 M2 Carbine. Aber auch dort: Papierkram ohne Ende oder dann illegale Machenschaften. Finger weg....Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenBei ZIB habe ich zum Beispiel einen M16 Satz gesehen. Ohne Lauf und ohne Verschlusskopf. Aber alles andere ist dabei.
Theoretisch kann man nun einen Lauf und einen Verschlusskopf dran tun und fertig ist die vollautomatische M16...."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Es handelt sich dabei aber nicht um originale Läufe und Verschlüsse von Kriegswaffen. Die sind bei uns tabu. Es handelt sich hierbei um zivil hergestellte Teile mit anderen Maßen. D.h., es passt alles nicht wirklich zusammen, um daraus einen Vollautomaten zu stricken.
eben doch:
wenn du an einen zivilen lauf/verschluss kommst, passen die natürlich zusammen!!! der lauf passt ganz normal in den upper, der verschluss ganz normal in den verschlussträger!!!
...!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
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Zitat von Götterbote Beitrag anzeigenEs handelt sich dabei aber nicht um originale Läufe und Verschlüsse von Kriegswaffen. Die sind bei uns tabu. Es handelt sich hierbei um zivil hergestellte Teile mit anderen Maßen. D.h., es passt alles nicht wirklich zusammen, um daraus einen Vollautomaten zu stricken.Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Naja, man müsste aber Legalwaffenbesitzer sein um dies zu machen, und da sehe ich keine Gefahr. Jeder weiß dass es ihn seine WBK kosten würde wenn er rumbastelt, und wofür? An den Schießstand kann man nicht damit, recht viel gefährlicher wird es auch nicht. Für jeden der Illegal einen Vollautomaten möchte ist es einfacher und billiger diesen einfach zu kaufen statt rumzubasteln. Wer denkt er braucht sowas wird schon seine Kontakte haben oder finden..22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Zitat von Sandmann Beitrag anzeigenJeder weiß dass es ihn seine WBK kosten würde wenn er rumbastelt, und wofür?Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenDu hast dann einfach eine andere Optik beim Mündungsfeuerdämpfer, aber wie HangMan geschrieben hat: die Waffe passt und wird auch funktionieren. Leider."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Zitat von Götterbote Beitrag anzeigenEben das wird durch die Zivilfertigung mit anderen Bauteilmaßen verhindert. Die Teile sollen ja nicht untereinander austauschbar sein. Frag doch mal unseren Horner.
Darum sind in Deutschland auch viele Waffen gar nicht oder nur in abgeänderter Form zugelassen, welche bei uns in der Schweiz problemlos zu haben sind.
Eine ganz andere Frage, aus Interesse:
Nehmen wir an, ich lebe in Deutschland, bin seit langer Zeit im Besitz einer roten Sammler-WBK und sammle fleissig in den eingetragenen Gebieten. Nun möchte ich eine weitere Waffe (z.B. Pistole) in meinem Sammelgebiet erwerben. Wie geht der Rot-WBK-Inhaber vor?
Hat er freie Plätze auf der roten WBK? Und/oder muss er diese beantragen? Oder ist die rote WBK unbeschränkt im Sammelgebiet nutzbar und die Waffen müssen dann "einfach" eingetragen werden? Oder muss er vor jedem Erwerb aufs Amt?Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenIn Deutschland ist der Besitz erlaubt. Der Einbau ist untersagt. Durch den Kauf des Teils und den legalen Besitz der passenden Waffe entstand ein begründeter Verdacht, welcher offenbar für eine gerichtliche Besuchsverfügung gereicht hat. Meiner Meinung nach hätte man mit etwas mehr Fingerspitzengefühl (z.B. Klingeln, Vorladung) handeln sollen!
In der Schweiz ist auch der Besitz solcher speziell konstruierten Teile verboten. Einer der wenigen Punkte des Schweizer Waffengesetzes, welcher schärfer ist als das deutsche Gesetz.
Auch ich gehöre zu den Leuten die legal Vollautomaten besitzen - damit gewisse Vorurteile warum ich das diskutieren möchte gleich aus dem Raum sind.
Soweit ich das Schweizer Gesetz kenne gilt für eine Langwaffe folgendes als wesentlicher Waffenbestandteil: Verschluss, Verschlussgehäuse, Lauf.
Das heisst: der im Egun angebotene "lower" ist auch nach Schweizer Gesetz legal --> kein wesentlicher Waffenbestandteil, kein besonders konstruierter Bestandteil.
Oder irre ich mich da?
Dass dieser "VA-lower" aus einem in DE legalen AR-15 noch kein VA macht wissen wir beide.
Gruess
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zur roten wbk:
der betreffende sammler geht hin und kauft ein was immer er auch möchte! (natürlich im Rahmen seines sammlerthemas)
danach geht er zum amt und lässt eintragen! die wbk ist nicht "endlich"! ist ein Dokument voll, wird ein neues ausgefertigt!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
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Zitat von Panzi Beitrag anzeigenHallo Swisswaffen
Auch ich gehöre zu den Leuten die legal Vollautomaten besitzen - damit gewisse Vorurteile warum ich das diskutieren möchte gleich aus dem Raum sind.
Soweit ich das Schweizer Gesetz kenne gilt für eine Langwaffe folgendes als wesentlicher Waffenbestandteil: Verschluss, Verschlussgehäuse, Lauf.
Das heisst: der im Egun angebotene "lower" ist auch nach Schweizer Gesetz legal --> kein wesentlicher Waffenbestandteil, kein besonders konstruierter Bestandteil.
Oder irre ich mich da?
Dass dieser "VA-lower" aus einem in DE legalen AR-15 noch kein VA macht wissen wir beide.
Gruess
Waffengesetz, Artikel 5, Absatz a)
Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
a.
Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;
Der Lower ist also verboten bzw. nur mit Ausnahmebewilligung erhältlich. Ein Lauf ist mit WES kaufbar, sofern er auch für Halbautomaten passt (und somit nicht besonders für Vollautomaten konstruiert ist).Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigenzur roten wbk:
der betreffende sammler geht hin und kauft ein was immer er auch möchte! (natürlich im Rahmen seines sammlerthemas)
danach geht er zum amt und lässt eintragen! die wbk ist nicht "endlich"! ist ein Dokument voll, wird ein neues ausgefertigt!
Muss er für's Eintragen dann was bezahlen?Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com
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Zitat von Swisswaffen Beitrag anzeigenDanke! Das klärt sich für mich!
Muss er für's Eintragen dann was bezahlen?
JA
Wann immer eine Behörde Dir was abnehmen kann, wird sie es tun !A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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