Das Gesetz sagt auch folgendes:
Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG
Als wesentliche Waffenbestandteile gelten:
a. bei Pistolen:
1. Griffstück,
2. Verschluss,
3. Lauf;
b. bei Revolvern:
1. Rahmen,
2. Lauf;
c. bei Handfeuerwaffen:
1. Verschlussgehäuse,
2. Verschluss,
3. Lauf;
d. bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung:
1. Zielgerät,
2. Abschussbehälter oder Abschussrohr.
Ein M16 ist eine Handfeuerwaffe. Der Lower ist weder ein Verschlussgehäuse noch ein Verschluss noch ein Lauf. Kurz gesagt ein Lower ist KEIN wesentlicher Waffenbestandteil.
Ein besonders konstruierter Bestandteil von Waffen ist er auch nicht da Serienware (aber da gehen die Meinungen auseinander). Ich bin mir aber nicht ganz sicher was als besonders konstruierter Bestandteil von Waffen gilt.... Wenn ein Lower einer ist wäre ein Magazin ja auch einer oder nicht? Oder Gurte fürs MG ein Tripod welches nur unter ein VA MG passt etc.
Ich hab mir auch schon ein Ersatzgriffstück für mein VA G3 in DE gekauft. Wurde vom Zoll kontrolliert und mit eben dieser Begründung auch ohne Probleme zu mir geliefert.
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