Wer da als Standaufsicht nicht vehement einschreitet, der hat als solche dort nichts verloren.
Einmal eine deutliche Ansage, dann Standverweis, bei Gefährdung sofort!
Wenn dann nicht reagiert wird, entweder sofort den Vorstand holen, falls anwesend, oder aber damit drohen aufgrund grober Verstöße gegen das WaffG und Gefährdung Dritter die Polizei zu rufen.
Wenn selbst das nicht fruchtet, Letzteres umsetzen.
Warum?
Weil die Standaufsicht, reagiert sie nicht entschieden, sich selbst strafbar macht und ihre Zuverlässigkeit riskiert.
Leider selbst so einen Fall erfahren, und da ging es nicht einmal um Sicherheitsverstöße, sondern um allgemeine Verstöße gegen das WaffG.
Bevor ein privater Waffenbesitzer als First Responder seine Waffe in der Öffentlichkeit führen dürfte, würde er gesundheitlich und sicherheitstechnisch durchgecheckt werden, müsste einen Lehrgang besuchen, eine Prüfung ablegen, dreimal das Ave Maria singen und 50m im Handstand laufen müssen.
In manchen Dingen geht mir der deutsche Perfektionismus tierisch auf den S...ender und ich frag mich wo der gesunde Menschenverstand geblieben ist, vor allem wenn man manchmal sieht wie genau der gleiche Shachverhalt im Ausland, einfach und unbürokratisch und mit dem gleichen Ergebnis, gehändelt wird.
Ein andermal find ich ihn gut.
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