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WBK und erste Waffe: Fragen

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    WBK und erste Waffe: Fragen

    Moin Leute

    Zuerstmal: Ich weiss nicht, ob das hier das richtige Unterforum ist, wüsste aber nicht, wo's sonst hin sollte.

    Ich bin nun an dem Punkt, an dem ich endlich eine eigene WBK beantragen kann. Sachkunde ist da, regelmäßiges Training für min. ein Jahr usw. Nur ein paar Fragen sind noch offen:

    1. Ich werde voraussichtlich dieses Jahr noch umziehen und den Verein wechseln müssen. Ich weiss nicht, wie schnell das gehen wird, kann bereits im Juli sein oder auch erst November/Dezember. Kann ich einfach so mit der WBK+ Voreintrag zu einem anderen Verein/zu einer anderen Behörde wechseln, ohne bereits eine Waffe zu besitzen?
    2. Gelb und grün: Die erste Waffe soll ein Smith & Wesson 686 werden, d.h. grüne WBK ganz normal. Wie sieht's mit der gelben aus? Brauche ich da auch einen Eintrag drauf, um sie behalten zu können, wenn ich ein Bedürfnis für die grüne WBK habe? Ich hab gehört, dass es schlau sei, gleich beide zu beantragen, um Geld zu sparen, aber ich werde aufgrund von Platzmangel in meiner aktuellen Wohnung erst nach dem Umzug einen Langwaffenschrank kaufen können. Ich möchte schon irgendwann einen Repetierer haben, kann den momentan aber nicht bestimmungsgemäß verwahren.

    Normalerweise hätte ich jetzt einfach bis nach dem Umzug mit der Beantragung der WBK gewartet, wir haben einige hervorragende Revolver im Verein. Aber nachdem nun in Kürze eine höhere Sicherheitsstufe für Schränke gefordert wird, wollte ich vorerst noch einen alten B/S2 Kurzwaffenschrank abgreifen. Der wird dann später mal durch einen (0er) Kombischrank ersetzt und der kleine zum Wertsachen-Safe umfunktioniert, aber das große Teil will ich jetzt nicht kurz vor einem Umzug hier hinstellen - zumal wie gesagt die Wohnung auch zu klein ist.

    Danke im Voraus für eure Antworten - ich bin ja so aufgeregt .

    Grüße,
    der Toast

    #2
    zu 1.
    Der Voreintrag gilt 1 Jahr.
    Zukünftige Behörde und Verein sind dabei ersteinmal (relativ) egal.
    In Bezug auf den neuen Verein wird interessant sein, ob Du die beantragte Waffe dort auch schießen kannst (Verband/Disziplin & Trainingsmöglichkeit).
    Obwohl Du wahrscheinlich trotz Kündigung der Mitgliedschaft noch bis Ende des Jahres 2017 im alten Verein Mitglied bist, kann es gut sein, dass die (neue oder alte) Behörde zügig abfragt, mit welcher Vereinsmitgliedschaft Du den Fortbestand Deines Bedürfnisses begründest. Also such Dir bald schon mal einen neuen Verein.

    Kurz gesagt, ich gehe davon aus, dass Du auch ohne Besitz der Waffe umziehen kannst. Du brauchst, wie Du weisst, jetzt vorab an hardware ersteinmal für den Antrag nur den Nachweis für den Tresor.

    zu 2.
    Geld sparst Du mit der gelben WBK bei zukünftigen Waffenkäufen, weil Du dann z.B. für eine Repetierbüchse keinen Voreintrag auf der grünen WBK brauchst.
    Für die Gebühren beim Amt ist es unerheblich, ob du die gelbe gleich mit der Grünen beantragst oder erst später.
    Interessant ist die gleichzeitige Beantragung nur für den Bedürfnisnachweis vom Verband - manche Verbände verlangen bei gleichzeitiger Beantragung nur einmal die Gebühr. Eventuell gibt es Verbände die für jede beantragte Waffe einen eigenen Antrag und jeweils die volle Gebühr verlangen ...

    Problem für Dich könnte ein anderes sein: Du musst bereits beim WBK-Antrag einen passenden Tresor nachweisen. Du könntest zwar sagen, Du möchtest die gelbe WBK für eine Freie Pistole oder einen Vorderlader-Trommelrevolver haben, aber ob auch dafür der kleine B-Schrank für Deinen S&W 686 akzeptiert wird, weiss ich nicht. Ein/e übereifrige/r Sachbearbeiter/in könnte verlangen, dass Du einen Langwaffenschrank nachweist, weil Du ja auf die gelbe WBK auch Langwaffen kaufen kannst.
    Ansonsten glaube ich gibt es keine Probleme. Vor Ablauf eines Jahres wird wohl keiner fragen, wann Du nun endlich die erste Waffe auf die gelbe WBK eintragen lässt.
    Aber wie wäre es bei einem Langwaffenschrank mit einem 45kg A-Modell - da passen AR15, Bockflinte und K98k sicher rein und der B-Kurzwaffenschrank passt bequem oben drauf

    Kommentar


      #3
      Ich wäre vorsichtig mit Tresoranschaffungen "alter Art".
      So wie ich den Beitrag in einer der Letzten Visier-Ausgaben verstehe, gelten die alten Tresor-Normen nur für den bis zur Inkraftsetzung neuer Regelungen geltenden Stichtag.
      Waffen bis dato in alten Tresor, Waffen Neuerwerb ab dato nur noch in neuen Sicherheitsstufen. Da nützt dann auch kein leerer B-Schrank auf Vorrat...
      Es kommt jetzt natürlich darauf an, wie lange unser Heimatstaat braucht, um entsprechende Regelungen zu ändern bzw. einzuführen.
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #4
        Vorsichtig sollte man sicherlich sein. Problematisch könnte es z.B. werden, dass man mit seinem Antrag einen Nachweis für einen A-Schrank abgibt, wenn die WBK zugeteilt wird, muss es aber bereits ein 0-Schrank für die KK-Einzelladerbüchse sein.

        Der "Stichtag" ist klar definiert:
        "einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 5 Absatz 2]"
        Diese Angabe findet sich regelmäßig im "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften" und der Beschlussempfehlung (z.B. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812397.pdf).
        Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat und der Prüfung durch das Bundespräsidialamt ist das entscheidende Datum dann dass der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

        Und die Besitzstandregelung gestattet auch die in Zukunft erworbenen Waffen in den alten Tresoren unterzubringen: "Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen. Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1 2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen. Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzer gewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben" (S.46f in Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/11239, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf).

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          #5
          Moin

          Danke für eure Antworten.

          Ich würde den Schrank ja nun nicht "auf Vorrat" kaufen. Ich muss ja zur WBK mit Voreintrag einen vorhandenen Waffenschrank nachweisen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich, wenn ich jetzt eine WBK beantrage, noch einen B2 Schrank kaufen und angeben kann, der dann unter den Bestandsschutz fällt. Foto vom Bon bzw. Schrank muss ich zusammen mit dem Antrag einreichen, das sollte dann doch für "den Stichtag" gelten oder?

          Das Geld ist in diesem Falle auch nicht rausgeworfen, ich werde in den nächsten Jahren auch einen Langwaffenschrank/Kombischrank (dann nach 0 >_>) kaufen. Der kleine B2-Schrank wird dann ja weiterhin verwendet, nur unter Umständen nicht mehr für Waffen/Munition. Nur will ich damit bis nach dem Umzug warten, damit ich das Ding nicht gleich wieder durch die Gegend schleppen muss und es dazu hier noch wochenlang den Weg in der Wohnung versperrt.

          Meine eigentliche Frage war, ob ich jetzt eine gelbe WBK mit einem kleinen Kurzwaffenschrank beantragen kann, wobei ich selbstverständlich keine Langwaffe darauf eintragen lasse, solange ich den enstprechenden Tresor nicht habe. Und ob ich auf der gelben WBK auch innerhalb eines Jahres einen Eintrag brauche, um das Bedürfnis dafür zu behalten, wenn ich parallel dazu eine grüne WBK mit Eintrag (+Bedürfnis vom Verein) habe. Oder ob mir die gelbe WBK "aberkannt" wird, wenn ich erstmal keinen Eintrag darauf habe - wie gesagt, Kauf einer Langwaffe ist definitiv geplant, aber wegen Umzug+Hochzeit nächstes Jahr kann ich da keine definitiven Angaben zum Zeitpunkt machen.

          Ich werde die Woche einfach mal bei der Behörde vorbeischauen, ich komme sowieso dran vorbei. Wollte mich aber vorher erkundigen, ob hier bereits jemand Erfahrung mit einer solchen Situation hat.

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            #6
            Ich wiederhole mich gerne nochmal: je nach Sachbearbeiter/in kann es sein dass Du die gelbe WBK auch mit einem Kurzwaffenschrank bekommst.

            Erfahrung Gültigkeit gelbe WBK (Schützenkamerad1 - Amt1):
            Kauf der 1. Waffe auf gelb erst nach über einem Jahr. Zwischendrin keinerlei Fragen oder Ermahnungen vom Amt.

            Erfahrung Schutzklasse Tresor (Schützenkamerad2 - Amt1):
            Annahme WBK Antrag nur mit Nachweis eines Tresors mindestens Klasse 1.
            Problem ist, dass die einen ja gewissermaßen verhungern lassen können. Selbst wenn man darauf insistiert, dass das Amt den Antrag annimmt, kann die Bearbeitung halt etwas länger dauern, bis man dann doch den 0-Schrank haben muss...

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              #7
              Also ich habe meine gelbe WBK auch ohne den Nachweis eines Langwaffenschrankes ausgestellt bekommen. Den habe ich dann erst gebracht, als ich mit dem Kaufbeleg des ersten Repetierers dort aufgetaucht bin und das war in Ordnung so. Würde aber eventuell auch nachfragen (die werden dir schon sagen, falls sie dir deshalb keine ausstellen möchten...).

              Soweit ich weiß "verfällt" die gelbe WBK auch nicht, wenn man sie erstmal für ne unbestimmte Zeit leer lässt. Zu mir hieß es damals nur, dass man sich höchstens strafbar macht, weil es ein Verbrechen sei, eine leere WBK zu besitzen und sie nicht zu nutzen Aus Angst vor den rechtlichen Konsequenzen hab ich mir dann natürlich schneller als geplant was hübsches in den Schrank gestellt

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