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EU-Richlinie verbietet Magazine > 10 Schuß

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    #31
    Vlt ist der Notwehrparagraph auch weit, weiiiit vor der jetzigen politischen Lage verfaßt worden und entbehrt jetzt jeder angenommenen Grundlage.

    Der zugrunde gelegte Gedanke war vlt, daß man sich eines Angreifers erwehren sollte/könnte/müßte etc. Aber nicht, daß man sich neuerdings mehreren Angreifern, die fast immer bewaffnet, dazu noch entmenschlicht, verroht, ohne Gewissen, Anstand und Moral behaftet sind, verteidigen könne soll.
    Aber der normale DummDeutsche soll das nach Meinung unserer Politikerkaste, hauptsächlich aus der grünroten Ecke raus, nicht mehr können bzw dürfen.
    Wenn ich der Vater der ermordeten Mia aus Kandel wäre, hätte ich jeden Glauben an unseren Staat spätestens jetzt verloren.
    Die Opfer und deren Angehörige erfahren in Deutschland keine Gerechtigkeit mehr. Im Gegenteil. Es muß doch in deren Ohren wie Hohn klingen, wenn über die Täter berichtet wird, wie traumatisiert die sind ob deren Erlebnisse im Heimatland oder auf ihrer Flucht und daß man da doch helfen muß.
    Klar, die Helfer verdienen mit ihrer "Hilfe" ne ganze Stange Geld, aber die Opfer interessiert kein Schwein.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #32
      Moderativer Hinweis:
      Dieser Thread befaßt sich mit der Kapazitätsbegrenzung von Magazinen durch die EU, nicht mit der Sinnhaftigkeit der Notwehrpararaphen und derern Auslegung, dazu gibt es an anderer Stelle entsprechende Threads.
      Falls nötig, diskutiert dies bitte dort weiter !
      Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

      Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
      , aktueller denn je)

      I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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        #33
        Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
        Moderativer Hinweis:
        eben... und wer zur "Notwehr" ein Magazin mit 30 Schuss benötigt, begeht keine Notwehr.


        Aber... dieser Thread beruhigt mich, ich kaufte vor einiger Zeit ein 9 Schuss Magazin für unsere KK-Büchse, da das 5 Schuss Magazin bündig mit dem Schaft abschließt und es jedes mal eine übele fummelei ist, das da raus zu bekommen....
        Ich nutze das 9er, weil es gut greifbar über den Schaft hinaus ragt...
        nicht um dieses voll zu laden.

        Wer für die Ausnahmesituation "Notwehr" mehr als 1 Schuss braucht, sollte treffen lernen und weniger amerikanische Ballleractionfilme guggen, die können dort alle gut schießen, nur mit dem Treffen haperts ;-)
        Angeln im Karpfenteich ist wie Saujagd im Schweinestall.
        Ich schieße lieber auf wehrlose Scheiben mit: 5,6x15R, 8x57IS, 9x19, 9x29R, 9x33R
        -.. .--- ----. ..-. --.-

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          #34
          Zitat von babbi Beitrag anzeigen
          Also nach meinem Verständnis ist ein geladener 30er Magazin im Schrank an sich nicht gesetzwidrig...
          Sofern es an einen Halbautomaten passt, noch nicht.

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            #35
            "...Eben... und wer zur "Notwehr" ein Magazin mit 30 Schuss benötigt, begeht keine Notwehr..."

            Danke!

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              #36
              Zitat von Sigrid Beitrag anzeigen
              eben... und wer zur "Notwehr" ein Magazin mit 30 Schuss benötigt, begeht keine Notwehr.
              Vor nicht so langer Zeit habe ich über die neue (?) Masche der Einbrecher gelesen: es wird geklingelt, man öffnet kurz die Tür und bekommt gleich eins auf die Nase, wobei es 2-3 Täter sind, die sofort mit in die Wohnung springen....

              Hm, ob man dann in der Lage ist auch ein Mal abzudrücken sei dahin gestellt, und 30 Schuss wohl eine Overkill sein würden, aber ich bin mir ziemlich sicher, das eine(!) Patrone nicht ausreichen wird.

              Jetzt bevor der Spruch kommt: nein, ich habe an der Tür keine griffbereite Waffe, eher einen "interessierten" Hund.

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                #37
                Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
                Welche allgemeine Lebenserfahrung hat das denn bisher in Deutschland bewiesen?
                ...............
                Kannst du vielleicht mal für all diejenigen, deren allgemeine Lebenserfahrung nicht ausreicht, sich einen guten Grund für ein voll geladenes 30er Magazin neben dem zugehörigen Gewehr im Tresor vorzustellen, deine persönlichen Bewegggründe erklären? Vielleicht sind sie ja nachvollziehbar und überzeugend. Ansonsten, würdest du dein vollgelandes 30er-Mag. in einem anderen zugelassenen Behältnis lagern, gäbe es das Problem doch gar nicht.

                GSJ

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                  #38
                  was ist mit geladenen Gurten? ....

                  achso,.. falsches Land
                  "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
                  Zitat von Kerkermeister
                  Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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                    #39
                    Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigen
                    was ist mit geladenen Gurten? ....

                    achso,.. falsches Land
                    Gurten werden auch böse. Da es "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität" sind. Ich frage mich, wie das ist, wenn ich die Gurte auf 10-Schuss grosse Stücke reduziere.

                    Und: mit einem Gurt-gefütterten MG auf Einbrecher schiessen dürfte politisch nicht korrekt sein und juristisch nicht als Notwehr durchgehen *g*

                    Moment. Stop. Im Gesetz sind nur "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität" für HALBAUTOMATEN verboten. Also sind die Gurte für die vollautomatischen MG's nicht betroffen. *aufatm*
                    Schweizer (Ordonnanz-)Waffen: http://www.swisswaffen.com

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                      #40
                      Zitat von Gunsmoke Joe Beitrag anzeigen
                      Kannst du vielleicht mal für all diejenigen, deren allgemeine Lebenserfahrung nicht ausreicht, sich einen guten Grund für ein voll geladenes 30er Magazin neben dem zugehörigen Gewehr im Tresor vorzustellen, deine persönlichen Bewegggründe erklären? Vielleicht sind sie ja nachvollziehbar und überzeugend. Ansonsten, würdest du dein vollgelandes 30er-Mag. in einem anderen zugelassenen Behältnis lagern, gäbe es das Problem doch gar nicht.
                      Es reicht doch aus daß er das so möchte.

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