Hast du ein Problem mit mir? Kam bei mir gerade so an...
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Was, außer der relativ geringen Bearbeitungsgebühr, spricht dagegen sich mehrere Voreinträge zu holen?
Gleich 6 bis 8 Voreinträge, also die Grüne vollmachen sollte doch gehen? Dass man beim Kauf die 2/6-Regel beachten muss hat mit dem Voreintrag doch Nix zu tun. Die Regel muss man auch so immer beachten. Man muss auch das Grundkontingent beachten, das hat aber ebensowenig mit dem Voreintrag zu tun. Man muss auch die Verkehrsregeln beachten, das hat aber auch Überhauptnichts mit dem Voreintrag zu tun.
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Zitat von Sandmann73 Beitrag anzeigenWas, außer der relativ geringen Bearbeitungsgebühr, spricht dagegen sich mehrere Voreinträge zu holen?
Gleich 6 bis 8 Voreinträge, also die Grüne vollmachen sollte doch gehen? Dass man beim Kauf die 2/6-Regel beachten muss hat mit dem Voreintrag doch Nix zu tun. Die Regel muss man auch so immer beachten. Man muss auch das Grundkontingent beachten, das hat aber ebensowenig mit dem Voreintrag zu tun. Man muss auch die Verkehrsregeln beachten, das hat aber auch Überhauptnichts mit dem Voreintrag zu tun.
Also Meine waren mit Stempel auf 365 Tage limitiert.
Nun frage ich mich wie nach bei der von der beachteten 2:6 Regelung, 6 bis 8 Voreinträge innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können ?
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Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigenHast du ein Problem mit mir? Kam bei mir gerade so an...
Es gibt hierzu mehrere Urteile und 2005 gabs folgendes:
Klick: "Das so genannte Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG findet auch auf Waffenbesitzkarten nach § 14 Abs. 4 WaffG Anwendung."
Wichtig zum Thema hier: Findet AUCH auf die Gelbe Anwendung... Also steht da: Für Grüne gilts immer, aber jetzt auch für die Gelbe.
e:/ Nochmal die Begründung hervorgehoben:
"Diese Vorschrift beziehe sich auf alle Schusswaffen. § 14 Abs. 4 WaffG regle lediglich eine Abweichung von der Vorgabe des § 10 Abs. 1 Satz 3 WaffG, nicht jedoch eine Ausnahme vom Erwerbstreckungsgebot."
Da steht: Alle Schusswaffen sind gleich, nur manche dürfen halt auf ne andere WBK ohne Voreintrag gekauft werden, zählen aber - weil halt Schusswaffe - auch zur Kaufbeschränkung.
Zitat von Sandmann73 Beitrag anzeigenWas [...] spricht dagegen sich mehrere Voreinträge zu holen?
Gleich 6 bis 8 Voreinträge [...] Dass man beim Kauf die 2/6-Regel beachten muss hat mit dem Voreintrag doch Nix zu tun. Die Regel muss man auch so immer beachten. Man muss auch das Grundkontingent beachten, das hat aber ebensowenig mit dem Voreintrag zu tun.
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenAlso Meine waren mit Stempel auf 365 Tage limitiert.
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Hast du nicht gesagt
"Was, außer der relativ geringen Bearbeitungsgebühr, spricht dagegen sich mehrere Voreinträge zu holen?
Gleich 6 bis 8 Voreinträge, also die Grüne vollmachen sollte doch gehen? Dass man beim Kauf die 2/6-Regel beachten muss hat mit dem Voreintrag doch Nix zu tun. "
WIe soll das gehen ?
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"Wie soll das gehen?"?
Einfach: Beim Verband (zur Not auch bei jedem teilnehmenden Verband einzeln) das reine Bedürfnis für verschiedene Disziplinen einholen, dann beim Sachbearbeiter für jede dieser Disziplinen einen Voreintrag für jeweils eine Waffe vornehmen lassen, auf eine wirklich günstige Gelegenheit zum Kauf warten, zweimal zuschlagen und den Rest verfallen lassen. Was ist daran so schwer?
Einschränkungen in der Auswahl sind kontraproduktiv. Gerade wenn man nicht speziell nach einem Modell oder gar einem einzigen Kaliber sucht, findet man die günstigsten Angebote; die glücklichen Zufälle passieren dann wie von alleine.
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Naja Sandmann, es mag ja Ausnahmen geben, aber ich behaupte mal das "einfach" hier nicht treffend ist...
Verbände:
Die Verbände setzen i.d.R. gewisse Dinge voraus (z.B. bestimmte Wettkampfteilnahmen) um die 3-4, 5-6 oder gar mehr Kurzwaffen zu genehmigen. Ich habe es nicht ausprobiert: aber wenn ich schon 2 Waffen als Grundkontingent hätte, würde ich wetten, dass mir mein Verband was husten würde für 6 oder 8 weitere Waffen gleichzeitig Bedürfnisbescheinigungen auszustellen. Schließlich gibt es auch Ausnahmen von der 2/6 Regel und ich hätte dann auf einmal 8-10 Kurzwaffen...
Waffenbehörde:
Auch hier müsste ich mindestens mit dem SB länger diskutieren, warum ich denn so viele Voreinträge wolle, obwohl die meisten verfallen müssen. Auch wenn rechtlich unbedenklich wäre es zumindest nicht ganz einfach. Zumal ich sicher nicht 6-8 mal 41 EUR Gebühr für Voreinträge (ohne Mun-Erwerb!) verballern würde um dann eine Waffe zu kaufen...
Ich sehe auch den Bedarf nicht?! Ich kläre mit Verein und Verband vorher, ob grundsätzlich weitere Waffen möglich sind.
Wenn ja und ich dann ein Angebot sehe, schlage ich zu: entweder der Verkäufer lagert ein, eine Berechtigter Kumpel lagert für mich ein oder ein Büchsenmacher, bis ich den Voreintrag habe. Kostet im Zweifel garnix oder lange nicht soviel wie zig Voreinträge...
gruss
blackys
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