"Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen." - Voltaire
- Kein Aufruf zur Gewalt
- Keine Nennung von Schusswaffen
- Wiederladestation gefällt ihm
Ja bitte, was hat er denn gesetzeswidriges getan? Und wo bitte stehen - wütende - Äußerungen im Zusammenhang, direkte Gewalt anzuwenden?
Meinungsfreiheit bedeutet, dass man seine Meinung äußern darf, ohne Gedankenzensur und im Rahmen der Gesetze. Wenn ich "scheiß GEZ" sage, bedeutet das, dass ich ein erhöhtes Gewaltpotential hätte? Nein, es ist nur sehr kurz ausgedruckt, dass ich den Verein nicht mag ohne extrem ausführliche Begründung.
Achja, in einem Rechtsstaat wäre es üblich, dass "in dubio pro reo" und "Unschuldsvermutung" gilt, nicht wie im Mittelalter oder Diktaturen, wo "Beweislastumkehr" und "staatliche Willkür" herrschen.
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