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"Einhandmesser" und Polizeikontrolle

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    #46
    Zitat von fleischi Beitrag anzeigen
    und darum hab ich mein ontario rat 3 im auto liegen...das hat "nur" knapp 10 cm klingenlänge und ist feststehend...da kann ich mit einer hand schon mal nix aufmachen..
    Ich eine Frage : Warum sind Messer mit feststehender Klinge erlaubt und Einhandmesser nicht?? Ich meine nur,dass man ein Messer mit festsehender Klinge auch mit einer Hand aus dem Holster ,Etui oder sonstigem ziehen kann




    Bitte um antwort



    Gruß
    Gregor

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      #47
      Zitat von Michael Beitrag anzeigen
      ................
      Um den Fahrzeugschein vorzuzeigen musste ich mein Handschuhfach öffnen, dieses wurde gleich neugierig ausgeleuchtet. Dabei wurde mein Gerber Gator Arbeits- und Taschenmesser entdeckt.

      .......

      Dann wollte man natürlich noch mein Warndreieck und den Verbandskasten sehen, natürlich nur ein Vorwand um in meinen Kofferraum leuchten zu können.

      , auch wenn der Eintrag schon älter ist. ( von Michael )

      Ich gewöhn mir mittlerweile schon an:

      Waffentransport im Kofferraum:

      - Verbandskasten (in einer Softtasche und Warndreieck small-edition)
      unter dem Beifahrersitz

      Fahrzeugschein / Führerschein / WBK / Perso in der Sonnenblende geklemmt


      Daher brauch ich weder :

      Handschuhfach noch Kofferraum öffnen bzw. kein Anlass das ich überhaupt aussteigen muss bei einer Kontrolle.


      So minimiere ich jeglichen Anlass für unsere Freunde (es gibt zwar genügend die sind auch voll i.O. bzw. echt cool drauf, aber auch unangenehme Zeitgenossen in grüner/blauer Uniform, die ihren Frust abbauen, leider....ist halt wie im Leben )


      Da ich immer freundlich bin und bleibe, habe ich aber für mich Anlässe fürs nachbohren minimiert.



      Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigen
      Also diese Begründung, warum die Bw-Messer nicht nach Dienst ausserhalb der Kaserne geführt werden dürfen, halte ich für eine Unverschämtheit:

      Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

      Ein Taschenmesser dürfen diese "jungen und charakterlich noch nicht gefestigten Soldaten" also nicht führen, aber mit einem G36 kann man sie schon nach Afghanistan schicken, oder was?

      Bernhard
      Und die Geschichte mit dem Messer bzw. die Story mit dem BW-Messer......nicht gefestigt.........die Jungs.......

      Sorry.....bin gespannt wann ich Messer und Gabel an der nächsten Polizeidienststelle abgeben muss.......

      ...ist ja gefährlich.

      Zuletzt geändert von Sonnengott; 22.03.2013, 00:35. Grund: Zusammenhang

      Es ist wie bei jedem Gesetz»,
      «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

      "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

      „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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        #48
        Zitat von Kaspiano Beitrag anzeigen
        Warum sind Messer mit feststehender Klinge erlaubt ... ??
        Das sind sie ja nur bis 120 mm Klingenlänge, darüber ist das auch alles Hundepfui.

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          #49
          Mit den Cutter messer wäre ich mir nicht sicher , meiner Nichte wurde von der Polizei ein Cuttermesser aus dem Kofferraum entwendet , sie braucht es um Pakete mit Arbeitsmaterial zu öffnen . Mich ärgert es das bei einigen Polizisten , Ordnungsbeamten und Richtern der einfache Mensch als Feind betrachtet wird ,jeder kleine Krümmel wird gesucht , aber bei anderen ist man großzügig , auch bei Totschlägern und Schwerverbrechern . Bei den vorherigen Personengruppen hat man Nachsicht , kann ja mal passieren das eine MP auf dem Auto Dach liegen bleibt , oder eine Pistole in dem WC .Es kann jedem wirklich Passieren , sollte aber bei allen gleich gewertet werden .

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            #50
            Das ist schon interessant hier: da stellt jemand eine relativ einfache Frage und zwei von drei Antworten gehen in keinster Weise darauf ein... ?!?!
            Statt dessen gibt es Antworten zu zwei Jahre alten Beitägen und ein Wiederkäuen längst tot gelaubter Beiträge.

            Kaspiano: Deine Frage wird Dir nur der Gesetzgeber beantworten können, denn mittels logischer Folgerungen kommst Du im WaffG nicht weit, es ist das Produkt pseudoreligiöser Lobbyarbeit verschiedenster Waffengegner, die mit allen Tricks die Gesetzgebung beeinflusst haben. Da wurde aus enem berliner Türsteher, der zwei Kids mit Spielzeugmessern mit Links im Schach gehalten hat schnell mal das getötete Opfer (!)messerstechender Jugendlicher.

            Sonnengott: schön, daß Du nach nur zwei Jahren zu einer Antwort gefunden hast...

            Robberot: auch Polizisten machen Fehler, sie sind nämlich auch nur Menschen, die mit dem WaffG-Ungetüm mehr oder weniger allein gelassen wurden. "Entwendet" wurde das Messer sicher nicht... und es geht auch anders: nachdem ich morgens um 1/2 2 Uhr einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein White Hunter in Dammast mit Beingriffschalen auf dem Rücksitz, wo es ganz offen in der Lederscheide lag, als Sammlerstück jenseits des Gebrauchs als Waffe erklärte, konnte ich trotz, sagen wir, quasi-militärischem Erscheinungsbild meiner Person unbehelligt weiterfahren.

            Es kommt oftmals auf die Situation an: entspannt, agressionslos, freundlich argumentierend hilft meistens.
            Stures "sich der Situation verweigern" nach der Art: "Und-Ich-darf-das-doch" geht eher in die Hose.

            stehts messerführend grüßt
            der Gunner
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #51
              Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
              ...................

              Sonnengott: schön, daß Du nach nur zwei Jahren zu einer Antwort gefunden hast...
              .......
              ....besser spät als nie......

              Auch wenn ich hier schon eine Weile online bin, ist hier immer noch das eine oder andere ungesichtet/ungelesen.

              Aber auch Interessant , welche Dynamik bzw. -Enwicklung sich aus einen Thread entwickelt.

              In diesem Sinne.....einen schönen Sonntag.

              Es ist wie bei jedem Gesetz»,
              «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

              "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

              „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                #52
                Ich hatte geschrieben manche . Ich persönlich habe bis auf eine Ausnahme gute Erfahrung mit der Polizei gemacht . Muß zufügen das die Polizeikontrolle bei meiner Nichte im Rahmen einer Vorfeld Kontrolle zu einem Rockkonzert passierte , sie muste aber zur Arbeit und brauchte das Messer ,war aber nicht so schlimm ,sie hatte noch eins. Hat jetzt nicht mit Messer zu tun , es regt mich auf,wenn ich lese, das manche Sachbearbeiter das Gesetz nach ihrem Denken auslegen ,obwohl das gegen das Gesetz ist. Bei mir hat ein Richter gedroht und mich unter Druck gestetzt, so das ich klein bei gegeben habe ,obwohl ich es schriftlich hatte . Das Problem ist meiner Meinung ,Amtspersonen werden meistens nicht belangt , aber dich kostet es vor Gericht ein Haufen Zeit ,Nerven und Geld .

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                  #53
                  Komme gerade vom Flughafen,
                  in München eingecheckt,
                  Scan- "Ist das Ihr Trolley?" - "Was ist denn das? Bitte öffnen."
                  Im verschlossenen Trolley eine Aktentasche,in der Aktentasche eine Federmappe, in der Federmappe ein Cutter-Messer. Einhand mit einer Klinge.
                  (O weh hab ich vergessen) Ich: "Können Sie entsorgen" - "Ne jetzt kommt die Polizei"
                  Die kam und untersuchte. "Einhandmesser" "Ich rufe die Landespolizei".
                  Die kam nach kurzer Zeit, zwei Mann. Ein Blick und dann: "Einhandmesser, 35€ Bussgeld, Verstoss gegen Waffengesetzt". Es folgte eine lange erfolglose Disskussion.
                  Ich bestand darauf angezeigt zu werden, wollte unter keinen Umständen ein Bussgeld bezahlen. Vielleicht blöd, egal ich fand es lächerlich. Ich bekam dann auf Nachfrage einen Handgeschriebenen Zettel mit Verweis auf den Einzug meines Cutters und die Ankündigung einer Anzeige. Erst jeztz wird mir klar das ich wirklich im Recht war.
                  Der Trolley war verschlossen. Ich habe das Teil nicht "geführt". Und m.E. sowiso nur ein Werkzeug. Was mit dem Lufttransport ist, da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
                  Kommentare?

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                    #54
                    Du hast das Messer sicherlich nicht geführt.
                    Dem kannst Du beruhigt entgegen sehen.
                    Die Problematik mit dem Einchecken kann ich nicht beurteilen. Wenn ich davon ausgehe, dass der Trolly zum Handgepäck zählt, hast Du wohl einen Fehler gemacht. Bisher wurden Messer meines Wissens nach bei der Sicherheitskontrolle für den Fall, dass man eins vergessen hatte, lediglich entsorgt. Das war zumindest in Düsseldorf bisher so.
                    In Deinem Fall hat man da schon ein recht großes Fass auf gemacht.
                    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                    , aktueller denn je)

                    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                      #55
                      Das leidige Thema

                      Servus Leid,

                      mit großer Spannung hab ich diesen Thread von 2009 verfolgt und kam aber leider zu keinem befriedigender Info. Ich hab mir vor kurzem ein kleines Damastklappmesser von Robert Klaas aus Damast von Markus Balbach zugelegt. Es ist ein Messer mit Nagelhieb und ich dachte es reicht mir dementsprechend aus.

                      Mittlerweile langweilt es mich aber schon wieder und ich hätt jetzt doch gern was stabileres was sich nicht nur zum Schwammerl (Pilze) schneiden eigenet. Jetzt bin ich am überlegen ob ich mir nicht ein stabiles EDC zulege... entweder Sebenza oder Spyderco Paramilitary 2.
                      Jetzt würd ich aber gerne wissen, ob jemand die wirklichen polizeilichen Folgen weiss wenn man jetzt so ein Messer mit sich führt?

                      Einen beruflichen Zweck hätte ich ja evtl.... Ich sitze beruflich tgl. ca. 10 std im Büro und öffne zwischen 10 bis 15 Briefe und doppelt so viele Tackerklammern mit einem Messer

                      Wenn da polizeilich nämlich nicht viel rauskommen kann, ist mir das scheissegal!

                      Greets
                      Si vis pacem, para bellum!

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                        #56
                        Es wäre imho eine Ordnungswidrigkeit im Bereich des Waffenrechtes.

                        Bei "mehreren" Owis im Bereich des Waffenrechtes (in der Regel zwei) verlierst Du Deine Zuverlässigkeit.
                        Schußwaffen ersatzlos tschüss.

                        Immer noch sch...egal?
                        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                        (Prof. Max Otte)

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