Die Schusswaffe Simonow SKS45 ist erst seit kurzer Zeit aus der Kriegswaffenliste gestrichen worden und fällt seitdem unter die Regelungen des WaffG.
Bei der Schusswaffe "SKS 45" handelt es sich um eine halbautomatische Schusswaffe, von der es eine vollautomatische Version (Norinco Modell 68, bzw. Modell 63) gibt, die in der Kriegswaffenliste aufgelistet ist. Daher muss für die Schusswaffe "SKS 45" eine Prüfung gem. § 6 Absatz 1 Nr. 2 AWaffV erfolgen. Eine solche Prüfung wurde hier bereits eingeleitet. Es ist aber noch nicht absehbar, wann diese abgeschlossen sein wird. Daher können wir derzeit noch keine Angaben zur Zulässigkeit der Schusswaffe "SKS 45" zum sportlichen Schießen machen.
Ist also schon das, was hier auch von einigen bereits so oder ähnlich zu lesen war.
Sportschützen Prüfergebnis abwarten und Tee trinken. So werd ichs zumindest machen. Ich will hier ja keinem vorschreiben, was er zu tun und zu lassen hat.
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