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EU-Richlinie verbietet Magazine > 10 Schuß

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    EU-Richlinie verbietet Magazine > 10 Schuß

    Bin in meinem Verein gerade mit einem Spezi am diskutieren, ob folgendes Szenario eigentlich kritisch wäre: Du hast für deine AR15 ein 30-Schuß-Magazin ohne Begrenzer mit 30 Schuß befüllt neben der Waffe im Tresor (Widerstandsgrad N/0) liegen. Da ich ja nur max. 10 Schuß bei Wettkämpfen laden darf stellt sich die Frage, ob bei einer Kontrolle mir hier jemand ans Bein pinkeln kann. Was meint ihr?

    #2
    § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
    (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

    ...

    3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

    ...


    Tja, also nach meiner MEINUNG sollte das kein Problem sein.

    Aber demnächst sollen doch Magazine mit mehr 30 Schuss ohnehin ganz verboten werden.
    War doch irgend so ne neue EU-Repressalie.
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

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      #3
      Verstehe deine Antwort nicht. Es geht ja nicht darum, was beim Schießsport ausgeschlossen ist, sondern darum, ob ich ein vollständig gefülltes 30-Schuss-Magazin zu Hause im Tresor lagern darf oder nicht.

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        #4
        Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
        Verstehe deine Antwort nicht. Es geht ja nicht darum, was beim Schießsport ausgeschlossen ist,...
        Indirekt schon, wenn du nur Sportschütze bist. Der Besitz von 30er-Magazinen, das Lagern von befüllten Magazinen allgemein oder Munition ist derzeit nicht verboten. In einem Streitfall vor Gericht wäre es aber für den Richter naheliegend, daraus eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abzuleiten.

        Nach allgemeiner Lebenserfahrung will jemand, der sowas tut, das Magazin auch benutzen, was aber eben als Sportschütze nicht erlaubt wäre. Natürlich kannst du dann mit allerlei Ausreden kommen, was aber gerne als Schutzbehauptung abgetan wird.

        Also andersrum: es gibt kein explizites Lagerverbot von geladenen Magazin, aber man spielt mehr als mit dem Feuer, wenn es vor den Richter geht.

        Davon abgesehen ist es auch aus anderem Grund strohdoof: wenn der Kollege von der Waffenbehörde bei der Kontrolle -zu Recht oder Unrecht- deswegen deine ganzen Kanonen mitnimmt, kannst du erstmal monatelang dahinter her laufen, um die wiederzubekommen...

        Bei Jägern z.B. wäre es hingegen kein Problem, da dort auch die Nutzung vom Bedürfnis umfasst wäre.

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          #5
          Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
          Verstehe deine Antwort nicht. Es geht ja nicht darum, was beim Schießsport ausgeschlossen ist, sondern darum, ob ich ein vollständig gefülltes 30-Schuss-Magazin zu Hause im Tresor lagern darf oder nicht.
          Weil Du sie nicht richtig gelesen hast?

          Ich habe erst die eventüll geltende Rechtsnorm zitiert und dann meine Meinung dazu, und die gibt in etwa das wieder was Du hier geschrieben hast.

          Was genau verstehste denn da nicht?
          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
          (Prof. Max Otte)

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            #6
            Für mich ist deine Antwort widersprüchlich.
            Zuerst schreibst du:
            "(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
            3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat."

            Das ist mir klar, aber darum geht es ja gar nicht. Es geht lediglich darum, ein Magazin mit 30 Schuss im Tresor zu haben.

            Und dann schreibst du:

            "Tja, also nach meiner MEINUNG sollte das kein Problem sein."
            -> Was sollte deiner Meinung nach kein Problem sein? 30-Schuss-Magazine zu lagern? Aber warum dann der Hinweis auf die 10-Schuss-Regel?

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              #7
              Zitat von blackys Beitrag anzeigen
              Indirekt schon, wenn du nur Sportschütze bist. Der Besitz von 30er-Magazinen, das Lagern von befüllten Magazinen allgemein oder Munition ist derzeit nicht verboten. In einem Streitfall vor Gericht wäre es aber für den Richter naheliegend, daraus eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit abzuleiten.

              Nach allgemeiner Lebenserfahrung will jemand, der sowas tut, das Magazin auch benutzen, was aber eben als Sportschütze nicht erlaubt wäre. Natürlich kannst du dann mit allerlei Ausreden kommen, was aber gerne als Schutzbehauptung abgetan wird.

              Also andersrum: es gibt kein explizites Lagerverbot von geladenen Magazin, aber man spielt mehr als mit dem Feuer, wenn es vor den Richter geht.

              Davon abgesehen ist es auch aus anderem Grund strohdoof: wenn der Kollege von der Waffenbehörde bei der Kontrolle -zu Recht oder Unrecht- deswegen deine ganzen Kanonen mitnimmt, kannst du erstmal monatelang dahinter her laufen, um die wiederzubekommen...

              Bei Jägern z.B. wäre es hingegen kein Problem, da dort auch die Nutzung vom Bedürfnis umfasst wäre.
              Welche allgemeine Lebenserfahrung hat das denn bisher in Deutschland bewiesen?

              Gab es denn schon ein Urteil, bei dem ein Richter das bestrafte? Aufgrund welcher Rechtsvorschrift?

              Bei Jägern ist ein 30-Schuss-Magazin als Bedürfnis erfaßt? Das wäre mir neu, soviel ich weiß, dürfen die sogar nur zwei Schuss haben.

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                #8
                Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
                Welche allgemeine Lebenserfahrung hat das denn bisher in Deutschland bewiesen?

                Gab es denn schon ein Urteil, bei dem ein Richter das bestrafte? Aufgrund welcher Rechtsvorschrift?

                Bei Jägern ist ein 30-Schuss-Magazin als Bedürfnis erfaßt? Das wäre mir neu, soviel ich weiß, dürfen die sogar nur zwei Schuss haben.
                Bei der Jagdausübung dürfen Jäger nur ein zwei Schuss Magazin in ihrem Halbautomaten verwenden, wobei eine Patrone zusätzlich im Patronenlager sein darf. Wenn sie auf dem Schießplatz sind, dürfen sie sogar ein 30er vollmachen und verwenden.

                So meine Kenntnis.

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                  #9
                  Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
                  -> Was sollte deiner Meinung nach kein Problem sein? 30-Schuss-Magazine zu lagern? Aber warum dann der Hinweis auf die 10-Schuss-Regel?
                  1. Genau, wobei MEINUNG großgeschrieben gemeint ist.

                  2. Weil das die derzeit einzige Rechtsnorm ist, bei der eine Magazinbeschränkung für Langwaffen enthalten ist.

                  Dann hab ich noch darauf hingewiesen, dass die EU eine einheitliche Regelung treffen will, bei der grundsätzlich nur noch 10 Schuss für LW vorgesehen sind.

                  Genau so hab ich es geschrieben und Du hast es nicht verstanden, oder nicht richtig gelesen.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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                    #10
                    Leg ne handvoll Jagdschrotpatronen und ne ordentliche Taschenlampe neben die Flinte in besagtem 0er Schrank und du hast praxisgerecht alle nächtlichen Eventualitäten abgedeckt. .223 willst du nicht in deinen (geschlossenen) Räumen abfeuern, Rechtslage hin- oder her, Stichworte Überpenetration / Umfeldgefährdung / Lautstärke.

                    Ansonsten sind die genannten Hinweise durchaus sinnig, nein bisher gibt es keine weiterführenden Regelungen wie du deine Patronen (verschlossen, klar) aufzubewahren hast, heißt kann lose, in Schachteln, in Bonbonpapier eingewickelt oder auch in Magazinen sein. Wenn gemeinsame Lagerung im Schrank gem. Klassifizierung zulässig ist, kannst du auch geladene Magazine neben die Waffe legen.

                    Wie bereits genannt, geht es vor Gericht nicht immer nur um das, was explizit im Gesetz geschrieben steht und gerade wenn so ein Fall, wie beispielsweise den "bösen Einbrecher" mit der AR-15 erschossen, verhandelt wird, kann es durchaus im Bereich des Möglichen sein, dass sich ein Richter daraus ein (wie auch immer geartetes Bild) von dir ableiten könnte... "Böses Kriegsgewehr mit grooooooßen Magazinen stets im Schlafzimmer bereitgehalten...."

                    Gruß

                    Michael
                    sigpic

                    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                      #11
                      Für die bösen Einbrecher liegt eine CZ75 im Tresor. Daneben ein Magazin mit sehr wirkungsvoller Munition. Ging ja auch nur um theoretische Spinnerei, danke für eure Meinung.

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                        #12
                        Zitat von tocan Beitrag anzeigen
                        Bei der Jagdausübung dürfen Jäger nur ein zwei Schuss Magazin in ihrem Halbautomaten verwenden, wobei eine Patrone zusätzlich im Patronenlager sein darf. Wenn sie auf dem Schießplatz sind, dürfen sie sogar ein 30er vollmachen und verwenden.

                        So meine Kenntnis.
                        Die ist halt falsch, Ich kann ne 100RD Trommel an mein Gewehr hängen beim JAGEN.... beim SCHUSS auf Wild, und nur dann, darf ich nur

                        3 RD Laden...und wenn da ne ansonsten leere 100RD Trommel an der Waffe Hängt, EGAL

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                          #13
                          Zitat von harleyluja669 Beitrag anzeigen
                          , dürfen die sogar nur zwei Schuss haben.

                          Kommentar


                            #14
                            Ich bin ein zwar recht alter, aber dafür neuer Schütze.
                            Daher lese ich in verschiedenen Foren fleißig mit um den einen oder anderen Trick aufzuschnappen.

                            Was sich mir allerdings nicht erschließt ist die Tatsache, was es für einen Sinn macht die Grenzen des Zulässigen auszuloten, zu diskutieren und gegebenenfalls bei einer Kontrolle die Unzuverlässigkeit zu riskieren.

                            Und wenn hier 10 Wissende der Meinung sind, dass es kein Problem ist geladene Magazine in und neben der Waffe zu lagern, könnte es der Kontrolleur doch anders sehen.


                            In diesem Sinne einen friedlichen 3. Advent.

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                              #15
                              Hi Striegistaler,

                              manchmal startet man ein Thema um letztlich das bestätigt zu bekommen, was man von Anfang an wollte.

                              Wird dann etwas andres geschrieben, sucht man so lange nach Auswegen oder dreht ein bißchen am Szenario, bis keiner mehr Lust hat noch etwas dazu zu schreiben und man sich letztlich bestärkt fühlt.

                              Nix muss, alles kann.
                              Des Menschen Wunsch ist sein Himmelreich.

                              Trotzdem ist untergegangen, dass ich mehrfach angemerkt habe, dass mit der neuen Feuerwaffenrichtlinie der EU Magazine für Langwaffen (Kat. B) mit mehr als 10 Schuss verboten sind.

                              Zumindest habe ich das so verstanden, lasse mich aber sehr gerne korrigieren, wenn es jemand genau weiß.
                              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                              (Prof. Max Otte)

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