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Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

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    Aufbewahrung von SRS Waffen und deren Munition

    Guten Tag,

    ich hoffe Ihr könnt evtl. ein wenig Licht in mein dunkel bringen.
    Es geht um die Aufbewahrung von SRS Pistolen und deren Munition, umso mehr ich Lese umso verwirrter werde ich.

    Die Aufbewahrung von scharfen Waffen und deren Munition ist mir bekannt.
    Bis 5 Kurzwaffen in einem Sicherheitsbehältnis B nach VDMA 24992 unter einem Gewicht von 200 Kilo und die Munition in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis.
    (Gibt auch noch mehr Variationen, ist jetzt nur ein kleiner Auszug)

    Nun gibt es im Waffengesetz keine Beschreibung über SRS Waffen.
    (Zumindest finde ich sie nicht.)

    Denn die Schreckschussmunition fällt unter Kartuschenmunition und ist somit wie scharfe Munition in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss getrennt von der Waffe aufzubewahren.

    Was ist nun mit der Waffe selber, zum einen lese ich das die Waffe lediglich so aufbewahrt werden muss das unberechtigte keinen Zugriff haben, somit reicht eine verschlossene Wohnung oder eine normaler Schrank der abgeschlossen ist oder ein Schubfach zu dem nur eine Person Zugriff hat, würde auch bedeuten in einer Single Wohnung auf dem Schreibtisch.

    Nun gilt die SRS Waffe laut Waffenrecht als Schusswaffe und Schusswaffen müssen laut Waffenrecht wieder in einem Tresor oder Waffenschrank B nach VDMA 24992 gelagert werden.

    Wer könnte mir evtl. Licht ins Dunkle bringen bzw. einen Gesetzestext dazu finden in dem es klar erläutert wird.

    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank vorab

    El_SMARTo
    <°}}}<

    Das ist Metal-Fisch.

    #2
    Soweit habe ich das in Erinnerung habe (müsste sonst nochmal in meinen Sachkunde Ordner gucken)
    Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe, das PTB Zeichen jedoch kennzeichnet diese als solches und unterliegt nicht den Bestimmungen einer "scharfen" Waffe. Genau wie eine Luftpistole nicht in einen Waffenschrank muss, muss eine PTB Waffe das ebenfalls nicht. Bedenke, dass es einen Unterschied zwischen "Erwerben und Besitz" und "Führen" gibt.
    Quelle: Polizei NRW
    Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (abgekürzt SRSWaffen)
    mit PTB-Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit ist der sogenannte „Kleine
    Waffenschein“ erforderlich. Erwerb und Besitz derartiger Gegenstände bedarf
    aber keiner Erlaubnis, es gilt das Mindestalter von 18 Jahren. Damit darf die Waffe
    ohne weiteres im privaten Umfeld zuhause oder auf dem eigenen Grundstück geführt
    werden.
    Es ist nicht erforderlich, bei Beantragung des "Kleinen Waffenscheins" die Waffe bei
    der Waffenbehörde vorzulegen.
    Voraussetzungen für die Erteilung des "Kleinen Waffenscheins" sind neben der üblichen
    Volljährigkeit (18. Lebensjahr) auch die Zuverlässigkeit und die persönliche
    Zuverlässigkeit bzw. Eignung sind beispielsweise dann nicht mehr gegeben, wenn
    Vorstrafen vorliegen oder eine Alkoholabhängigkeit besteht. Der Antragsteller muss
    allerdings - anders als bei echten Schusswaffen - keine Sachkunde für die PTBWaffe
    nachweisen.
    Wer die Waffe in der Öffentlichkeit dabei hat, muss immer auch den "Kleinen Waffenschein"
    und seinen Personalausweis oder Pass mitführen. Ansonsten können
    Geldbußen verhängt werden, die bis zu 10.000 Euro betragen können. Wird jemand
    beim Führen solcher Waffen ohne Erlaubnis, d.h. ohne den "Kleinen Waffenschein"
    angetroffen, dann stellt das eine Straftat dar. Es droht unter Umständen eine Gefängnisstrafe
    bis zu 3 Jahren und die Einziehung der Waffe(n).
    Bitte unbedingt beachten: Das Schießen in der Öffentlichkeit ist - - auch mit dem
    "Kleinen Waffenschein" verboten. Das gilt ausdrücklich auch zu Silvester! Ausnahmen
    gibt es nur in wenigen Einzelfällen, z.B. für Theater- / Filmaufführungen oder
    als Startsignal bei Sportveranstaltungen. Verstöße gegen das Schießverbot können
    als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
    Bitte beachten Sie auch, dass Gas- und Schreckschusswaffen, die kein PTB-Zeichen
    haben, stets der Erlaubnispflicht als echte Waffe unterliegen (Eintragung in eine
    Waffenbesitzkarte)

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      #3
      Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
      Soweit habe ich das in Errinerung habe (müsste sonst nochmal in meinen Sachkunde Ordner gucken)
      Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe, das PTB Zeichen jedoch kennzeichnet diese als solches und unterliegt nicht den Bestimmungen einer "scharfen" Waffe. Genau wie eine Luftpistole nicht in einen Waffenschrank muss, muss eine PTB Waffe das ebenfalls nicht. Bedenke, dass es einen Unterschied zwischen "Erwerben und Besitz" und "Führen" gibt.
      Darf dann in einem Schrank die Munition in einer Geldkassette und die SRS Waffe frei oben drauf liegen? Oder muss die Waffe zusätzlich in dem abgeschlossenen Plastikbehältnis welches es bei Kauf dazu gibt gelagert werden?

      Denn bei einer Luftpistole ist geregelt, dass sie in einem Behältnis für unbefugte nicht Zugriffs breit gelagert werden soll.

      Am liebsten wäre es mir, wenn im Waffengesetz dazu ein Punkt stehen würde.
      <°}}}<

      Das ist Metal-Fisch.

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        #4
        "soll" ist ja nicht gleich "muss".
        Meine Lupi zum Beispiel kam im Koffer mit einfachem Schiebeverschluss.
        Habe diese durch Verschlüsse mit Zahlenkombi ersetzt. Wenn du ein verschließbares Behältnis für die SRS und ein verschließbares Behältnis für die Munition hast, bist du imho save. Kommt ja auch darauf an, ob du alleine lebst, mit Kindern usw. Es heißt ja für ungefugte nicht Zugriffsbereit. Also eben nicht die SRS auf der Flurkommode liegen haben, wenn der Besuch kommt.
        Google mal "Aufbewahrung PTB Waffen". Hab noch das hier gefunden:
        Erlaubnisfreie Waffen und Munition:
        Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen mit F-Zeichen oder
        Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen
        sowie Hieb- und Stoßwaffen müssen gegen die Wegnahme durch Unbefugte gesichert werden. Es reicht
        aus, sie in einem geschlossenen Behältnis aufzubewahren. Zu den Waffen gehörende Munition muss
        verschlossen und getrennt von den Waffen aufbewahrt werden.
        Geschosse von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen sind keine Munition i. Sinne des Gesetzes.

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          #5
          Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
          Google mal "Aufbewahrung PTB Waffen". Hab noch das hier gefunden:
          Genau seit dem ich dies getan habe bin ich noch verwirrter.

          Wie ist denn der Fall wenn ich einen verschlossenen Holzschrank habe, dort die Munition in einer Geldkassette lagre und oben drauf die SRS liegt.

          In einigen Foren wird geschrieben wenn man einen alleinigen Hausstand hat kann man die Waffe überall liegen lassen, denn eine verschlossene Haustür reicht aus.
          <°}}}<

          Das ist Metal-Fisch.

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            #6
            WaffVwV

            36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien
            Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes
            erfüllen (also z. B. Druckluftwaffen für Sportschützen),
            reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare
            Sicherung wie z. B. die Sicherung von Blankwaffen an
            der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte
            (abschließbare) Wandhalterungen.
            Muni und Waffe kann in den Schrank. Kassette ist nicht nötig. Grundsatz: Vor dem Zugriff durch Unberechtigte schützen. Wurde oben schon öfters erwähnt.

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              #7
              Zitat von MarcusCaepio Beitrag anzeigen
              Die SRS Waffe ist zwar eine Schußwaffe
              Nein, ist sie nicht.

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                #8
                Doch, ist sie wohl, aber ihr Besitz ist für Leute ab 18 Jahren erlaubnisfrei, wenn sie eine PTB-Abnahme hat.
                Daraus resultieren auch die geringeren Ansprüche an das Verwahren.
                Hierfür genügt es tatsächlich, die Waffe in einem abgeschlossenen Schrank oder einer abschließbaren Kiste welcher Art auch immer, zu verwahren.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                , aktueller denn je)

                I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Doch, ist sie wohl, aber ihr Besitz ist für Leute ab 18 Jahren erlaubnisfrei, wenn sie eine PTB-Abnahme hat
                  Sie ist eine Waffe. Aber keine Schusswaffe. Bei einer SW muss ein gasgetriebenes Projektil den Lauf verlassen. SSW-Muni hat keine Projektile.

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                    #10
                    WaffG
                    Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
                    1.1
                    Schusswaffen
                    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur
                    Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen
                    Lauf getrieben werden.
                    (...)
                    2.6
                    Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von
                    Kartuschenmunition bestimmt sind.
                    Bisschen verwirrend das WaffG oder habe ich den klaren Blick verloren?.

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                      #11
                      Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                      Bisschen verwirrend das WaffG oder habe ich den klaren Blick verloren?.
                      Asche auf mein Haupt.
                      Ich übernahm die Auskunft eines Menschen, der mit Sachkundeprüfungen zu tun hat, ungeprüft.
                      Offenbar sind SSW eben doch Schusswaffen.
                      Dem erzähl' ich was!

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                        #12
                        Der hat sich warscheinlich darauf bezogen "Feuerwaffen; dies sind Schusswaffen nach Nummer 1.1, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch einen oder aus einem Lauf getrieben wird."

                        Wahrscheinlich hat er den Rest nicht mehr gelesen, wo Schusswaffen allgemein noch definiert werden und dann SSW ebenfalls genannt werden.

                        e:/
                        Durchluft wird zwar auch definiert, dort sind es kalte Gase. SSW sind mit heißen Gasen, also ... schlampig, aber ärgerlich.
                        Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Dikoss Beitrag anzeigen
                          Asche auf mein Haupt...
                          War jetzt nicht "erzieherisch" von mir gemeint. Irren kann sich jeder und ich meinte tatsächlich mich selbst mit "verwirrend das WaffG". Im ersten Absatz heißt es ja

                          Schusswaffen sind Gegenstände (...) bei denen Geschosse...
                          und dann heißt es

                          Schreckschusswaffen; dies sind Schusswaffen...
                          Man hätte es, meine Meinung, klarer definieren können.

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                            #14
                            bei uns gabs zum Kleinen Waffenschein ein Merkblatt dazu. darin u.A. die Information zur Lagerung:

                            -Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren.
                            -Waffe in einem geschlossenen (aber nicht verschlossenen!!!) Behältnis ( Schrank, Schublade etc - muss kein Schloss haben. Reicht auch der original Koffer.).
                            - Munition (nach Möglichkeit) verschlossen. Hier wurde auch explizit beim Antrag gefragt "wie wird die Munition aufbewahrt".

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
                              bei uns gabs zum Kleinen Waffenschein ein Merkblatt dazu. darin u.A. die Information zur Lagerung:

                              -Waffe und Munition getrennt voneinander aufbewahren.
                              Sehr originell, ist sicher auch so 'ne Satire von Böhmermann.

                              Da kauft man sich so ein Ding für den Fall des Falles, und dann sagst du zu der in-dein-Haus-eindringenden-Fachkraft "Moooment.... erst muss ich meine Waffe laden, dann kann's losgehen".
                              Das Ding liegt fertig geladen und gesichert so, dass ich einigermaßen flugs dran komme. Ist (zumindest bei mir) ja nicht als Deko gedacht.

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