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Waffen geerbt, Verkauf ?

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    Waffen geerbt, Verkauf ?

    Hallo,

    schön das es dieses Forum gibt. Hoffe habe die richtige Sparte für meinen Beitrag erwischt.

    Folgendes:

    Habe drei Waffen geerbt. Bin im Besitz einer WBK. Alles ordnungsgemäß bei der zust. Behörde angemeldet etc. Die Waffen habe ich schon vor ca. 9 Jahren geerbt. Bei den Waffen handelt es sich um 1. Dreyser Kal. 6,35 2. Reichsrevolver und 3. Mauser C 96 Kal. 7,65 incl. Anschlagschaft. Alle Waffen sind sehr gut erhalten, die Mauser ist nummerngleich. Nun will die Behörde das eine Blockierung in die C96 eingebaut wird. Da ich weder Sammler noch sonst was bin, frag ich mich ob ich mir die Kosten spare und mich von den Waffen trenne. Verkauf evtl. bei Frankonia. Ich glaub für die Dreyser bekomm ich eh nix.
    Danke für Antworten.

    #2
    Soweit ich weiß, gibts beim Reichsrevolver zwei Versionen. Welche Version ist die deinige?

    Hast du eine Erben-WBK oder bist du Sportschütze (letzteres hast du glaub ich, ausgeschlossen, aber ich frag dennoch)?
    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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      #3
      Bei Frankonia wirst du nur sehr wenig für deine Waffen bekommen.
      Stell sie doch bei eGun ein, dann wirst du den Preis bekommen den der Markt her gibt.

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        #4
        Oder frag mal bei den einschlägigen Auktionshäusern nach. Die können Dir beim Wert Deiner Stücke eher eine Einschätzung geben.

        Klar, egun geht immer, aber dort kommts halt drauf an, wieviel Bieter das Ding haben wollen. Umso mehr Bieter, desto mehr kannst Du dafür kriegen.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
          Oder frag mal bei den einschlägigen Auktionshäusern nach. Die können Dir beim Wert Deiner Stücke eher eine Einschätzung geben.

          Klar, egun geht immer, aber dort kommts halt drauf an, wieviel Bieter das Ding haben wollen. Umso mehr Bieter, desto mehr kannst Du dafür kriegen.
          Letzteres ist ja prinzipiell auf allen Versteigerungen so.

          Ich gehe davon aus, dass quasi alle Offline Teilnehmer von Versteigerungen auch online bei Egun reinschauen. Zumal die Online Interessenten immer in der Mehrzahl sein dürften.

          Daher würde ich grundsätzlich online versteigern.

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            #6
            Danke für die Antworten.

            Was mich bei egun beunruhigt: wie soll ich denn da "verlässlich" die Erwerbsberechtigung des Erwerbes überprüfen ? Selbst bei Vorlage der EWB im Org. oder beglaubigt könnte diese Berechtigung schon in der Zwischenzeit von der Behörde widerrufen worden sein. Ich hab keine Lust - wenns dumm läuft - auf ein Strafverfahren.

            Beste Grüsse

            Davidswache

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              #7
              Ein Anruf bei der Behörde des Käufers schafft Klarheit

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                #8
                Für die C96 hätte ich einen Abnehmer: MICH !

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                  #9
                  Ein Anruf bei der Behörde des Käufers schafft Klarheit
                  die auch jedem x-beliebigen auskunft erteilt!!!

                  janee, is klaa...

                  da muss dann schon dein sb den sb vom käufer anrufen und nachfragen ob alles i.o. ist!

                  ansonsten:

                  wenn du die wbk im orginal hast, dann kann dir keiner "irgend was anhängen" du hättest nachlässig gehandet! "hier gilt dann "treu und glauben", denn du hattest das "org. dokument" in der hand, damit bist du auf der rechtlich sicheren seite!

                  wenn dir das zu unsicher ist, bestehe auf die org. wbk mit voreintrag (grün) oder die rote wbk, geh damit zu deinem zuständigen sb und dann kann der die erwerbsberechtigung anhand der org.dokumente für dich checken!
                  wenn alles passt, und das geld auch schon da ist, dann kannst aufm amt auch gleich die waffe austragen lassen! hast somit nur einen weg!
                  "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                  "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                  "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                    #10
                    Die Frage ob der Voreintrag Nr.x in der WBK xxx/xx bei Grün, bzw. die Rote noch gültig ist wird derSachbearbeiter bestimmt beantworten. Mehr braucht es nicht. Wenn die WBK im Original vorliegt ist die Frage eh überflüssig.

                    Kommentar


                      #11
                      Hab über egun einen Knallstock verkauft. Vom Käufer kam ein Scan der WBK und die TelNr der Behörde.

                      Angerufen, Sache geschildert, Auskunft bekommen, alles gut.
                      MfG aus der schönen Pfalz

                      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                      Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                      "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                        #12
                        Genau so geht das

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                          #13
                          das ist aber nicht garantiert!
                          hab selber schon so und anders erlebt...
                          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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                            #14
                            so ist es auch umgekehrt ..

                            Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                            Hab über egun einen Knallstock verkauft. Vom Käufer kam ein Scan der WBK und die TelNr der Behörde.

                            Angerufen, Sache geschildert, Auskunft bekommen, alles gut.
                            Waffen gekauft . Scan WBK/JJ an Händler/Verkaeufer mit Tel. zuständige Behörde und SB .
                            Alles gut .

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                              #15
                              Zitat von lopo Beitrag anzeigen
                              Die Frage ob der Voreintrag Nr.x in der WBK xxx/xx bei Grün, bzw. die Rote noch gültig ist wird derSachbearbeiter bestimmt beantworten. Mehr braucht es nicht. Wenn die WBK im Original vorliegt ist die Frage eh überflüssig.
                              Viel Spass z.b. beim LKA553 in BErlin....die sagen die nichtmal, was für ein Tag heute ist!

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